3:52 Da habe ich etwas mehr als einem Jahr einen Unfall beobachtet, bei dem ich die ausparkende Fahrerin für schuldfrei erachtet habe, jedoch die herbeigerufenen Polizisten ihr eine Schuldanerkennung abgenötigt haben. Ich hatte mein Fahrzeug eingeparkt, keine Absicht, es zu bewegen, gute Sicht auf das Geschehen und bemerkte einen PKW mit Fahrerin von rechts, die gerade auf diesen Parkplatz eines Supermarkts gefahren war. Diese schaute zu mir nach links, weil sie vermutlich nach links in eine weitere Gasse des Parkplatzes einfahren wollte. Dabei bemerkte sie nicht, dass die Fahrerin des anderen beteiligten Fahrzeugs bereits langsam rückwärts ausparkte und fuhr gegen das ausparkende Fahrzeug. Meiner Meinung nach hatte die auf den Parkplatz einfahrende Fahrerin ausreichend Zeit gehabt, das ausparkende Fahrzeug zu bemerken und abzubremsen. Die hinzu gerufenen Polizisten überzeugten die Fahrerin des ausparkenden Fahrzeugs von ihrer Schuld. Meine Einwände als Zeuge wurden nicht anerkannt. Für mich ein Anhaltspunkt, dass herbei gerufene Polizisten ihren Job nicht vorurteilsfrei ordentlich erledigen.
@kanzleifenderldietrich16872 ай бұрын
Danke für diesen Kommentar. Sie schildern einen Fall, den ich immer als Schubladendenken bezeichne, weil die Polizeibeamten gehört haben, dass jemand vom Fahrbahnrand ausparkt haben sie sofort den Schuldigen ausgemacht. Am Ende hätte aber ihre Beobachtung zu einer erheblichen, jedenfalls aber weit überwiegenden Haftung des Ausparkenden geführt, weil das Gesetz beim Einfahren in den fließenden Verkehr höchste Sorgfaltsanforderungen auferlegt. Mit freundlichen Grüßen, Rechtsanwalt Fenderl
@popogast2 ай бұрын
@@kanzleifenderldietrich1687 Das geschah auf dem "Parkplatz eines Supermarkts", Privatgelände, nicht im öffentlichen Verkehrsraum.
@popogast11 ай бұрын
An alle jüngeren Kraftfahrer: Ältere Verkehrsteilnehmer fahren nicht grundsätzlich lahmarschig. Sie sind möglicherweise erfahrener, in welchen Verkehrssituationen die Tücken liegen, zur Mitverantwortung bzw. Haftung herangezogen werden zu können.