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Zur Eindämmung der Wegwerfkultur hat sich die EU auf ein Recht auf Reparatur geeinigt. Hersteller müssen damit für reparaturfreundliche Geräte und verfügbare Ersatzteilen sorgen. Die Produktkategorien, für die ein Recht auf Reparatur vorgesehen ist, soll fortlaufend erweitert werden. Sepp Eisenriegler vom R.U.S.Z dazu: "Die Hersteller müssen 10 Jahre lang die wesentlichen Ersatzteile zu Verfügung stellen. Das war bis jetzt nicht der Fall. Denken Sie an Elektrokleingeräte wie Haushaltsmixer; da kriegen Sie gar keine Ersatzteile, weil es in diesem Geschäfsmodell gar nicht vorgesehen ist."
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