DSGVO: Das müsst ihr wissen und beachten | WBS-Die Experten

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Күн бұрын

Пікірлер: 61
@balduran
@balduran 5 жыл бұрын
Trinkspiel: Trink jedes mal 'nen kurzen bei "Artikel 6, Abs. 1 Buchstabe F". :D :D
@avocadothecat
@avocadothecat 5 жыл бұрын
da bin ich ja betrunken am schluss xD hach ja die neuen müssen noch einiges Lernen was KZbin betrifft
@balduran
@balduran 5 жыл бұрын
@@avocadothecat Neu? Das ist doch Sinn der Sache :D
@avocadothecat
@avocadothecat 5 жыл бұрын
@@balduran ich weiß ^^ bin gespannt wie sie sich noch entwickeln ^-^
@paradonym
@paradonym 5 жыл бұрын
@@avocadothecat das echte Gesetz ist halt echt trocken. Es ist halt ziemlich langweilig wenn du keinen vor Gericht hast mit dem du dich streiten kannst.
@teddy_of_darknesshell5308
@teddy_of_darknesshell5308 5 жыл бұрын
Endlich Mal jemand der das erklären kann 🙂
@FreyaGluecksweg
@FreyaGluecksweg 5 жыл бұрын
#FragWBS Aber wenn ich auf meiner Web-Seite weder ein Kontaktformular noch ein Gästebuch oder sonstwas habe, wo sich der Besucher meiner Web-Seite eintragen kann ... wenn meine Web-Seite also ausschließlich zum Angucken ist, dann brauche ich doch auch keine Datenschutzerklärung, oooder!?
@TheEricCartmen
@TheEricCartmen 5 жыл бұрын
Wie sieht es bei Trainspotting aus? Ich betreibe privat als Hobby Trainspotting. Ich stelle mich an Bahnhöfe, Bahnübergänge u.ä. (aber nur im erlaubten Bereich) und Fotografiere/Filme die vorbeifahrenden Züge (mit Stativ). Ab und an veröffentliche ich die Aufnahmen auch auf KZbin (über meinen Kanal). Das ganze mache ich aber nur Privat und nicht kommerziell. Ich verdiene mit meinen Aufnahmen kein Geld. Auch versuche ich, Personen nach möglichkeit auszublenden. Ist damit alles in Ordnung oder gibt es da bei der DSGVO etwas zu beachten?
@luki4717
@luki4717 5 жыл бұрын
Mich würde interessieren inwiefern ein Datenschutzbeauftragter intern haftet, wenn er z.B. kleinere Fehler macht? Zivilrechtlich kann ja eine Versicherung abgeschlossen werden aber kann ein interner DPO auch strafrechtlich verurteilt werden? LG
@maroctaker2283
@maroctaker2283 5 жыл бұрын
Was ist mit privaten Websites die nicht für kommerzielle Zwecke gedacht sind?
@Pasi34454
@Pasi34454 5 жыл бұрын
Wenn es nur um dich geht und keine links zu anderen Seiten oder Daten an Google etc. sendest (cookies) dann brauchst du das nicht, also eine Datenschutzerklärung... ein Impressum ist jedoch pflicht. Es sei denn die Seite ist komplett Kennwort geschützt und es kann keiner öffentlich drauf also rein "Privat für Friends and Familie", dann brauchst du das nicht.
@WernerMBS
@WernerMBS 5 жыл бұрын
Siehe DSGVO Art. 2 Nr. 2 Buchstabe c, für rein "persönliche und familiäre Tätigkeiten" gilt die DSGVO nicht.
@chaosmagican
@chaosmagican 5 жыл бұрын
Ich frage mich wie der ganze Spaß mit Dingen wie Spieleservern funktionieren soll. Dort ist es teilweise unmöglich eine Datenschutzerklärung zu hinterlegen und dort kann man auch einiges an Daten abgrasen.
