Sukzessive Mittäterschaft
13:23
Пікірлер
@Max-jk2ur
@Max-jk2ur 4 күн бұрын
Danke für die Zusammenfassung. Top dargestellt. Einzig der Ton könnte noch bisschen besser werden und vielleicht eine andere Maus angeschafft werden ;)
@durohre386
@durohre386 20 күн бұрын
beste kombi
@NK7YT
@NK7YT 20 күн бұрын
Mal wieder eine super Urteilsbesprechung! Vielen Dank dafür. Die Abgrenzung Suizid und Tötrung in mittelbarer Täterschaft und auch §216 BGB scheinen ja aktuell sehr heiß für das Examen zu sein. Habt ihr eventuell ein paar Übungsklausuren, gerne auch aus der JuS, welche man sich zu dem Thema einmal anschauen kann/sollte?
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast 14 күн бұрын
Hier ein paar Klausuren zu diesem Themenbereich: Gaede/Miranowicz, Fortgeschrittenenklausur - Strafrecht: Ärztlich assistierter Suizid, JuS 2018, 556, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2018%2Fcont%2Fjus.2018.556.1.htm Weißer, Fortgeschrittenenklausur - Strafrecht: Tötungsdelikte und Beteiligungsfragen - Tödliche Erlösung, JuS 2009, 135, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2009%2Fcont%2Fjus.2009.135.1.htm Paul/Schubert, Referendarexamensklausur - Strafrecht: Medizinstrafrecht und AT - Gefahr im Spital, JuS 2013, 1007, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2013%2Fcont%2Fjus.2013.1007.1.htm Norouzi, Referendarexamensklausur - Strafrecht: Zurechnungsprobleme aus dem Allgemeinen Teil, JuS 2007, 146, in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fjus%2F2007%2Fcont%2Fjus.2007.146.1.htm Über 1200 Klausuren, sortiert nach Schwierigkeitsgrad und Thema, finden Sie übrigens auf www.Klausurfinder.de. Viel Erfolg!
@NK7YT
@NK7YT 11 күн бұрын
@@JuS-Videocast Vielen Dank für die Mühe! Das wird mir ganz sicher weiterhelfen!!
@ratiolegis8732
@ratiolegis8732 Ай бұрын
Ihr seid die besten
@wattwillstduuu4627
@wattwillstduuu4627 Ай бұрын
Danke für die Folge! Sie beide sind mein Lieblings-KZbin-Jura-Format :)
@hbSkill
@hbSkill Ай бұрын
Eure Kombo ist wirklich super!
@Quant1547
@Quant1547 2 ай бұрын
Ein sehr erfrischendes Duo ❤❤
@msch9193
@msch9193 2 ай бұрын
Tolles Format! Es wäre aber eine sehr hilfreiche Ergänzung, wenn man zukünftig ggf. die jeweiligen Sachverhalte kurz über einige Zeilen zusammenfasst und einblendet. Die nur mündliche Wiedergabe macht es etwas schwerer den Ausführungen zu folgen oder sich ggf. vorab selbst an einer Lösung(skizze) zu versuchen.
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast Ай бұрын
Vielen Dank! Die hier besprochenen Fälle stehen auch in der JuS. Dort ist unter anderem der Sachverhalt schriftlich zusammengefasst. Einfach auf den Link unter dem Video klicken!
@kaiboxberg5505
@kaiboxberg5505 2 ай бұрын
Wir haben den Fall in der Lerngruppe besprochen und eine Frage konnten wir nicht recht verstehen warum wurde der Anspruch nicht aus §632 III gestützt. Die Höhe des Vorschuss den die Endbesteller erfolgreich eingeklagt hatte nicht ebenso im wegen des Vorschusses des Werkunternehmers gegenüber seine Subunternehmerin geltend machen ohne das man dieses gebastel bräuchte.
