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Dieses Video zeigt einen fünfzehnminütigen Vortrag eines Rechtsreferenten der Kanzlei des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (www.echr.coe.int) und wurde im Hauptsitzungssaal des Gerichtshofes gedreht. Es erklärt die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die jede Beschwerde erfüllen muss, damit sie vom Gerichtshof untersucht werden kann und richtet sich hauptsächlich an Juristen und Organisationen der Zivilgesellschaft. Das Video wurde vom Gerichtshof, in Zusammenarbeit und mit der Unterstützung des Europarat-Programms "Menschenrechtsschulung von Juristen" (HELP; www.coe.int/help), produziert.
Gesamter Vortrag: www.echr.coe.in...
Relevante EGMR Rechtsprechung: www.echr.coe.in...
Leitfaden zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen: www.echr.coe.in...
Inhaltsverzeichnis:
1. Beschwerdeformular und Artikel 47 der Verfahrungsordnung des Gerichtshofs - 0:44
2. Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe und die Sechsmonatsfrist (Artikel 35 § 1 der Konvention) - 02:18
3. Missbrauch des Beschwerderechts (Artikel 35 § 3 der Konvention) - 04:37
4. Beschwerde, die bereits bei einer anderen internationalen Instanz eingelegt wurde (Artikel 35 § 2 der Konvention) - 05:30
5. Opfereigenschaft (Artikel 34 der Konvention) - 05:58
6. Verantwortlichkeit von Staaten (Ratione personae) (Artikel 35 § 3 der Konvention) - 07:29
7. Örtliche Zuständigkeit (Ratione loci) (Artikel 35 § 3 der Konvention) - 08:41
8. Zeitliche Zuständigkeit (Ratione temporis) (Artikel 35 § 3 der Konvention) - 09:17
9. Gegenstand der Rechtssache (Ratione materiae) (Artikel 35 § 3 der Konvention) - 10:18
10. Kein wesentlicher Nachteil (Artikel 35 § 3 (b) der Konvention) - 11:22
11. Offensichtlich unbegründet (Artikel 35 § 3 der Konvention) - 12:50
12. Abschließende Bemerkungen - 14:27
© Europarat/Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Videos bindet nicht den Gerichtshof.
EGMR: www.echr.coe.int
HUDOC Datenbank: hudoc.echr.coe....