@LordJunes
@LordJunes 5 жыл бұрын
Super erstes Video von dir :-) ich freu mich auf mehr :-)
@chriss8107
@chriss8107 5 жыл бұрын
Brauch ich das auch wenn ich über Wordpress, wix, blogsport usw eine Seite hoste?
@DomAviationChannel
@DomAviationChannel 5 жыл бұрын
DICKES JA
@Pasi34454
@Pasi34454 5 жыл бұрын
Also der Host von Wix zb. ist der Betreiber, du lädst ja da auch Daten hoch und erstellst die Seite nach deinen belieben, ein Impressum ist immer pflicht. Ob du die Datenschutzerklärung brauchst kann ich dir nicht sagen, das kommt auf den Inhalt drauf an. Können Leute sich einloggen, werden Daten an Google übermittelt, hast du Links oder nutzt du Cookies, musst du diese auch aufführen.
@Venistro
@Venistro 5 жыл бұрын
Ja, brauchst du. Du brauchst auch einen entsprechenden Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, weil Wordpress.com, Wix usw. Daten wie die IP der Besucher verarbeitet und das in deinem Auftrag.
@soundocean3765
@soundocean3765 5 жыл бұрын
Super interessant! Bitte aber noch mehr auch in Hinblick auf nichtkommerzielle Fälle, Stichwort: Hobbyfotografen! Hierzu gleich mehrere Fälle, über die ich seit Einführung der DSGVO grüble, als eine dicke #fragWBS-Runde: Ich z.B. bin hobbymäßig Cosplayfotografin (wenn auch zuletzt nicht mehr aktiv, mangels Zeit, aber auch aufgrund von Verunsicherung aufgrund der für Laien recht undurchsichtigen DSGVO). In der Szene wird hauptsächlich nach dem TfP-Prinzip gearbeitet. Es ist/war bislang üblich, da es sich auf beiden Seiten (i.d.R.) nur um nichtkommerzielle Hobbys handelt (sowohl Fotografie als auch Modeln), sowohl nur in Ausnahmefällen Verträge aufzusetzen als auch die Rohdaten wie auch fertig bearbeitete Bilder über unbegrenzte Zeit zu behalten - nicht bei jedem, aber häufig. Es wurden Absprachen bzgl. Anzahl der Bilder, Veröffentlichungen durch das Model selbst, Art der Bearbeitung usw. getroffen, die auch ohne Vertrag (bis auf eine verschwindend geringe Anzahl schwarzer Schafe) als verbindlich gehandhabt wurden - auch ohne, dass einem ein umständliches Vertragswerk und "unnötige" Bürokratie im Nacken saß. All diese Aspekte unterlagen einer Art "szeneinterner Selbstverständlichkeit". Wenn das Model z.B. ein paar Jahre später ein vom Fotografen online veröffentlichtes Bild von ihm nicht mehr veröffentlicht sehen wollte, konnte es das einfach sagen, es wurde gelöscht und alles war gut. JETZT mit der DSGVO (die nicht ohne Grund gerade in "unserer" Szene für sehr, sehr viel Wirbel gesorgt hat) klingt das alles aber wahnsinnig verkompliziert - und versucht man zu recherchieren, findet man meist bestenfalls Informationen für Berufsfotografen, aber seltenst auch nur annähernd für den Hobby-Bereich... Vielleicht könntet ihr WBS-Experten ja auch mal speziell zu solchen Fällen (passt ja nicht nur auf Cosplay, sondern allgemein auf private Hobby-Shootings usw.) was machen? Das wäre echt super! Z.B. behandelnd folgende Fragen: Welche Rechtsfolgen kann es geben, wenn man sich die Bürokratie ersparen will - und wen würde das überhaupt interessieren/wer würde es merken, wenn Model und Fotograf sich einig sind? Wie sollte ein den genannten Anforderungen entsprechender, DSGVO-konformer TfP-Vertrag aussehen? Ist unbegrenzte Speicherung "bis auf Widerruf" nach DSGVO zumindest im Freizeitbereich erlaubt, insbesondere wenn das Model schriftlich einwilligen würde? Und was ist mit dem rechtlichen Drahtseilakt zwischen KunstUrhG und DSGVO bzgl. der Fotografen (hierzu sagt gefühlt jede Quelle, falls man überhaupt was findet, etwas anderes...)