Du bist einfach toll! Man versteht alles, weil du so super erklärst
@Der_Jurastudent Жыл бұрын
Danke für das Kompliment!
@MRVN-o6h Жыл бұрын
Vielen Dank für deinen Aufwand ! Ich lerne viel mit deinen Videos. Deine Übersichten finde ich oft verständlicher als die Präsentationen an meiner Uni.
@Der_Jurastudent Жыл бұрын
Perfekt, freut mich! Danke für das Lob!
@Cessadavt10 ай бұрын
Klasse Video! Finds mega, wie fallorientiert du immer erklärst. So schön anschaulich und strukturiert.
@Der_Jurastudent10 ай бұрын
Danke! Ich werde es auch so beibehalten :)
@Der_Jurastudent2 жыл бұрын
Warum ist am Ende des Videos die Anstiftung zu einem erfolgsqualifizierten Delikte möglich? 11 Abs. 2 StGB sagt, dass erfolgsqualifizierte Delikte auch als vorsätzlich einzustufen sind. Daher liegt eine vorsätzliche rechtswidrige Haupttat vor, zu der man anstiften kann
@Der_Jurastudent Жыл бұрын
Die agent provocateur Fälle könnten sich in Zukunft ändern: www.lto.de/recht/nachrichten/n/vertrauenspersonen-kriminalitaet-bundesjustizministerium-entwurf-verdeckte-ermittler-v-mann-kontrolle/
@oa8987 Жыл бұрын
Ist das eine „Anstiftung zur Straftat“: „ Die Regierung gehört geteert, gefedert und durch Deutschland gegeißelt!“
@Der_Jurastudent Жыл бұрын
1) Es gibt spezielle Straftatbestände zum Terrorismus. Da kenne ich mich aber überhaupt nicht aus. 2) Du fragst nach einer Anstiftung zu einer Straftat. Ja, das kann meiner Meinung nach eine Anstiftung zu einer Straftat sein, wenn du in einer anderen Person einen Tatentschluss hervorrufst und dann eben eine teilnahmefähige Haupttat vorliegt.
@oa8987 Жыл бұрын
@@Der_Jurastudent 🤫 Wenn also jemand irgend etwas im Netz daher plappert und jemand anderes findet das toll und meint, er macht das jetzt… dann wird der Aussager dafür belangt ❓🤔 Ich dachte immer es gibt keine Kollektivschuld…
@Der_Jurastudent Жыл бұрын
1) Am besten du schaust dir mein Video nochmal an, weil die Person die da "rumplappert" braucht ja auch noch Vorsatz in Bezug auf das Bestimmen und in Bezug auf die Hauptat! 2) Es muss immer der Einzelfall überprüft werden. Wie im Video gesagt, bedarf es einer kommunikativen Beeinflussung. Dies wird wohl man wohl bei einer Aussage im Internet Bejahen können. Allerdings gibt es hier auch noch verschiedene Ansätze in der Literatur, dies im Internet einzuschränken, vgl. Lackner/Kühl/Heger/Heger StGB § 26 Rn. 2. Fazit: Der Anstifter braucht insbesondere den sog. doppelten Anstiftervorsatz, der wohl in 99.9 % der Fälle nicht vorliegen wird, bzw. in der Praxis äußerst schwer festzustellen ist. Es kommt aber auf den Einzelfall an
@oa8987 Жыл бұрын
@@Der_Jurastudent Eine freie Meinungsbekundung, in der freien Öffentlichkeit getätigt ist keine Ansage an eine konkrete Person, diese Tat umzusetzen. 👉 Dann müsste ja jeder belangt werden, der sagt: „Aufmüpfige Frauen und Kinder müssen so bestraft werden, dass es keiner sieht, z.B. Schläge auf den Hinterkopf,…!“ 💁🏼♀️ wie im Islam zum Beispiel der Fall.
@oa8987 Жыл бұрын
@@Der_Jurastudent Zudem gilt § 5 Abs. 1 Aber auch das Argument der persönlichen Ehrverletzung kann meines Erachtens nicht geltend gemacht werden, weil „die Regierung“ keine persönliche Ehre hat❗️