Рет қаралды 155
Im Betäubungsmittelstrafrecht gibt es etwas, was so bei anderen Delikten nicht gibt. Das Gesetz ermöglicht im § 31 BtMG das Mildern und teilweise sogar das Absehen von Strafe, wenn Aufklärungshilfe geleistet wird.
Das hört sich verlockend an.
In dem Video erläutere ich meine Bedenken und Argumente, welche
möglicherweise im Einzelfall dagegen sprechen.
Alle Angaben gelten für alle Geschlechter. Verteidigerinnen sind sicher genauso gut wie männliche Verteidiger.