? ~ Eine ähnliche, aber persönlichere Frage (weil sie nicht um die Interessen einer ganzen Szene/Kultur geht): Meine zweite große Leidenschaft ist Landschafts-/Naturfotografie. Manchmal entstehen hierbei Bilder, auf denen die Silhouetten fremden Menschen sozusagen als "Beiwerk" mit im Bild sind. I. d. R. weit weg und die Personen meist unkenntlich, weil es sich eben nur um Silhouetten handelt, die perspektivisch bedingt normalerweise auch nicht einmal die Gesichtsform zeigen. Dürfte man solche Fotos unter dem Aspekt "Landschaft" u. ä. dann einfach hochladen (eigene Website oder auch Instagram, oder gängige Foto-Communities) oder benötigt man theoretisch selbst bei völliger Unkenntlichkeit der zu den Silhouetten gehörenden Personen deren Einwilligung? Konkreteres Beispiel: Mehrere Menschen sitzen auf einer Bank im Nirgendwo mit dem Rücken zu mir und betrachtet von dort in die Landschaft, die vor ihnen liegt. Meine Position: Mehrere 100 Meter oder noch weiter entfernt, mit "normalem" Objektiv, also auch kein Telezoom o. dgl.. Der Großteil des Bildes zeigt die umgebende Landschaft, durch das Gegenlicht sind die beiden nur als Silhouetten zu sehen, die überdies mit der Bank verschmelzen, auf der sie sitzen. Ohne die beiden würde dem Bild etwas fehlen, ich habe jedoch keine Möglichkeit, zu ihnen zu gelangen und noch weniger, sie nachträglich um Erlaubnis zu fragen, weil ich sie nicht kenne und auch nur einmal an betreffendem, weiter entfernten Ort war. Muss dieses Bild nun rein rechtlich gesehen auf meinem Laptop ungesehen der Öffentlichkeit verstauben oder dürfte ich es irgendwo posten auf Grundlage von "Beiwerk" und "Unkenntlichkeit"? Beispiel 2: Ein Pärchen am Strand, ebenfalls recht weit entfernt von mir, das sich leidenschaftlich küsst und perfekt in sämtliche Romantik- und Ästhetik-Klischees passt. Ich mache Fotos vom Sonnenuntergang, sie geraten mir ins Bild. Ich könnte es zuschneiden, stelle aber fest, dass ihre Silhouette dem Motiv erst noch das "gewisse Etwas" verleiht. Ihre Position im Foto: Ganz am äußersten Rand, auf etwa der Hälfte bis 2/3 der Bildhöhe (horizontale Ausrichtung). Zählt das noch als Beiwerk? Sind dieselben Rechtsgrundlagen anwendbar wie auf Beispiel 1? ~ Wie ist es, wenn ich als EU-Bürgerin in z.B. Asien Urlaub mache? Muss ich mich dann nach DSGVO richten, oder nach der dortigen Gesetzgebung, oder gar nach beidem? ~ ..... Es gäbe gewiss noch mehr, aber ich habe eh schon das Gefühl, dass das vielleicht zu weit führen könnte - würde mich aber dennoch sehr freuen, wenn ihr euch diesen Fragen/Fällen einmal ausführlich annehmen könntet!!! Vor allem zum ersten Thema, da dies wirklich wahnsinnig viele (gerade auch jüngere, dem "Anwalts-Slang" kaum gewachsene) Menschen betrifft! Bis dahin schaue ich weiter gespannt eure anderen Uploads!! Immer weiter so, und vielen Dank für eure fantastische Arbeit! ♥
@Pasi34454
@Pasi34454 5 жыл бұрын
