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Welcher Sachverständige die richtige Wahl ist, ist abhängig vom zu bewertenden Objekt und dem Grund der Bewertung. Besonders bei strittigen Themen vor Gericht oder in Zusammenhang mit dem Finanzamt empfiehlt sich die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Öffentliche Stellen berufen sich auf die dafür erforderliche besondere Sachkenntnis der Sachverständigen, was zu einer hohen Akzeptanz der Gutachten führt. Mehr dazu erklärt Rainer Priglmeier (Geschäftsführer und „Von der Industrie- und Handelskammer Niederbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für bebaute und unbebaute Immobilien“).
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