Hi. Ich habe eine Frage: wenn ein Urheberrechtlich nicht geschützter Film oder ein urheberrechtlich nicht geschütztes Video auf KZbin hochgeladen wird und man sich dieses anschaut betrifft die Strafe wegen der kriminellen Urheberrechtsverletzung doch nur die Person die das Hochgeladen hat und nicht die, die es sich ansehen, oder ? Liebe Grüße aus Krefeld !
@der_medienanwalt2 жыл бұрын
Das reine Ansehen eines Videos auf KZbin stellt keine Urheberrechtsverletzung und erst recht keine Straftat dar. Viele Grüße nach Krefeld