Also ich bin ebenfalls Hobby-Fotograf und hab mich diesbezüglich schon auf diversen Seiten Informiert, man findet alles über Google, wenn man danach sucht. Das einfachste ist bei jeder Person die du Ablichtest einen Vertrag zu machen, wo die Einverständnis gegeben ist, das du die Fotos veröffentlichen darfst, siehe auch TFP-Vertrag. Impressum sowie Datenschutzerklärung musst du nur auf deiner eigenen Webseite angeben. Nutzt du hauptsächlich Facebook oder Instagram, ist eine Datenschutzerklärung nicht notwendig, da die dafür sorgen müssen. Am besten keine Eigene Webseite erstellen, das erspart viel Aufwand, besonders wenn du Login Möglichkeiten bietest und Kommentar-Funktionen (Gästebuch) Meine Seite ist nur als Gallery Aufgebaut mit paar Infos zu mir und Links zu FB / Insta / ModelKartei die erwähnt werden und das die Cookies mit Google Analytics verbunden sind. Das wichtigste ist halt der Shooting Vertrag, da muss halt alles gut aufgelistet sein, was du mit den Bildern machst, also Speichern, Verwalten, Bearbeiten und Veröffentliche auf diversen Internetseiten. Das gemeine ist wenn der Kunde möchte das wir seine gesamten personenbezogenen Daten löschen, so müssen wir alle Bilder wo dieser Person zu sehen ist entfernen. Natürlich kann es sein das andere dies weitergeteilt haben über FB etc... also schön reinschreiben das man das beste zur Löschung der persönlichen Daten unternimmt aber nicht garantieren kann, das die Daten im Internet komplett verschwinden können, da diese weitergeleitet / geteilt und kopiert sein könnten... Ja, die DSGVO hat allen Fotografen ein strich durch die Rechnung gemacht -.- die ändert sich hoffentlich noch. Deine Beispiele werden die denke nicht hier beantworten können, da es sich oft in einer Grauzone befindet. Ließ die am besten ein paar Gerichtsentscheidungen durch, da gab es einen ähnlichen Fall, wo eine Frau deutlich zu erkennen war als Beiwerk und der Fotograf das veröffentliche hatte im Internet. Die Frau hat die anklage verloren, da sie nur ein Beiwerk war, obwohl sie sehr deutlich zu erkennen war. Wünsche mir auch die Zeit zurück, wo man Fotografieren kann was man möchte ohne Angst zu haben das jemand dich anmeckern kann. Die ganzen Regeln gelten aber nur wenn du die veröffentlichst und auch Beruflich Fotograf bist, bist du also Privat unterwegs und machst Fotos, zeigst diese Online, ist es kein Verbrechen. Selbst bei einer Versammlung zb. Kirmes kannst du gerne Fotos hochladen, anzeigen wird dich so schnell keiner, höchsten bitten das bild vom Ihm zu löschen wo er zu sehen ist. Selten will einer wirklich zum Anwalt wegen einem Fotos von sich rennen um dich anzuzeigen. Ich lebe auch mit dem Risiko, mache es halt auch als Hobby und hab mir auch oft viele Gedanken dazu gemacht als die DSGVO raus gekommen ist. Viele berufliche und Hobby Fotografen machen weiter wie vorher, sollte man jemand meckern dann ist das halt so, das es aber zu einer großen Geldstrafe kommen kann ist schon sehr selten. Außer du bist ein echter Künstler und verkaufst solche Bilder auch und machst damit Geld, was man ja als Hobby Fotograf nicht macht. Wo kein Kläger da kein Richter... Achte nun mehr auf die Fotos die ich hochlade, aber lade auch Bilder von Kinder hoch, die mit ihren Eltern bei der Kirmes auf ein Pferd reiten... bisher gab es nur positives, das man solche schönen Momente festhält. Spreche gegebenenfalls mit den Eltern vorher und gebe den meine Visitenkarte, damit die sich das Bild ansehen oder runterladen können, die meisten Menschen sind keine "Ich zeig dich jetzt an" Menschen... Wenn du Positiv rüberkommst, kommen dir die meisten auch entgegen... selbst normale Passanten sind von