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Der Datenschutzbeauftragte hat nach Art. 39 Abs. 1 Lit. d) DSGVO eine Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
Was bedeutet das genau? Antworten in unserem neuen Video "DSGVO erklärt".
In "DSGVO erklärt" erhalten Sie jeden Mittwoch Praxistipps für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Behörde.