Danke , Superzusammen gefasst und immer wieder zum nach schlagen. Gold wert für eine Regelmäßige auffrischung. 🙂
@AkademiefuersicherheitDe7 ай бұрын
Vielen Dank.
@sebastianfuchs36207 ай бұрын
Gut aufgesrbeitete Wiederholung für viele!
@AkademiefuersicherheitDe7 ай бұрын
Vielen Dank.
@jeyoffiziell25737 ай бұрын
Perfekt erklärt 😍 vielen Dank 🙏
@AkademiefuersicherheitDe7 ай бұрын
Sehr gerne.
@heithemzaibi56497 ай бұрын
Danke schön
@AkademiefuersicherheitDe7 ай бұрын
Sehr gerne
@AntonMMayr7 ай бұрын
Gut erklärt, auch gut zu wissen bei strafbaren Handlungen von Kindern. Diese haben zwar einen Entschuldigungsgrund (§ 19 StGB) aber keinen Rechtfertigungsgrund. Daher ist Notwehr möglich (§ 32 StGB, § 227 BGB)
@AkademiefuersicherheitDe7 ай бұрын
Korrekt.
@vossi05446 ай бұрын
@@AkademiefuersicherheitDe Nicht korrekt. Schuld"ausschließungs"grund! Ich weiß- jetzt werde ich kleinlich, aber die IHK zieht dafür eben leider auch Punkte ab...
@AkademiefuersicherheitDe6 ай бұрын
@@vossi0544 Leider werden die Begriffe nicht einheitlich verwendet. Ich kenne so, wie in der folgenden Website dargestellt: Als wesentliche Entschuldigungsgründe sind dabei der entschuldigende Notstand, die Notwehrüberschreitung sowie der übergesetzliche entschuldigende Notstand zu nennen. Quelle: www.juraindividuell.de/artikel/entschuldigungsgruende-im-strafrecht/#:~:text=Das%20Vorliegen%20von%20Entschuldigungsgründen%20führt,übergesetzliche%20entschuldigende%20Notstand%20zu%20nennen.