der übertriebenen DSGVO Regeln negativ gesinnt und wünschen sich auch die lockere Zeit zurück. Einige hatten ja sogar angst mit ihren Handys weiterhin Bilder auf Konzerten, Oktoberfeste usw. zu machen. Mach dir also nicht so den Kopf, solange du bei einem Einzelperson Shooting immer was zum unterschreiben mitnimmt ist alles gut. Solltest du mal ne Person beim Rad fahren Fotografieren oder jemand der in einen Old-Timer Fahrzeug vorbeifährt und nicht die Möglichkeit haben eine Unterschrift einzuholen, dann überleg es dir wir wichtig dir das Bild ist dieser einzelnen Person. Ist ein Foto nicht auf nur eine Person gerichtet ist alles in Ordnung. Die meisten Regeln der DSGVO gelten für dich als "Hobby-Person" nicht wirklich. Aber wie erwähnt bei Einzelpersonen oder Paaren die du im Focus hast in deinen Bildern, solltest du halt einen schriftlichen TFP-Vertrag ausfüllen lassen. Vorlagen dazu gibt es einige im Netzt, such aber auf jeden Fall welche von Rechtsanwaltskanzleien, die haben auch Vorlagen für Hobby/Fotografen zum runterladen die auch die DSGVO Richtlinien beinhalten. Habe meinen Vertrag letztes Jahr auch Optimiert... hoffe wir kommen wieder auf die Freiheit zurück was die Fotografie angeht wir in anderen Ländern, wo man nicht gegen ein Bild von sich machen kann. Aber eins noch dazu, überleg mal wie viele Personen heute ein Handy haben und bei einem Fußballspiel, Fest-Umzüge Fotos machen und hochladen. Du bist halt einer von denen, nur das du ne bessere Kamera hast :)
@soundocean3765
@soundocean3765 5 жыл бұрын
@@Pasi34454 Dann bin ich vielleicht mal wieder einfach zu blöd zum Googeln, denn alles was ich gefunden habe war entweder Fachsprache erklärt mit Fachsprache, nur für den kommerziellen Bereich, oder Widersprüche ohne Ende... :/ Dass Verträge heutzutage sein müssen und dass man auf Anfrage sämtliche Bilder löschen muss, ist mir natürlich bekannt - nicht aber z.B. das WIE (also z.B. rechtswirksame Form des Vertragswerks) und eben die anderen genannten Fragen. (Inbesondere eben auch solche Fälle wie meine Silhouettenbeispiele und generell Fälle, bei denen man die Leute aus welchen Gründen auch immer gar nicht bzgl. Einwilligung fragen KANN...) Allein schon zum Zusammenhang mit dem KunstUrhG scheiden sich da ja offenbar die Geister, was "Auslegungssache" usw. betrifft. Meine Website hatte ich zwar nicht gelöscht, aber nach Einführung der DSGVO alle Fotos, auf denen Menschen zu sehen waren, entfernt, in der Hoffnung, damit auf der sicheren Seite zu sein... Dx Auf jeden Fall aber erstmal danke für deine schnelle Antwort, zumindest was den Vertragsinhalt betrifft ist das alles auf jeden Fall schon mal ein hilfreicher Ansatz! :)
@felistrix7163
@felistrix7163 5 жыл бұрын
Wenn ich eine neue Domain über einen entsprechenden Dienstleister registriere (also nicht direkt bei z.B. der DeNIC), wird auf diese Domain eine Standardseite gelegt, auf der z.B. "Hier entsteht demnächst eine neue Internetpräsenz" steht. Kann ich diese Seite einfach so belassen (ohne Datenschutzerklärung/Impressum), wenn ich die Domain nur für andere Dienste wie z.B. als Mail-Domain nutze? Und wie verhält es sich, wenn ich diese Platzhalterseite durch eine andere, eigens erstellte ersetze, nur für den Fall, dass doch Mal jemand die Domain im Browser aufruft, sie aber nirgends aktiv bewerbe und von der Suchmaschinenindizierung ausschließe?
