Nutz ein Unternehmer das Betriebsauto privat, werden die Fahrten zum Betrieb und Familienheimfahrten, den betrieblichen fahrten zugeordnet... Was ist, wenn ich hauptberuflich angestellt bin und ein Nebengewerbe Zuhause habe. Zählen die täglichen Fahrten zu meiner angestellten Tätigkeit in meinem Betriebsauto, als privat, oder gewerblich?
@CassidianPower2 ай бұрын
In den letzten 3 Monaten schaue ich entweder den Ken oder den Melchior; und nun mal beide. Hehehe was geil wäre wenn ich in der Folge hören könnte wie man das Auto bei 48% Privatnutzung im Privatvermögen halten kann, aber zugleich die Umsatzsteuer abziehen kann.
@thomasp109018 күн бұрын
Das ist möglich. Das Auto kann bei 48% Privatnutzung im Privatvermögen belassen werden, aber aufgrund einer Nutzung von mehr als 10% dem Unternehmensvermögen anteilig oder komplett (bedeutet: nur für die Umsatzsteuer!) zugeordnet werden. Hierbei sollte aber unbedingt ein Fahrtenbuch geführt werden. Die Vorsteuer kann bei Anschaffung komplett erstattet werden, sofern Zuordnung zum Unternehmensvermögen zu 100%. Allerdings muss dann die Umsatzsteuer über die 52%ige Privatnutzung wieder über 5 Jahre zurückgezahlt werden.
@la.ra.ha.Ай бұрын
Hallo zusammen, ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ich arbeite freiberuflich und fahre täglich zu mehreren Kunden mit meinem Privatauto. Der Hinweg ist der direkte Weg von meinem Wohnort/Betriebsstätte zum Kunden. Während meiner Pausen, zum Beispiel auf dem Weg von Kunde A zu Kunde B, kaufe ich Snacks für die Mittagspause. Nach Kunde B fahre ich manchmal direkt nach Hause, manchmal mache ich einen Umweg, um noch Einkäufe zu erledigen. Jetzt frage ich mich, welche Kilometer ich im Rahmen meiner Arbeit dokumentieren darf, um 0,30 € pro Kilometer von meinem Jahreseinkommen abzuziehen. Welche Art von Fahrtenbuch sollte ich führen? Wäre ein Heft, eine Excel-Tabelle oder ein unveränderliches elektronisches Dokument am besten geeignet? Vielen Dank für eure Hilfe!
@Corny_official2 ай бұрын
Mal wieder klasse! Aber bitte für Kopfhörer auf Mono Spur achten das nächste mal 😅
@STEUERFIT.SelbststaendigeАй бұрын
Hupsi - Danke für den Hinweis! 😅
@user-a33kixd2wq412 ай бұрын
Die Person, die die 1%-Regelung entwickelt hat, war sehr klug. Viele denken, man könne ein geiles Auto fahren und gleichzeitig einen Steuervorteil genießen. Leider ist das in den meisten Fällen gar nicht so. Für die Autohersteller ist genial!
@lutzvormann2 ай бұрын
Das erzähl mal besser nicht gewissen, mit bestimmten Farben im Farbkreis vertretenen Organisationen. Die nennen das "Dienstwagenprivileg" und fordern die sofortige Anschaffung. Leider gibt es auch dann schlechte Umweltauswirkungen: Für die dann notwendigen MIllionen von Fahrtenbüchern braucht es viele Bäume, die zu Papier verarbeitet werden..... 😂😇😂
@bmwenthusiast60302 ай бұрын
Lieber Melchior Stichwort E-Auto. Im Rahmen der Wachstumsinitiative der Bundesregierung vom 04.09.2024 wurde der Bruttolistenpries auf 95K bei E-Autos angehoben und zusätzlich kann man im ersten 1 Jahr eine Sonder-AFA 40% ziehen. Für mich eigentlich super attraktiv, jetzt kommt das aber: Aktuell kann das weder Wiso Büro Web, noch Sevdesk abbilden. Die Anbieter dieser Buchhaltung-Anwendungen scheinen komplett überfordert in der Umsetzung zu sein. Wie ich finde doch mal ein echt spannendes Thema. Was nützt mir diese Wachstumsinitiative, wenn ich sie als Selbstständiger nicht abbilden kann. Vielleicht hast du einen Tip für mich? Vielen Dank vorab...
