Super, dass du auch so vermeintlich einfache Tätigkeiten aufgreifst! Den Tagesendsaldo siehst du bei den Bankkontoumsätzen auch schon in der Titelzeile. Da musst du nicht mal nach hinten scrollen .
@AndreasHausmann11 күн бұрын
Manchmal sehe ich auch im DATEV Programm den Wald vor lauter Bäumen nicht :-)
@Nathaliepx-webdesign4 күн бұрын
Hi Andreas, könntest du mal ein Video machen, wie man die Fibu organisieren muss, damit sie am allerschnellsten erledigt werden kann? Also kannst du auf Mandantenseite anfangen? Wie der Mandant sich im besten Idealfall organisiert? Zum Beispiel auch bedenken, ob es Sinn macht nur 1x im Jahr Büroartikel zu bestellen, statt 27 kleine Quittungen .... das wäre super interessant, oder?
@AndreasHausmann4 күн бұрын
Die 100% ideale Buchhaltung wird es nie geben, da diese sich am Unternehmen orientieren muss. Klar ist es günstiger 1x im Jahr alle Büroartikel zu bestellen, da es dann nur einen Beleg gibt. ideal ist es aber auch, dies nicht bei Amazon zu tun. Für die Steuerkanzlei ist es effektiv am einfachsten, wenn alle Ausgaben über die Bank laufen, keine Kreditkarten, kein Bankkonto verwendest.. Du die Ausgangsrechnungen per Schnittstelle einspielen kannst (zB über LEXoffice oder easybill) und alle Eingangsrechnungen vollständig in DATEV Unternehmen online hochlädst. Bei letzterem kann dir ein Beleg-Sammler wie invoicefetcher helfen.
@minervamcgonagall391111 күн бұрын
Tolles Video, aber ein Zusatztipp fehlt: Sollte die Differenz dadurch entstanden sein, dass versehentlich ein Buchungsvorschlag gelöscht wurde, kann man diesen über "Buchungsvorschläge bearbeiten" - "Wiederholung im angegebenen Zeitraum" (hier den Tag der fehlenden Buchung eingeben) neu erstellen. Dann ist die Buchung auch mit dem elektronischen Beleg verknüpft.
@AndreasHausmann11 күн бұрын
Ja, das stimmt. Ich versuche aber die Videos kurz zu halten und mich möglichst auf 1 Thema zu konzentrieren. Im Video geht es nur um die Ermittlung der Bankdifferenz :-)
@christianschinzl30616 күн бұрын
Manuelles Nachbuchen von Kontoumsätzen verbietet sich eigentlich von selbst beim elektronischen Bankbuchen. Sollte also ein Umsatz gelöscht worden sein, müssen die Umsätze nochmal geholt werden. Wurde ein Umsatz dupliziert, z.B. mit F8, dann kann er gelöscht werden. Sind alle Umsätze, die eingespielt wurden, auch verbucht, dann kann eine Differenz eigentlich nur auftreten, wenn die Soll/Haben Stellung der Buchung vertauscht wurde oder ein Umsatz mit dem falschen Betrag überschrieben wurde.