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast 2 ай бұрын
Wahrscheinlich beziehen Sie sich auf § 637 III BGB (nicht: § 632 III BGB zum Kostenvoranschlag). Dieser Anspruch auf Vorschuss klingt in der Tat einfacher als die Inzidentprüfung im Schadensersatz statt der Leistung. Allerdings knüpft der Vorschussanspruch an einer Selbstvornahme nach § 637 I BGB an. Bei einer solchen muss der Besteller (hier: der Kl.) "den Mangel selbst beseitigen" (§ 637 I BGB); das hat er aber nicht getan. Vielmehr will die C-GmbH den Mangel beseitigen. Daher scheidet im Verhältnis Kl. - Bekl. ein solcher Vorschussanspruch aus.
@kaiboxberg5505
@kaiboxberg5505 2 ай бұрын
@@JuS-Videocast Aber auch der einfache Besteller darf sich einer Hilfsperson bedienen. Namentlich eines anderen Werkunternehmers warum sollte dann nicht der Erstbestller als Hilfsperson des HauptUnternehmers gelten ?
@jonasrehder9978
@jonasrehder9978 Ай бұрын
@@JuS-Videocast Dies wird in der Literatur allerdings teilweise anders gesehen: Der Hauptunternehmer kann von seinem Nachunternehmer einen Aufwendungsvorschuss verlangen, auch wenn der Hauptunternehmer selbst den Mangel nicht beseitigen will, sondern vom Besteller auf Aufwendungsvorschuss oder Kostenerstattung in Anspruch genommen wird. Der Hauptunternehmer soll im Verhältnis zum Nachunternehmer nicht verpflichtet sein, eigene finanzielle Mittel zur Mängelbeseitigung einzusetzen. Der Nachunternehmer hat die Kosten für die Beseitigung der Mängel für seine mangelhafte Leistung seinem Vertragspartner und damit dem Hauptunternehmer vorzuschießen. (BeckOGK/Rast, 1.7.2024, BGB § 637 Rn. 193, beck-online)
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast Ай бұрын
@kaiboxberg5505 Was verstehen Sie unter einem „einfachen Besteller“? Der Hauptunternehmer kann sich bei der Mangelbeseitigung, nachdem die Frist zur Nacherfüllung abgelaufen ist und er vom Nachunternehmer Aufwendungsersatz (§ 637 I BGB) oder Kostenvorschuss (§ 637 III BGB) verlangt, eines Werkunternehmers bedienen; hierzu habe ich keine gegenteilige Auffassung geäußert.
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast Ай бұрын
@jonasrehder9978 Nicht ganz sicher bin ich mir, wo genau Sie eine andere Ansicht verfolgen. Der Hautunternehmer kann von seinem Nachunternehmer, ebenso wie der Besteller vom Hauptunternehmer, für die mangelhafte Ausführung der Werkleistungen Aufwendungsersatz (§ 637 I BGB) bzw. einen Vorschuss (§ 637 III BGB) verlangen. Dem wurde indes auch nicht widersprochen. Die Besonderheit dieses Falls besteht darin, dass die Inanspruchnahme des Hauptunternehmers und seine rechtskräftige Verurteilung auf Zahlung des Vorschusses an den Besteller dazu geführt hat, dass sich bereits eine konkrete Schadensposition Im Verhältnis zwischen dem Hauptunternehmer und Nachunternehmer gebildet hat. Dies ist in den Rn. 16-22 des Urteils dargelegt. Auch die Literaturquelle, die Sie zitieren (Rast in: BeckOGK/BGB, Stand: 01.07.2024, § 637, Rn. 193) widerspricht dieser Auffassung nicht.
@wettbdwe
@wettbdwe 2 ай бұрын
Ein schöner Fall aus Wuppertal 😅
@durohre386
@durohre386 2 ай бұрын
stark underrated ein glück hab ich euch gefunden
@kartoffelsalat00
@kartoffelsalat00 2 ай бұрын
Lief gestern in Hessen im Examen wieder ein Abschleppfall
@dennisp.r.2207
@dennisp.r.2207 2 ай бұрын
Täter ist die Luftpumpe.
