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@blabla4711deАй бұрын
SIE sollten den ORDEN der Aufklärung bekommen ..danke ihnen
@Dubai-FinanzАй бұрын
Danke für das Lob und die Anerkennung
@jans2458Ай бұрын
Es sollten sich mehr Leute in Dubai mit Dir zusammentun
@Dubai-FinanzАй бұрын
Danke für dein Kommentar und die lieben Worte
@jans2458Ай бұрын
@@Dubai-Finanz die Aufklärung ist auf jedenfall Gold wert - ich war mir 0.0 dessen bewusst was der eigentlich abzieht. Von außen betrachtet sah sein Konzept schlüssig und gut aus
@ralf4235Ай бұрын
Hallo, kannst Du mal die konkreten Zahlen von dem Investor gerne gerundet damit es anonym bleibt nennen die der Investor nach zwei Jahren nicht erhalten hat? Kaufpreis, Größe der Wohnung, Jahresmiete und die genannte Rendite (brutto/ netto) und ob die Wohnung in JVT oder JVC liegt?
@Dubai-FinanzАй бұрын
Ich schau mal wie wir das darstellen können.
@ralf4235Ай бұрын
@@Dubai-Finanz Super, dann wird es transparent.
@ralf423526 күн бұрын
@@Dubai-Finanz Hallo, hast du die Zahlen noch im Blick? Das wäre wirklich spannend - gerade bei den gestiegenen Mieten und Immobilienpreisen dürfte die Rendite doch gar nicht so schlecht ausfallen.
@Dr.WigbertАй бұрын
Hi Eugen, kannst du nicht mal 2-3 Mietverwaltungsunternehmen, vielleicht auch deutschsprachig, empfehlen? (Erstgespräch ist schon erfolgt. Aber zu anderen Themen, die nächstes Jahr anstehen) Danke!
@Dubai-FinanzАй бұрын
Einfach nochmal darauf ansprechen beim nächsten Kontakt - wir haben dafür Lösungen.
@gabrielag4708Ай бұрын
Man kann die 5% Vermietungsservicegebühr von der Steuer komplett absetzen oder? Die Bauabnahmegebühr und die Übergabegebühr auch? Diese beiden Gebühren sind ja einmalig.
@ichwilldeinauto8467Ай бұрын
Gilt für D: Du kannst Deine Vermietungseinnahmen aus dem Drittland(VAE) mit der Vermietungsservicegebühr als Ausgabe sofort mindern. Die Bauabnahme- und Übergabegebühr gehört zu den Anschaffungskosten. Diese kannst du im Rahmen der Abschreibung dann nur über mehrere Jahre absetzen. Aber ganz wichtig...erzielst Du einen Überschuss versteuerst Du den ganz normal mit deinem Steuersatz , hast Du einen Verlust kannst Du ihn nicht mit deinen deutschen Einkünften verrechnen. Nur ins nächste Jahr vortragen und dann ggf. verrechnen.