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Im März 2023 hat der Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition ein neues Wahlrecht beschlossen. Ziel der Reform war es, die ständige Vergrößerung des Bundestags durch sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate zu stoppen. Künftig soll der Bundestag eine feste Größe von 630 Abgeordneten haben
Das Bundesverfassungsgericht hat nun einen der Punkte der Wahlrechtsreform gekippt. "Die Fünf-Prozent-Klausel ist in ihrer geltenden Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar", heißt es im Urteil.
Nach der Sperrklausel kommen nur die Parteien in den Bundestag, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erlangen. Zwar gab es diese Sperrklausel schon lange vor der Wahlrechtsreform, die Ampel hatte aber eine entscheidende Ausnahme abgeschafft:
die sogenannte Grundmandatsklausel. Danach zogen Parteien auch mit einem Wahlergebnis unter fünf Prozent in den Bundestag ein, wenn sie mindestens drei Direktmandate in Deutschland errungen hatten.