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@flomax07 Жыл бұрын
Vorab schonmal danke für die Aufklärung. Ich hätte aber noch sehr verspätetet eine Frage, wenn man hauptsächlich in einem festen Gebiet (z.B. Großraum Köln) sein Einsatzgebiet hat, aber auch deutschlandweit eingesetzt werden kann, gibt es auch eine maximale Begrenzung diesbezüglich, wo der Arbeitgeber anordnen kann? Also 3 Wochen im Jahr oder 2 Monate oder ähnliches.
@kanzlei_hasselbach7 ай бұрын
Hallo, es gibt keine spezifische gesetzliche Begrenzung für Dienstreisen. Allerdings müssen Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhepausen und Arbeitsschutz beachten. Es ist ratsam, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung Regelungen zu Dienstreisen ausdrücklich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@stefanpulver3963 жыл бұрын
Wo ist hier die Differenzierung zwischen arbeitszeitrechtlichen (ArbZG) und vergütungspflichtigen (§611 BGB) Reisezeiten?
@kanzlei_hasselbach3 жыл бұрын
Hallo, das kommt immer auf den Einzelfall an. Einerseits sind auch auf Geschäftsreisen Ruhezeiten und allgemeine Vorgaben zu Arbeitszeiten einzuhalten (ArbZG). Andererseits ist im Einzelnen zu betrachten, welche Reisezeit tatsächlich als Arbeitszeit und Ruhezeit zu werten ist. Die Vergütung richtet sich dabei nach unterschiedlichen Kriterien. In unserem Blogartikel finden Sie noch weitere Informationen zum Thema Dienstreise und Arbeitszeit: www.kanzlei-hasselbach.de/2017/dienstreise-und-arbeitszeit/06/ Mit freundlichen Grüßen Ihre Kanzlei Hasselbach
@desilette832 жыл бұрын
Hallo, danke für Ihre Mühe. Das heißt, wenn ein Mitarbeiter morgens 30min zur festen Arbeit fährt, dann ist es Wegezeit und gilt nicht als Arbeitszeit. Fährt er aber direkt zu einem Kunden und benötigt ebenfalls 30min, dann ist es Arbeitszeit?
@ric2840 Жыл бұрын
Man wird also vom AG irgendwo hingeschickt, zB mit dem Zug oder dem Flugzeug und wenn keine Arbeit angeordnet ist, dann muss das nicht vergütet werden? Sorry, aber das ist doch lächerlich. Man opfert Lebenszeit für betriebliche Belange. Mag sein, dass mein ein Buch lesen könnte, aber eine freie Zeiteinteilung kann man das ja wahrlich nicht nennen.