Die neue Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-13 AStG ab 1. Januar 2020 (Gesetzesentwurf)

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Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]

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4 жыл бұрын

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Unsere Blogbeiträge zur Hinzurechnungsbesteuerung:
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Wenn Sie im Ausland eine Gesellschaft gründen, dann müssen Sie sich mit der Hinzurechnungsbesteuerung auseinander setzen. Die Hinzurechnungsbesteuerung erfasst sowohl Privatpersonen die an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind, als auch Konzerne die im Ausland eine Tochterkapitalgesellschaft haben. Die Hinzurechnungsbesteuerung hat sich zum 1. Januar 2020 Grundlegend geändert und Christoph Juhn erklärt in diesem Video was es überhaupt mit der Hinzurechnungsbesteuerung auf sich hat und welche Änderungen Sie seit dem 1. Januar 2020 alle beachten müssen. (Gesetzesentwurf)
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Steuerberater Christoph Juhn
Christoph Juhn ist Steuerberater und Hochschuldozent in Köln. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Zuvor studierte er Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management. Seit 2014 ist er zudem ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
In der Praxis hat er sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Seine Kanzlei mit Standorten in Bonn und Köln erstellt für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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Пікірлер: 17
@juhnsteuerberater
@juhnsteuerberater 3 жыл бұрын
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
@Chris79DE
@Chris79DE 4 жыл бұрын
Top video, sehr informativ.
@janesa5097
@janesa5097 3 жыл бұрын
höre ihnen immer gerne zu
@jonasgottsche6974
@jonasgottsche6974 3 жыл бұрын
Danke, super erklärt!
@bhjukimono319
@bhjukimono319 4 жыл бұрын
Eine Frage: wenn eine Dividende von einer ausländischen Tochterkapitalgesellschaft mittels Auslandsholding an die Mutterkapitalgesellschaft in Deutschland repatriiert und eine 100%ige Beteiligung vorliegt, wird die in im Tochterstaat erhobene Quellensteuer von der Bemessungsgrundlage in Deutschland nicht abgezogen? (Die Dividende wird im Holdingstaat nicht besteuert)
@xiaomarou9890
@xiaomarou9890 2 жыл бұрын
Gilt die Hinzurechnungsbesteuerung nur, wenn das ausländische nationale Gesetz einen Steuersatz von unter 25 % verlangt oder auch dann, wenn ein DBA bestimmt, dass unter 25 % im ausländischen Staat zu versteuern ist bzw. Deutschland sogar das alleinige Besteuerungsrecht zusteht?
@Syrius12345
@Syrius12345 2 жыл бұрын
Eine Frage: Bei Minute 12:24 ist die Linke Rechnung die Anrechnungsmethode und die rechte Rechnung die Freistellungsmethode?
@XiBaXha
@XiBaXha 4 жыл бұрын
Ich habe erst „Hirnzurechnungsbesteuerung“ gelesen ! 🤣 Gut, unseren Politpfeiffen ist ja aktuell alles zuzutrauen !
@Buecherwurm-iv6nn
@Buecherwurm-iv6nn 4 жыл бұрын
Und zur Steuererklärung das Buch Lean Brain Management von Dueck als Belegnachweis beifügen, dass die Hirnzurechnung überhaupt nicht greift.
@amur81
@amur81 4 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Juhn, eine kurze Nachfrage zu der Einstufung von Dienstleistungen als passive Einkünfte: Greift die Argumentation, dass die ausländische Gesellschaft sich zur Erbringung der Dienstleistungen der deutschen (Mutter)-GmbH bedient, wenn die deutsche (Mutter)-GmbH eine reine Holding GmbH ist, die zum Geschäftszweck die reine Verwaltung von Beteiligungen hat (und eben nicht die Erbringung von Dienstleistungen)? Vielen Dank.
@markfuchs123
@markfuchs123 4 жыл бұрын
Top Video, vielen Dank. Eine Frage dazu und vielleicht habe ich es nicht richtig verstanden: Wenn ich jetzt einem deutschen Unternehmer (oder zwischengeschaltet eine GmbH) im Ausland 49% gebe, einem weiteren deutschen bspw. 40% und einem ortsansässigen 11% - trifft dann die Hinzurechnungsbesteuerung für einen oder alle zu? Ab Minute 7:28 heißt es: "Wenn nur ein Deutscher die Mehrheit hat, greift sie" und direkt danach wird das irgendwie wieder verneint und es gäbe daher bei der neuen Regelung "gute Gestaltungsmöglichkeiten". Könnten Sie kurz bitte auf mein Beispiel eingehen? Das wäre top.
@kyrbies
@kyrbies 4 жыл бұрын
Wurde doch im Video dargelegt? Früher wurden alle deutschen Gesellschafter zusammen genommen, wenn mehr als 50% ✅ jetzt trifft das nur noch auf nahestende Personen zu, also Ehemann / Ehefrau halten jeweils 50% wie alte Regelung, halten hingegen 2 „fremde“ Deutsche jeweils 50% wäre der Tatbestand nach neuem Gesetzesentwurf nicht erfüllt. Das war vermutlich mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten gemeint: 50% selbst + 50% Stiftung/anderer Unternehmer/... fraglich ist natürlich, ab wann man nahestehend ist - nur familiär betrachtet oder auch bereits wenn man mit dem anderen Unternehmer eine gemeinsame Firma in Deutschland hat.
@markfuchs123
@markfuchs123 4 жыл бұрын
@@kyrbies Top, danke Dir. Ja, wie gesagt, nicht ganz verstanden, daher meine Nachfrage.
@c4sh3w
@c4sh3w 4 жыл бұрын
Aber bei 50,9% Anteil gilt die Besteuerung noch nicht?
@TooMuchMoon
@TooMuchMoon 9 ай бұрын
doch ab 50% +1 stimme also mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital
@iamthegreatest3781
@iamthegreatest3781 4 жыл бұрын
Können Sie pauschal beantworten ab wie viel Umsatz sich eine Gesellschaft im Ausland lohnt?
@berndfreudinger7254
@berndfreudinger7254 4 жыл бұрын
Die rendiert sich immer, aber man muss dann auch seinen Wohnsitz und Arbeitsplatz bzw Firma konkret ins steuergūnstigere Ausland verlagern
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