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@lakman2026 Жыл бұрын
Dieser Man ist einfach eine Maschine! Charismatisch, einfach voller Wissen und Knowledge. Ein richtiges Vorbild, einer der wenigen.
@iluvsenf2 жыл бұрын
Super Reihe. Da ich bald im Bachelor Bilanzen schreibe, höre ich mir die Videos jetzt Abends immer als "Podcasts" an und hab so viel mehr Zeit, um für andere Klausuren zu lernen.
@1La2La3La4La Жыл бұрын
Großer Respekt für Prof. Dr. Hanke für sein Wissen sowie für seine freundliche Persönlichkeit. PS 4:30 ..........dann verbietet das Gesetztgeber die Aktiverung und wird als Entwicklungskosten (Korrektur : FORSCHUNGSKOSTEN ) behandelt (d.h., sofort erfolgswirksam als Aufwand zu berücksichtigen).
@chrischris03112 жыл бұрын
Top Video wie immer!
@yes_siiiiiir26222 жыл бұрын
Super Vortrag!
@MartinWeber-i3e2 ай бұрын
Vielen Dank!
@juhnsteuerberater2 ай бұрын
Gerne! :)
@Robin-me8fe2 жыл бұрын
danke !
@Max_Superfoxi_der_Assessor2 жыл бұрын
top content: wo und wie kann ich die Folien herunterladen bzw. erhalten? herzlichen Dank insbesondere an Herrn Hanke.
@jordadahlin72752 жыл бұрын
Bei latenten Steuern gleichen sich die Differenzen im Zeitablauf an….in welchen Fällen tun sie es denn nicht, so dass man keine latenten Steuern bilden muss?
@eragonshurtugal42392 жыл бұрын
Z. b. bei voraussichtlich nicht nutzbaren Verlust Vorträgen. Wäre dann natürlich hauptsächlich in der Konzernrechnungslegung relevant.
@keksebonbon34092 жыл бұрын
Bei der Übertragung von stillen Reserven gem. § 6b EStG auf Grundstücke?
@eragonshurtugal42392 жыл бұрын
@@keksebonbon3409 Wenn dann nur den GuB Anteil und auch nur wenn man auch langfristig nicht von einem Verkauf ausgeht.
@eragonshurtugal42392 жыл бұрын
@@mrtom7584 Doch die Frage war in welchen Fällen sich die Differenzen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nicht ausgleichen. "steuerlich nicht abzugsfähigen betriebsausgaben" sind für die lantene Steuer nicht relevant das ist richtig, das liegt aber daran das es nur durch n. abzb. BA's noch nciht zu latente Steuern kommt. Die n. abzb. BA's werden schließlich außerbilanziel gewürdigt, ansonsten wäre ja bei der Mittelgroßen Ges. latene Steuern zu bilden, da Ertragsteuern ja selber n. abzb. BA's sind. "steuerlich nicht nutzbare verlustvorträge führen doch nicht zu differenzen in der hb/sb…fuer nicht nutzbare Verlust Vorträge darf man schlicht keine akt latSteuern bilden, oder?" Das stimmt, war ja aber auch genau das was ich gesagt habe. Warum sind diese hauptsächlich in der Konzernrechnungslegung relevant? Ganzeinfach wenn bei einer einzelne Ges "voraussichtlich nicht nutzbaren Verlust Vorträgen" vorliegen, wird es sich regelmäßig um eine Dauer Verlust ges.handeln, (hier mag es durchaus Ausnahmen geben, z.b. bei Geschäftsbetrieben in mehren Staaten). Innerhalb einer Konzerns und in absoluten Ausnahmefällen auch außerhalb mag das ja Sinn machen, aber ich wage mal zu vermuten das die meisten Gesellschafter ihre Gesellschaft dicht machen (oder zumindest den Geschäftsbetrieb einstellen womit sie keine mittelgroße Gesellschaft mehr wären) würden wenn sie feststellen das die Gesellschaft nicht mehr auf einen grünen Zweig kommt.