Das Grundgesetzt gilt, es sei denn der Staat und seine Gerichte halten sich nicht daran... #Corona.
@NogabaHD2 ай бұрын
Das GG erlaubt das abwägen von Gesetzten falls "wichtigere" andernfalls eingeschränkt werden. Bei corona waren Krankenhäuser überfüllt, was bei zu hoher Auslastung zu weniger Behandlungen und mehr abwendbaren Toten hätte führen können. Das ist in einigen Ländern passiert. In dem Fall ist bspw. Versammlungsfreiheit nicht vergleichbar mit dem Recht auf Leben und Unversehrtheit von wo vielen Menschen, zumal es eine temporäre Einschränkung war. Die Entscheidung ist also legitim, selbst wenn man die Maßnahmen im Detail kritisieren kann.