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Unterhalt für ein Kind gezahlt, dass nicht von einem abstammt? In diesem Video erklärt Theresa Kamp welche Möglichkeiten dem vermeintlichen Vater („Scheinvater“) in Österreich offen stehen.
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Er kann zB die Gerichte anrufen, und die Nichtabstammung feststellen lassen.
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Außerdem kann er unter Umständen Ersatz für Leistungen verlangen, die er gar nicht für das Kind erbringen hätte müssen. Dabei wendet man sich häufig gegen den biologischen Kindesvater oder die Mutter.
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Aber Achtung: Es gibt Fristen zu beachten, um die Ansprüche geltend zu machen!
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