Рет қаралды 9,131
Die wichtigsten Fakten zum Thema Flucht-und Rettungswege in diesem Video.
§ 33 Musterbauordnung:
"Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein;"
Fragen zum Brandschutz? Brandschutz-laskri@web.de