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Kein Arbeitnehmer muss während seiner Arbeitsunfähigkeit an einem Personalgespräch teilnehmen; das wissen die meisten Betriebsratsmitglieder. Doch darf der Arbeitgeber die genesenen Arbeitnehmer zu einem Krankenrückkehrgespräch bitten, wenn der Betriebsrat „nein“ sagt? Der Rechtsanwälte Fabian Baumgartner und Niklas Pastille, LL.M. haben hierzu eine eindeutige Auffassung. Unbedingt reinhören!
Themen in der heutigen Folge:
- Das Krankenrückkehrgespräch ist kein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
- Häufig übersehen: Formalisierte Krankenrückkehrgespräche unterliegen der Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, LAG München, Beschl. 13.02.2014, 3 TaBV 84/13)
- Was jetzt zu tun ist: Anwaltstipps für Betriebsräte
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar BEM Teil 1 www.waf-seminar.de/br260 Seminar SBV Teil 1 www.waf-seminar.de/br221
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