@avocadothecat
@avocadothecat 5 жыл бұрын
ein bisschen mehr elan währe nett (aber ihr werdet das schon lernen, das mit KZbin)
@blackfirefly7067
@blackfirefly7067 5 жыл бұрын
Muss ich als Privatperson mit einer Website mit Service deinsten, welche komplett kostenlos sind auch eine DSGVO machen? Im Grunde brauche ich dann einen Anwalt um alles DSGVO konform zu machen oder?
@paradonym
@paradonym 5 жыл бұрын
auch hier: ich finde den Abobettel-Banner-Klickton weiterhin leicht zu laut...
@lukaslanzner7965
@lukaslanzner7965 5 жыл бұрын
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Ist es erlaubt, dass mir Ebay meine Account Löschung verbietet, bzw über mehr als 2 Monate hinauszögert? Ich bin schon länger sehr unzufirieden mit Ebay kann den Support nur über Telefon nicht über Mail erreichen usw... Laut Art. 17 der DSGVO habe ich ja das Recht auf die Löschung meiner Daten. Außerdem ist er rechtlich inordnung das sie keinen Knopf, wo sie mir meine Persönlichen daten bereitstellen. Also geht es überhaupt das alles nur über Telefon läuft? Schonmal Danke im Voraus, und Sry für diesen unübersichtlichen Kommentar
@ak9227
@ak9227 5 жыл бұрын
Was muss in meiner Datenschutzerklärung stehen, wenn ich auf meiner Website keine personenbezogenen Daten (bzw überhaupt keine Daten) vom Nutzer erhebe?
@WernerMBS
@WernerMBS 5 жыл бұрын
Das ist technisch unmöglich, denn bereits die IP im Serverlogfile stellt personenbezogene Daten dar. Und ohne die Speicherung der IP könnte der Server die Website nicht an den betrachtenden Browser ausliefern.
@anyaplays7150
@anyaplays7150 5 жыл бұрын
Macht ihr auch ein Video zur Kassensicherungsverordnung, die ab dem 1.1.2020 in Kraft treten soll? Da ist ja im Moment noch sehr, sehr viel im Nebel.
@Reign1986
@Reign1986 5 жыл бұрын
die Kassensicherungsverordnung ist doch eher ein steuerrechtliches Thema. Wenn man sich jetzt den Internetauftritt von WBS anschaut, sieht das eher weniger danach aus, als wäre die Kanzlei auf Steuerrecht spezialisiert.
@letsmahlzeit509
@letsmahlzeit509 5 жыл бұрын
Bin da jetzt etwas verwirrt...🤔 Muss ich oder muss ich jetzt nicht auf das Datengefasel auf meiner Seite hinweisen, wenn ich eine www-Adresse habe, worauf ich meine Bilder lade, um sie der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen? Ich aber kein Verkauf habe und auch keine Daten von andern haben will und diese nicht speichere? Und wie sieht es aus mit einem Kontaktformular? Worüber man mich erreichen kann, um mit mir zu diskutieren, seine Meinung zu äußern oder andere Dinge. Wenn ich dieser eMail nur antworte und anschließend die Nachrichten aus meinem eMail-Konto lösche?
