Рет қаралды 3,322
Dass Tageszeitungen im heutigen Internetzeitalter überleben, ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Verleger müssen sich regelmäßig Gedanken darüber machen, was sie über den Kaufpreis der Zeitung hinaus einnehmen können. Dass die Blätter daher zu einem nicht unerheblichen Teil aus Werbung bestehen, ist nichts Neues.
Wichtig ist aber seitens der Verlage zu beachten, dass die Werbung von den Artikeln sichtbar zu trennen ist. Der Leser muss einwandfrei erkennen können, wann es sich um Werbung handelt. Alles was nicht zum journalistischen Teil gehört, wie gesponserte Beiträge, muss mit dem Wort „Anzeige" markiert sein. Das ist in den Pressegesetzen der Länder normiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte jetzt zu entscheiden, ob dieses Wort nicht durch andere Bezeichnungen umgangen werden kann.
Weitere Infos unter: www.wbs-law.de/internetrecht/e...
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
____________________________________________
Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: • Nutzerfragen: Vorratsd...
Google AdWords: Werbung ohne Pflichtangaben ist wettbewerbswidrig: • Google AdWords: Werbun...
Rechtliches Wissen rund um Silvester und Neujahr: • Rechtliches Wissen run...
___________________________________
/ die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de