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Die Erben bekommen das Unternehmen nicht - Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht - Fehler vermeiden

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Uli Reitz - Inheritance Tax and Estate Planning

Uli Reitz - Inheritance Tax and Estate Planning

Күн бұрын

Zur Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein Testament unerläßlich. Sehr wesentlich ist dabei die Abstimmung zwischen Gesellschaftvertrag und dem Unternehmertestament, denn das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Eine fehlende Abstimmung kann dazu führen, dass im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Unternehmensnachfolger das Unternehmen nicht erhalten, Buchwertabfindungsklauseln die Versorgung der Erben gefährden können und die Mitgesellschafter unerwartet hohe Erbschaftsteuerbeträge aufbringen müssen.

Пікірлер: 5
@Benno744
@Benno744 3 жыл бұрын
Schön erklärt! In solchen Dingen braucht man Profis.
@Hansgans
@Hansgans 2 жыл бұрын
Ich fühl mich aktuell total überfordert. Meine Mutter ist verstorben und ich habe 25% Anteile einer GmbH geerbt. Ich arbeite selbst in der Firma, mein Stiefvater ist der Firmenchef. Was sind meine Rechte und Pflichten? Habe ich ein Recht auf Einsicht in alle Unterlagen? Mir ist mein Stiefvater sehr wichtig, aber ich habe das Gefühl nicht fair behandelt zu werden. Das letzte was ich möchte ist im Streit auseinander zu gehen. Wie solltest am Besten vorgehen?
@Reitz-Steuerberater
@Reitz-Steuerberater 2 жыл бұрын
Hallo Herr Gans, die Gesellschaft bzw. die Anteile an der Gesellschaft müssen für Zwecke der Erbschaftsteuer bewertet werden. Dies trifft alle Beteiligten. In diesem Zusammenhang benötigen Sie Unterlagen seitens der Gesellschaft (Abschlüsse der letzten drei Jahre) etc., welche Sie bereits für diesen Zweck anfordern könnten. Welche Unterlagen haben sie denn, respektive hatte Ihre Mutter?
@harwin5800
@harwin5800 Жыл бұрын
Die Söhne sind doch Pflichtteilsberechtigt.
@Reitz-Steuerberater
@Reitz-Steuerberater Жыл бұрын
Hallo, ja die Kinder sind pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, welcher von der Mutter erfüllt werden müsste. Hierzu würde auch ein Abfindungsanspruch aufgrund des Ausscheidens des Vaters aus der Gesellschaft eingerechnet werden. In das Unternehmen können die Kinder als Gesellschafter aufgrund ihres Pflichtteils nicht eintreten.
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