Aber das ist doch keine neue Entscheidung. Die ist doch jetzt schon fast ein Jahr alt. Wie kommt es, dass sie sagen, dass sei eine neue Entscheidung?
@Elisabeths_Lied2 ай бұрын
Und welchen Beweiswert hat dann das Fehlen einer AU?
@myopinion130928 күн бұрын
Urteile vorlesen kann jeder, haben Sie nix zu tun ?
@Anrufbeantworter3 ай бұрын
Da stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer vom Arzt nur krankgeschrieben wurde, oder ob auch eine Behandlung stattgefunden hat. Bei einer mehrwöchigen Krankschreibung erwarte ich auch eine Behandlung und Arzneimittelverordnungen. Wenn der Verdacht des Blaumachens im Raum steht, dann kann man auch Beweise verlangen.
@Kylar1953 ай бұрын
Eine Beweisführung von Behandlung oder gar Arzneimittel würde zu weit gehen, da der Arbeitnehmer ja nicht offenlegen muss, welche Krankheit er genau hat. Mit der Kombination Behandlung und Arzneimittel würde der Arbeitgeber Indizien erhalten, was genau der Arbeitnehmer hat und das würde zu weit in dessen privaten Leben gehen.
@Anrufbeantworter3 ай бұрын
@@Kylar195 Das ist ein Irrtum. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer zum Betriebsarzt schicken, und dort muss der Arbeitnehmer seine seine Erkrankung offenlegen, damit der Arbeitsmediziner seine Eignung für den Job beurteilen kann. Der Arbeitgeber bekommt zwar keinen detaillierten Bericht, aber eben das Ergebnis, ob der Arbeiter geeignet ist. Außerdem geht es hier um Beweismittel vor Gericht, und das Gericht kann Zeugen und Beweise verlangen. Wer nichts zu verbergen hat, legt gerne Beweise vor, die ihn entlasten.
@st0ox2 ай бұрын
Behandlung UND Arzneimittelverordnung? Gibt genug Therapien wo keine Arzneimittel eingenommen werden.
@Kylar1952 ай бұрын
@@st0ox Ja gibt es. Wenn man zum Beispiel wegen Burn Out krankgeschrieben ist, wird man wohl kaum irgendwelche Arzneimittel verordnet bekommen. Eher sieht die Behandlung aus, dass man Ruhe bekommen soll.
@Anrufbeantworter2 ай бұрын
@@st0ox Das ließe sich im Einzelfall klären. Es sollte bei Zweifeln im Interesse des Arbeitnehmers liegen, seine Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.