@lutzvormann2 ай бұрын
Ja habe ich: Etwas abwarten. Das Gesetz ist noch keine 14 Tage alt, und das in eine Software zu implementieren ist mit drei Zeilen Code nicht getan. Die Bundesregierung teilt leider nicht sechs Wochen vor Gesetzsbeschluss allen Softwareherstellern in Deutschland mit, dass sie zum 4.9. ihre Programme umstellen müssen. 😇
@STEUERFIT.SelbststaendigeАй бұрын
Die Softwareanbieter sind sicher schon eifrig dabei, das Ganze zu ermöglichen. :)
@madmurdock12 ай бұрын
Mir hat ein Finanzbeamter erzählt, dass man ein Fahrtenbuch auch über einen Referenzzeitraum führen und das dann festschreiben lassen kann - ohne dann noch weiter Fahrtenbuch führen zu müssen. Drei Monate reichen da seiner Meinung nach.
@lutzvormann2 ай бұрын
Das sieht der Gesetzgeber allerdings anders. Du kannst Fahrtenbuch oder 1%. Das Fahrtenbuch ist dann zeitnah und für den gesamten Zeitraum zu führen. Ebenso kannst du nicht mitten im Jahr wechseln. Wenn dein Finanzbeamter dir also sagt, drei Monate, lass dir das schriftlich bestätigen. Aber: Für die 1% - Regelung muss nach Auffassung der Finanzverwaltung das Fahrzeug zu mindestes 50% betrieblich genutzt werden. Wenn das FA dafür einen Nachweis haben will, reicht ein repräsentativer Zeitraum von drei Monaten.
@madmurdock12 ай бұрын
@@lutzvormann Glaube ich muss das einschränken. Der Referenzzeitraum gilt dafür, 100%ige Geschäftsnutzung nachzuweisen. Danach alles 100% abschreibbar ohne Fahrtenbuch.
@KacemKhechanaАй бұрын
Die 0,25% Regel wurde doch mittlerweile auf Fahrzeuge bis 95000€ angehoben
@STEUERFIT.SelbststaendigeАй бұрын
Das wurde vorgeschlagen, ist aber noch nicht abgesegnet worden. Es ist im November mit einer Entscheidung zu rechnen.
@bastisvzehn42382 ай бұрын
Ich bin neu in der Selbstständigkeit und habe mir ein Auto geleast. Ich nutze es viel mehr geschäftlich als privat! Zur Ermittlung sollte ich die ersten Monate ein Fahrtenbuch führen. Danach möchte Ich die 1% Regelung nutzen. Reicht mein Fahrtenbuch von Stadt zu Stadt und danach errechne Ich den Prozentsatz oder muss ich es 100% detailliert führen von Straße zu Straße? Ich meine nur das Fahrtenbuch für die ersten paar Monate!
@haraldschmidt34042 ай бұрын
Warum fehlt hier der beste Tipp?
@lutzvormann2 ай бұрын
Steuerlich sind die notwendigen Angaben für ein ordnungsgemäßes Fahrten genau definiert: Datum Kilometerstand Anfang und Ende der Fahrt (ggf. noch Uhrzeit, ist aber umstritten) Ziel der Fahrt mit Ort und Name des besuchten Kunden/Lieferanten etc. Ggf. noch Fahrtstrecke bei mehreren Stopps oder Unwegen/Baustelle. Und das Ganze zeitnah, in gebundener Form (also keine Zettel) und ohne nicht nachvollziehbare und dokumentierte Änderungen (Also kein Tipp-Ex bei einem falschen Eintrag). Außerdem bist du an deine Wahl gebunden. Innerhalb eines Jahres kannst du die Methode nicht wechseln. (Außer du bekommst ein neues Fahrtaug).
@bastisvzehn42382 ай бұрын
@@lutzvormann bevor Ich in die 1% Regelung gehe muss Ich nachweisen daß ich das Auto mehr geschäftlich nutze. Dieser Nachweis ist deutlich lockerer als ein Fahrtenbuch behaupten manche Leute und Ich bin mir nicht sicher was jetzt stimmt und was nicht...
@lutzvormann2 ай бұрын
@@bastisvzehn4238 Für den Nachweis reicht eine Aufstellung der betrieblichen Fahrten über einen repräsentativen Zeitraum (den meisten Finanzämtern reichen da drei Monate). Aber auch daraus muss der betriebliche Hintergrund der Fahrt hervorgehen, also die Angabe 36 Kilometer im Nachbardorf wegen Betrieb reicht da nicht, 36 Kilometer nach Hintertupfingen, Büromaterial im Postshop und Kunde Meier besucht muss da auch drin stehen. Und der Beleg über den Einkauf sollte sich dann auch in der Buchhaltung wiederfinden lassen.
@klippinrw20192 ай бұрын
Melchior ist im ganzen Video nicht zu hören 😞
@CassidianPower2 ай бұрын
Aber er hat scheinbar gute Laune :-)
@STEUERFIT.SelbststaendigeАй бұрын
Leider ist bei der Tonspur etwas schief gelaufen und Melchior ist nur einseitig zu hören. Wird in der nächsten Folge behoben!
