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Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, benötigen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann online über das „UBS - Portal“ des Landes auf der Website www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden. In dem Video ist zu sehen, wie das funktioniert.