@embayenakia7231
@embayenakia7231 5 жыл бұрын
Hallo erstmal, für das 1. Video: erstmal ein gut :-D Aber es fehlt übersichtliche Struktur, nicht jeder folgt einem reinen Informationsgewitter. Ich würde empfehlen am Anfang die Inhalte zubenennen z.B. "Es sind 15 wichtige Teile, diese sind...." anschliessend einzele Erklärungen. Das "des Weiteren", "des Weiteren" und wieder "des Weiteren", ist unübersichtlich.
@kapsel.maspel
@kapsel.maspel 5 жыл бұрын
Gucke gerade alle neun Videos durch
@jonashaidar1610
@jonashaidar1610 5 жыл бұрын
same
@pebblesthelittleone6473
@pebblesthelittleone6473 5 жыл бұрын
Der Schnitt im Video ist meinem Empfinden nach noch etwas zu hart und verwirrt manchmal weil er mitten im Thema die Aussagen auseinander zieht, aber inhaltlich finde ich das Thema wirklich gut und wichtig - und danke auch für den Hinweis auf den Generator!
@MrRiusxx
@MrRiusxx 5 жыл бұрын
Vielen Dank für das Video. Mich würde interessieren, wie das Kopplungsverbot Email gegen Geschenk ausgehebelt werden kann. Würde es gehen wenn der Kunde sich in den Newsletter einträgt und dafür das Geschenk bekommt? Danke für die Antwort
@comstorn
@comstorn 5 жыл бұрын
#fragWBS 1.)Jetzt möchte ich gerne wissen wie die DSGVO auf für Privatpersonen ohne Werbung , onhne kommerziellen Zweck wirkt bzw, gilt ? 2.)Jetz möchte ich gerne wissen wie Die dSGVO auf Privatpersonen gilt, die Werbung schaltet Un ihrer Seite einwenig zu refinanzieren, aber sonst keine kommerziellen Absichten hat auswirken ? Ich habe schon mal was gelesen, das alleine die Absicht, seine private Homepage zu refinanzieren, schon die Seite kommerziellisieren würde. Es müsste noch nichtmal ein Gewinn entstehen. Dadurch würde ein Impressum schon zur Pflicht, wie gilt das mit der DSGVO? B.) 1.) Wie gilt die DSGVO auf den, als Einzelunternehmer, kleinstunterneher ? Z.b. Selbständige Zeichner, die ihrer Zeichnungen verkaufen oder ihrer eigene Comics bzw. Manga ohne Verlage selbst verkaufen ?
@schuppi12
@schuppi12 5 жыл бұрын
Ich finde das ziemlich verwirrend.Es sind viele Infos auf einmal und der Schnitt ist sehr abrupt. Aber hey,ist das erste Mal.Vielleicht sind wir zu verwöhnt...
@benge7698
@benge7698 5 жыл бұрын
Man muss vor der Kamera ja auch erstmal warm werden. Die ersten Videos vom Solmecke waren da auch nicht viel besser :)
@MarievonSchlotterhausen
@MarievonSchlotterhausen 5 жыл бұрын
Etwas hölzern sind die "Neuen" noch.. aber ich glaub ich wäre auch nicht anders. :D
@7656SWORD
@7656SWORD 5 жыл бұрын
#Frage an das WBS Team wie wird ein Betriebsrat Gegründet? Das is ne wichtige frage!
@DjahnArnie
@DjahnArnie 5 жыл бұрын
Es ist hier als positive Anregung zu verstehen: Bei einem so trockenem Thema ist es nicht wirklich förderlich hier frontal einen Punkt nach dem anderen vorzulesen. Warum zeigt man nicht im Hintergrund konkrete Beispiele? Meinetwegen an der eigenen Homepage. Dein Gesicht ist ja schön und gut, aber so bleibt wenig hängen und es sind keine Timestamps zu bestimmten einzelnen Punkten im Video vorhanden.
@chryslerxc
@chryslerxc 5 жыл бұрын
nunmehr
@QuetzalcoatlusNorthropi_
@QuetzalcoatlusNorthropi_ 5 жыл бұрын
Datenschutzgäääähhhhhnnnn schnarrrrrrrch ...