@slimshady50712 ай бұрын
Hallo ich hätte da mal eine Frage. Ich habe heute online einen Antrag auf ein Einzelunternehmen gestellt, so wie du das in einem eurer Videos gezeigt hast. Das hat auch alles soweit geklappt. Allerdings habe ich das mehr oder weniger versehentlich gemacht, da ich dachte es sei notwendig, ist es in meinem Fall aber nicht. Daher die Frage, ob das ganze irgendwie revidiert werden kann, oder ob es durch Ignorieren von Post etc. nicht offiziell wird. Ich habe noch kein Geld überwiesen, also ist das ganze ja noch nicht offiziell. Ich hoffe du kannst mir helfen
@lutzvormann2 ай бұрын
Das ignorieren von Post führt meist zu mehr Post und irgendwann kommt die dann in gelben Briefen und deine Bankkarte wird eingezogen 😇 Also, nein, wenn du das revidieren willst, kannst du entweder das Gewerbe wieder abmelden, oder deine Stadt/Gemeinde schriftlich informieren.
@slimshady50712 ай бұрын
@@lutzvormann ok danke
@lutzvormann2 ай бұрын
@@slimshady5071 Gerne 😊
@STEUERFIT.SelbststaendigeАй бұрын
Melde dich einfach mal beim zuständigen Amt.
@mansourzare20612 ай бұрын
Hallo, ist AFA für ein Lexoffice abbilden
@STEUERFIT.SelbststaendigeАй бұрын
Was meinst du?
@haraldschmidt34042 ай бұрын
Warum wird die Beste Möglichkeit nich besprochen.
@STEUERFIT.Selbststaendige2 ай бұрын
Die wäre?
@haraldschmidt34042 ай бұрын
@@STEUERFIT.Selbststaendige ich setze die Kosten des Auto ab. Versteuere aber nicht den Verkaufserlös.
@STEUERFIT.Selbststaendige2 ай бұрын
Es gibt da eine Möglichkeit, meinst du die? kzbin.info/www/bejne/amO5hKeBe96JpNEsi=QT6wwX41wl2IYIqf In der Folge geht es ja eher um die Basics. Bei Interesse könnten wir bestimmt auch noch einmal eine vertiefende Folge aufnehmen.
@haraldschmidt34042 ай бұрын
@@STEUERFIT.Selbststaendige genau😉vor allem wenn das Auto Wertstabil ist und über 100000 Euro kostet.
@ishaksakar472 күн бұрын
Welche Fahrtenbuch könnt ihr empfehlen zum Thema Auto mitzunehmen? 🙌
@CassidianPower2 ай бұрын
Männer die MwSt. Ballert aber genauso mit 19% auf den 1% rein… die 0,25% sind ja schon schön aber die MwSt…. Wird da übelst relevant
@lutzvormannАй бұрын
Ja, im Internet gibts keine Mädels... 😇😇😇
@CassidianPowerАй бұрын
@@lutzvormann jo bei 50k Auto sind es 76€ mwst im Monat (wenn ich mich nicht verrechnet habe) und die 125€ zum versteuern. Korrekto ?
@lutzvormannАй бұрын
@@CassidianPower Wie kommst du 76 Euro Umsatzsteuer? Beim Einzelunternehmen wird das erst mal aufgeteilt in 80% umsatzsteuerpflichtige und 20% umsatzsteuerfreie Privatnutzung. Damit hast du 25 Euro steuerfrei und 100 Euro umsatzsteuerpflichtig. Da sind dann 15,86 Umsatzsteueranteil enthalten.
@CassidianPowerАй бұрын
@@lutzvormann oha also habe ich einen Denkfehler? Hab es so berechnet: 1% von 50k = 500€. Davon 80% -> 400€. Davon 19% mws.-> 76€. Wo hab ich das den Denkfehler? Weil die Umsatzsteuer fällt auf die private Leistungsentnahme an und diese hat eine Bemessungsgrundlage. Und soweit ich das richtig verstanden habe, gilt hier nicht 0,25% sondern 1%? Danke dir!!
@lutzvormannАй бұрын
@@CassidianPower Grundsätzlich hast du recht, die Umsatzsteuer soll von den 400 Euro berechnet werden. Da kann man aber argumentieren, dass Berechnungsgrundlage grundsätzlich - vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt - eben nur die 0,25% sind und - wie bei der 1% - Regelung auch - dies dann wohl auch Bemessungsgrundlage sein muss. Bei unseren bisherigen Erfahrungen hier (das gilt nicht allgemein, sondern ist ein Erfahrung bei unseren Finanzämtern) wird das bisher (2 Betriebsprüfungen und 5 Überprüfungen durch das FA) auch so akzeptiert. Und da es da auch noch keine Urteile zu gibt (ich hab zumindenst noch keins gesehen) lässt das m. E. auch so vertreten.