@firefighter4414
@firefighter4414 2 ай бұрын
Sie machen einen super Job, weiter so !!!
@Der_Jurastudent
@Der_Jurastudent 2 ай бұрын
Tolles Video, danke!
@ratiolegis8732
@ratiolegis8732 2 ай бұрын
So süßes Team seid ihr!
@Dnaiess
@Dnaiess 3 ай бұрын
Das ist so anspruchsvoll. Der BGH biegt sich alles zurecht...
@BusbyBabe4life
@BusbyBabe4life 3 ай бұрын
Danke :) Eine Frage: woher kommt bzgl. des Annahmeverzugs der erfüllbare Leistungsansruch? Aus 985 und 681 S.2, 667? LG
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast 2 ай бұрын
Guter Punkt - aber: Der Annahmeverzug setzt keine (Rücknahme-)Pflicht voraus; vielmehr genügt eine schlichte Obliegenheit zur Rücknahme. Ein Anspruch auf Rücknahme ist daher nicht erforderlich. Der Geschäftsherr hat umgekehrt - wie von Ihnen zitiert - gegen den Geschäftsführer einen Herausgabeanspruch aus §§ 681 S. 2, 667 BGB und als Eigentümer zudem aus § 985 BGB.
@Noah-pd6wm
@Noah-pd6wm 3 ай бұрын
Sehr hilfreiches Video, danke schön!
@ratiolegis8732
@ratiolegis8732 3 ай бұрын
Super, danke sehr
@user-eh1es3hr9u
@user-eh1es3hr9u 3 ай бұрын
Vielen Dank. Super hilfreiches Video. Unbedingt mehr davon!
@Lex-M27
@Lex-M27 3 ай бұрын
Vielen vielen Dank für die Videos hier - immer sehr viel Inhalt!! 😇👍🏻
@hbSkill
@hbSkill 3 ай бұрын
Euer Kanal ist absolutes Gold
@Youtubeaccount-hs5dr
@Youtubeaccount-hs5dr 3 ай бұрын
So eine Art Video für eine Klausur aus dem 2. Examen wäre toll!
@lorbeer27
@lorbeer27 3 ай бұрын
Ihr seid echt klasse ! Macht richtig Spaß.
@lb5426
@lb5426 3 ай бұрын
Kam in NRW im 1. Examen vor 2 Wochen dran👍🏼
@hbSkill
@hbSkill 3 ай бұрын
Ihr seid wundervoll !!
@noname45362
@noname45362 3 ай бұрын
Wie weit darf das Wiedergeben von Normen gehen? Der 312c I und II wird ja schon sehr ausführlich und Wort für Wort abgeschrieben. Eventuell ein Begrenzen auf das für die Prüfung Relevante? MfG
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast 3 ай бұрын
Gegen Zitate von (für die Bearbeitung relevanten) Normen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Entscheidend ist allerdings, dass die einzelnen Voraussetzungen der jeweiligen Norm klar benannt werden und dass an den richtigen Stellen durch saubere gutachterliche Subsumtion Schwerpunkte gesetzt werden.
@kaiboxberg5505
@kaiboxberg5505 3 ай бұрын
Warum wurde kein Rücktritt geprüft. Eine ungewünschte Gravur kann man doch unschwer als Mangel ansehen oder nicht ?
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast 3 ай бұрын
Die Prüfung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. §§ 437 Nr. 2, 346 I BGB hinsichtlich der Wanduhr ist denkbar. Man wird aber wohl die Voraussetzungen eines Rücktrittsgrunds verneinen müssen, weil H kein angemessener Zeitraum für eine Nacherfüllung gem. § 475d I Nr. 1 BGB zur Verfügung gestanden hat (vgl. auch die Anmerkung in den Lösungshinweisen auf S. 554 unten). Es erscheint aber noch vertretbar einen Rücktrittsgrund nach § 475d I Nr. 3 BGB (schwerwiegender Mangel) mit der Begründung, dass H bewusst mangelhaft geliefert hat, zu bejahen (vgl. hierzu BeckOK-BGB/Faust, 70. Edition, 1.5.2024, § 439 Rn. 21).
