WEG-Wohnanlage: Wenn ein Fremder (z.B. Vertreter, Bettler o.ä.) im Hausflur angetroffen wird und nicht nachweisen kann, dass er Gast eines der Wohnung-Eigentümer oder Mieter ist, darf ich als Einzel-Eigentümer oder Mieter den Fremden auffordern, das Haus zu verlassen bzw. ein Hausverbot erteilen?
@AkademiefuersicherheitDe10 ай бұрын
Nein, das gilt grundsätzlich nur für die eigene Wohnung, nicht für Gemeinschaftsbereiche.
@krollsdennis20949 ай бұрын
Da muss der Eigentümer/Besitzer der Wohnungen aussprechen oder ?
@hansfranz69899 ай бұрын
Ich bin selbstnutzender Eigentümer einer der Wohnungen im Haus und möchte nachts ungern einem Fremden im Haus begegnen, nur weil irgendein "Dusseltier" die Haustür offen gelassen hat. Ich neige dann dazu, die Frage zu stellen, zu wem der Fremde denn hin will. Ich habe auch schon mal einem Vertreter des Hauses verwiesen, da er mir nicht sagen konnte, dass er konkret zu einem Nachbarn unterwegs war, als keinen Namen nennen konnte. Meine Frau sagt, ich bin ein Spinner, denn dazu hätte ich kein Recht. Ich war bisher anderer Meinung, denn auch das Treppenhaus gehört für mich zum geschützten Bereich meines Wohnens. Hinter der geschlossenen Tür des Hauses muss ich sicher sein. Für mich ist die Rechtslage immer noch nicht geklärt.
@AkademiefuersicherheitDe9 ай бұрын
@@krollsdennis2094 Grundsätzlich hat der Besitzer das Hausrecht.
@AkademiefuersicherheitDe9 ай бұрын
@@hansfranz6989 Dann sollten Sie das auf der nächsten Eigentümerversammlung ansprechen.
@TheAxelkirk Жыл бұрын
Ich möchte mal ein Lob aussprechen , die Qualität der Videos ist wirklich besser geworden. Auch der Ton ist jetzt sehr angenehm. Ein paar Denkanstöße möchte ich aber doch mitgeben. Auch hier währe eine Visuelle Unterstützung gut, auch wenn Sie etwas mehr zu sehen währen, das Bewegung in das Bild kommt. Ich finde es immer etwas langweilig "nur" auf die Peron zu schauen. Wenn man auf andere Videos verweist kann es sinnvoll sein diese auch gleich zu verlinken. ( das i in der Ecke :D) das macht es den Tn einfacher. Ich empfinde die schnitte mitten im Satz etwas störend. Beim Hausrecht beziehe ich mich Beruflich ehr auf den Art. 14 GG Eigentum, da wir ja selten Wohnung bei unseren Kunden bewachen. Und ich finde dadurch kann man auch gut den Übergang zur Gefährdungshaftung machen. (Art.14 gg Abs2) Danke für Ihre (eure) Arbeit.
@AkademiefuersicherheitDe Жыл бұрын
Danke für das Lob und die Anregungen. Gerne werden wir die Videos noch aktiver gestalten. Ich bitte aber um Verständnis, dass wir den Aufwand im Rahmen halten müssen, da die Videos ja alle kostenlos sind und wir aktuell zwei pro Woche produzieren.
@TheAxelkirk Жыл бұрын
Dafür habe ich 100% Verständnis. Ich weis wieviel Arbeit solche Videos machen, genau deswegen finde ich es so klasse das ihr das macht. @@AkademiefuersicherheitDe
@Sachkunde34a-ehsan5 ай бұрын
Was sind die fünf geschützte Hausrechtsbreiche ?
@AkademiefuersicherheitDe5 ай бұрын
Was meinen Sie damit?
