Die Frage ist, wann genau BR informiert werden muss? Bevor der Arbeitsvertrag unterschrieben ist?
@ifbseminar8 ай бұрын
Hallo @iwonas8169, rechtzeitig unterrichtet der Arbeitgeber, wenn er den Betriebsrat spätestens eine Woche vor Abschluss des Arbeitsvertrags über die geplante Maßnahme in Kenntnis setzt. Herzliche Grüße
@treffnixx74199 ай бұрын
Woher weiß ich, das mir sämtliche Bewerbungen "zugänglich" sind?? Der AG kann ja auch sagen, es hat sich nur "einer" beworben hat...
@ifbseminar9 ай бұрын
Hallo @treffnixx7419, das ist leider wie überall im Leben: Unlauteres Verhalten kann man leider nicht grundsätzlich verhindern. Erst wenn es auffällt, kann man entweder die Zustimmung zur Einstellung verweigern. Falls es dafür schon zu spät ist, kann man nach § 23 Absatz 3 BetrVG einen Antrag auf (zukünftige) Unterlassung beim Arbeitsgericht stellen. Herzliche Grüße