@raffelon9508
@raffelon9508 5 жыл бұрын
Ich habe leider nichts dergleichen, dies könnte aber auch daran liegen, dass ich auch keine Webseite besitze.
@platin2148
@platin2148 5 жыл бұрын
Das brauch ich aber nicht wenn ich Usern nichts zu hochladen ermögliche oder?
@cpu99
@cpu99 5 жыл бұрын
doch
@platin2148
@platin2148 5 жыл бұрын
cpu99 warum das denn? Is ne statische Webseite ohne ip cache und auch keinem Newsletter.
@dahimbi7069
@dahimbi7069 5 жыл бұрын
@@platin2148 das musst du trotzdem kommunizieren, ergo Erklärung
@balduran
@balduran 5 жыл бұрын
Du brauchst trotzdem eine Datenschutzerklärung. Da steht dann u.u. nicht viel drinn, aber sie muss da sein. Schau mal auf e-recht24.de, da kannst du die kostenlos für deinen Fall generieren lassen.
@Pasi34454
@Pasi34454 5 жыл бұрын
Brauchst du, es sei den die Seite ist rein Privat und nicht zugänglich ohne Passwort. Also nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Impressum sollte aber reichen, damit man dich kontaktieren kann, wenn etwas unerwünschtes da sein sollte oder du etwas hochgeladen hast das jemand anderem gehört. Datenschutzerklärung ist nur Notwendig, wenn es um mehr als nur dein privates hab und gut geht. Natürlich darfst du dann auch keine Cookies verwenden oder auf andere Seiten verlinken, Da brauchst du das dann wiederum, da Leute Daten versenden, wenn die auf deine Seite gehen.
@Venistro
@Venistro 5 жыл бұрын
Ich kann jedem nur empfehlen das Impressum und die Datenschutzerklärung aus dem Google Index zu nehmen, indem man auf den jeweiligen Seiten z.B. einen noindex,follow Meta-Tag hinzufügt. So können Anwälte nicht nach gewissen Formulierungen einfach per Google suchen, die abmahnbar sind.
@heavyBoomer2k
@heavyBoomer2k 5 жыл бұрын
Reden wir jetzt von privaten Seiten? Und betrifft es auch blogger? Wenn ja, bin ich fast froh meinen Blog eingestampft zu haben. Das ist ja Irrsinn.
@Pasi34454
@Pasi34454 5 жыл бұрын
Indirekt ja, als Blogger brauchst du ggf. keine Datenschutzerklärung, wenn du keine eigene Seite betreibst. Solange du es nur über eine andere Plattform hinweg machst, haben dir ihre eigenen Datenschutzerklärung, jedoch bist du zu einem Impressum verpflichtet, damit man dich bei einem Notfall kontaktieren kann.
@chaosmagican
@chaosmagican 5 жыл бұрын
@@Pasi34454 Ich habe nie verstanden wieso beim Impressum eine Anschrift nötig ist. Kontaktieren kann man mich via email und da reagiere ich schneller drauf als via Brief, denn meinen Briefkasten checke ich vielleicht einmal die Woche. Und Strafverfolgungsbehörden kommen da eh ziemlich easy dran im Falle von eigener Domain und gehosteten Diensten. Ich sehe nicht ein dem Internetmob meine Adresse zu geben, jenachdem was man so macht (Beispiel anti-nazi blogs). Wenn nicht mal ein Postfach ausreichend ist, sorry aber dann hoste ich meinen Scheiß halt im Ausland und verdecke jegliche Verbindung zu mir.
@SuperSand2000
@SuperSand2000 5 жыл бұрын
aka 5 tausend pop ups die einen auf den Geist gehen.
@S4League0GTA
@S4League0GTA 5 жыл бұрын
Das erste mal, dass ich erster bin🥝
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