@kaiboxberg5505
@kaiboxberg5505 3 ай бұрын
Danke
@ErgünYurdakul-o4q
@ErgünYurdakul-o4q 3 ай бұрын
Dieses Duo ist einfach super danke!
@ik1zv
@ik1zv 3 ай бұрын
Vielen Dank!
@mr.xx101
@mr.xx101 3 ай бұрын
Man kann Herrn Rengier wohl kaum vorwerfen, dass er diese Ausreißerentscheidung des 6. Senats nicht vorhergesehen hat, § 246 fristete jahrzehntelang ein Schattendasein in Klausuren, trotz ebenfalls jahrzehntelang anhaltender Kritik aus der Literatur an der Manifestationstheorie...
@fresch4853
@fresch4853 3 ай бұрын
Schönes Format, hätte ich damals im Jahr 2016 auch gerne gehabt. Ich fand die Bewertung in den ersten Minuten recht streng, weil sehr stark auf Formalia geachtet wurde. Für mich war beim Korrigieren von Probeklausuren immer Maßstab, ob ich von meinem Empfängerhorizont aus verstehe, was der Prüfling mir sagen will. Stil war aber ein wichtiges weiches Kriterium, das in beide Richtungen stark ins Gewicht fallen konnte. Aus meiner eigenen Erfahrung als Kandidat und Probeexamensprüfer kann ich den allgemeinen Tipp geben, es mit dem Gutachtenstil nicht in schuljungenartiger Art zu übertreiben. Bei unproblematischen Dingen finde ich "abhakbare Feststellungen" völlig ausreichend, wenn dafür bei den problematischen Punkten richtig sauber begutachtet wird und gezeigt wird, dass man es verstanden hat. Für die Examenskandidaten: Die Korrektur ist hier sehr nachvollziehbar und ausführlich begründet. Das ist aus meiner persönlichen Erfahrung eher die Ausnahme. Die meisten Prüfer wagen sich nicht so weit aus der Deckung (Zweitkorrektoren schon gar nicht). Viel Erfolg allen!
@MaxMustermann-ym3wb
@MaxMustermann-ym3wb 4 ай бұрын
Kommen in Zukunft weitere solcher Videos? Das wäre sehr hilfreich. Das ist echt eine Marktlücke!
@JulianNagel-fs4fo
@JulianNagel-fs4fo 4 ай бұрын
Wow
@koray1988
@koray1988 4 ай бұрын
Das Format wäre vermutlich mit einer Bearbeitung im Bereich zwischen 9 und 11 Punkten deutlich ergiebiger und noch interessanter. Dort könnte man besser sehen, welche Fehler auch bei einer solchen, für die allermeisten Kandidaten wohl zufriedenstellenden, Leistung noch passieren bzw. passieren dürfen. Zudem wäre dies insofern hilfreicher, als dass man sehen könnte, wie solch eher unbekannte Probleme wie in den Abwandlungen, die wohl auch den Top 5-10% der Kandidaten nicht mehrheitlich aus dem Kopf bekannt sind, dennoch auf einem gewissen Niveau gelöst werden können. Hier sind ja eher Formalia bzw. eine zu lapidare Herangehensweise hinsichtlich Aufbau und Struktur und fehlendes Systemverständnis und materiell-rechtliches Wissen das Problem, was jeder Examenskandidat sich recht problemlos aneignen kann.
@Simon-og3ht
@Simon-og3ht 4 ай бұрын
👍👍👍
@maxweber1046
@maxweber1046 4 ай бұрын
Eure StrafR - Videos bereiten große Freude!
@lordchickenwing7948
@lordchickenwing7948 4 ай бұрын
Wirklich sehr gelungenes, aufschlussreiches Video aus aus eine Perspektive die einem leider oft verschlossen bleibt. Gerne mehr davon!