@amigo9440 Жыл бұрын
Also, wenn jemand in der Sicherheit arbeitet, egal ob mit Unterrichtung oder Sachkunde, der sollte schon wissen was ein Hausrecht und was ein Hausverbot ist. Es gibt kein einzigen Job in der privaten Sicherheitsbranche wo man nicht tagtäglich mit Gesetzen zu tun hat.
@AkademiefuersicherheitDe Жыл бұрын
So sehe ich das auch. 🙂
@mm.2432 Жыл бұрын
Klasse Video! Wie sieht es bei einem Ladendiebstahl aus, wenn der Beschuldigte* vorträgt, dass er nur laktosefreie Lebensmittel verträgt und diese weit und breit nirgends erwerben kann und auf dieses Geschäft, wo er nun Ladenverbot erteilt bekommen hat, angewiesen ist!
@Vollfr3ak Жыл бұрын
Ist nicht das Problem des Laden- bzw. Hausrechtsinhabers?
@AkademiefuersicherheitDe Жыл бұрын
Wenn das so wäre (Notfall/nächste Laden 50 km entfernt), dann könnte man darüber diskutieren, ob er trotzdem ein eingeschränktes Zutrittsrecht hat. Im Normalfall und weil er ja weiß, dass er dieses Problem hat, hat er kein Recht auf Zutritt.
@lb79023 ай бұрын
Hallo und danke für das Video. mir gegenüber hatte ein Forstbeamter behauptet er hätte auf einer Agrarfläche die ich betreten hatte das Hausrecht und eine Betretung würde grundsätzlich seine Genehmigung erfordern. diese würde er aber niemandem erteilen. kann das so zutreffen?
@AkademiefuersicherheitDe3 ай бұрын
Für landwirtschaftlich genutzte Äcker kann das ggfs. zutreffen, Waldgebiete sind in Deutschland grundsätzlich frei betretbar, soweit sie nicht eingezäunt sind.
@lb79023 ай бұрын
Vielen Dank für die schnelle Klärung!@@AkademiefuersicherheitDe
@AkademiefuersicherheitDe3 ай бұрын
@@lb7902 Sehr gerne. 🙂
@blackmagico203 Жыл бұрын
Ich war mal vor längeren Zeit Feiern und habe mich mit dem Clubbesitzer kurz vor Ladenschluss noch unterhalten, der "Türsteher meinte: "Feierabend raus" was wäre in dieser Situation rechtens? Ich meine, solange der Clubbesitzer ja nix sagt 🤷🏼♂️
@AkademiefuersicherheitDe11 ай бұрын
Kommt darauf an, ob der Clubbesitzer den Türsteher das Hausrecht komplett übertragen hat. Dann ist es rechtens.
@klausleben5963 Жыл бұрын
Muss ein Hausverbot begründet sein ? Muss ein schriftliches Hausverbot begründet sein oder kann dieses willkürlich verhängt werden ? Was wenn Hausverbot von der GL ausgesprochen wird und diese GL iwann nicht mehr die GL ist.
@blubsich Жыл бұрын
Im Privatbereich muss es nicht begründet sein. Supermarkt, Disco etc muss ein sachlicher Grund vorliegen. Da sonst der Gleichstellungsgrundsatz und allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzt werden können. Ok das ist jetzt meine Laienmeinung. Wenn die GL das Recht hat Hausverbot auszusprechen bleibt es trotz neuem GL gültig. Bei einem Wechsel der Inhaber, Mieter, Pächter endet das Hausverbot. Es muss dann wenn nötig neu ausgesprochen werden.
@AkademiefuersicherheitDe Жыл бұрын
Grundsätzlich kann der Hausrechtsinhaber frei entscheiden, wen er in seinen Hausrechtsbereich reinlässt und muss es auch nicht begründen (z. B. Türsteher bei einer Diskothek). Auch einer schriftlichen Begründung bedarf es nicht. Wenn die Berechtigung wechselt (im Beispiel neue GL), dann kann der neue Hausrechtsinhaber die Hausverbote übernehmen oder aufheben.