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Die Insolvenzantragspflicht ist bis Jahresende ausgesetzt. Dies gilt allerdings nicht für Unternehmen, die zahlungsunfähig sind. Diese müssen weiterhin einen Insolvenzantrag innerhalb der rechtlich vorgesehenen Fristen stellen.
Heike Süß von der Wirtschaftsförderung Paderborn spricht in der Videoreihe zum Thema "Unternehmen in Krisen" zusammen mit Rechtsanwältin Sandra Bitter über verschiedene Themen rund um das Insolvenzrecht.