@theodorzurc5297
@theodorzurc5297 4 ай бұрын
Coole Klausur, habe sie gerade gelöst. Wäre es auch vertretbar zu argumentieren, dass ein objektiver Empfänger die Zusendung der Widerrufsbelehrung in der E-Mail so auslegt, als gelte diese Belehrung für alle bestellten Waren (also auch den Stuhl) und man deshalb eine andere Vereinbarung nach § 312g II annimmt?
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast 4 ай бұрын
Danke! Der Sachverhalt enthält den Hinweis, dass R eine fehlerfreie Widerrufsbelehrung nach Art. 246a § 1 II und III EGBGB beigefügt war. Zu unterstellen ist also, dass die Widerrufsbelehrung der tatsächlichen Rechtslage entspricht. Geht man davon aus, dass hinsichtlich des Schreibtischstuhls ein Widerrufsrecht besteht, ist nach § 1 II zu belehren. Wenn man der Auffassung ist, dass das Widerrufsrecht nach § 312g II Nr. 1 BGB ausgeschlossen ist, ist eine Information nach § 1 III erfolgt (kein Widerrufsrecht). Man darf den Sachverhalt also nicht so verstehen, als ob H dem R in seiner Belehrung mitgeteilt hat, dass ihm bezogen auf den Schreibtischstuhl in jedem Fall ein Widerrufsrecht zusteht. Vielmehr sollte der Inhalt der Widerrufsbelehrung gerade keine Rolle für die Lösung der Klausur spielen.
@timoalbrecht896
@timoalbrecht896 4 ай бұрын
Ich schreibe bald das 2. Examen in Berlin und habe in Trier studiert. Eure Videos sind wirklich lehrreich und ihr als Duo passt perfekt zusammen. Ich schaue mir regelmäßig die Videos als Vorbereitung an und es macht echt Spaß! Macht bitte weiter so!
@diamondish6613
@diamondish6613 4 ай бұрын
Echt gut zu wissen, danke! Bitte mehr von solchen Videos!
@ratiolegis8732
@ratiolegis8732 4 ай бұрын
Ihr seid ein super gutes Team. Es macht Spaß euch zuzuhören
@MaxMustermann-ym3wb
@MaxMustermann-ym3wb 4 ай бұрын
SEHR interessantes Format! Die Korrektur war für mich bisher immer eine Blackbox. Eine Frage habe ich aber: Wurde berücksichtigt, dass es nur eine Übungsklausur war oder wäre die Korrektur auch so ausgefallen, wenn genau diese Lösung im Examen geliefert worden wäre?
@JuS-Videocast
@JuS-Videocast 4 ай бұрын
Danke! Bei der Korrektur wurde unterstellt, dass es sich bei der eingereichten Klausur um eine Examensklausur gehandelt hat.
@MaxMustermann-ym3wb
@MaxMustermann-ym3wb 4 ай бұрын
@@JuS-Videocast Das beruhigt ungemein. Ich dachte bisher immer, dass die Fehlertoleranz im Examen viel geringer ist.
@Grigori181
@Grigori181 4 ай бұрын
sehr gerne mehr solcher Videos. Genau das fehlt in der juristischen Ausbildung
@Pacifista09
@Pacifista09 4 ай бұрын
Wow, was ein informativ hochwertiges Video! Bitte mehr davon! 🙏🏻🙏🏻🙏🏻
@lexspecialis1207
@lexspecialis1207 4 ай бұрын
So macht lernen Bock, danke!
@Ton-nv9ej
@Ton-nv9ej 5 ай бұрын
Diese Videos sind echt mega, sehr lehrreich und unterhaltsam! Danke!
@Leo-df7oy
@Leo-df7oy 5 ай бұрын
Überragend, ich schreibe genau über dieses Thema meine Hausarbeit und ihr habt mir sehr geholfen, alles zu verstehen.
@Lina-ev6bh
@Lina-ev6bh 6 ай бұрын
Der Fall lief gerade bei mir im Examen, vielen Dank für die tollen Videos!!!