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@cryptofaschist65226 ай бұрын
Könntest du eventuell ein Video dazu zu Lieferungen machen? Mir würde das unglaublich helfen!
@bertwolf Жыл бұрын
Danke für das Video und wie du (ihr) das so informativ und sympathisch rüberbringt. Das hilft wirklich, um sich in diesem Dschungel mindestens erst einmal ein kleines Bild zu machen 👍
@barbaraschoenfeld296 Жыл бұрын
Dankeschön, dieses Thema ist so kompliziert, aber du erklärst alles so super, ich habe soweit alles verstanden.
@fabelhaftleben Жыл бұрын
Super tolles Video! Genau das Puzzelstück hat mir noch gefehlt! Vielen Dank!
@take.it.iso.official8 ай бұрын
deine Videos sind sowas von Goldwert!
@Jessikas-Klarinettenoase Жыл бұрын
Hey danke für das tolle Video. Ist es grundsätzlich so, wenn ich etwas für berufliche Zwecke kaufe, dass das dann B2B ist? Denn als Kleinunternehmerin muss ich ja noch keine Umsatzsteuer abführen und habe dementsprechend keine UmsatzsteuerID, bin ich dann Endverbraucherin (wenn ich Seminare besuche, Softwaretools nutze für meine Onlinetools etc.) ?
@sepphuber74342 ай бұрын
Begründet man als deutscher Kleinunternehmer die 0% Umsatzsteuer auf einer Rechnung für eine Dienstleistung ins EU-Ausland mit der deutschen Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) oder mit der Umkehr der "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"? 🤔 Super Video auf jeden Fall!
@franzieberlin Жыл бұрын
mega hilfreich, tausend Dank!!!
@hypnofba Жыл бұрын
Sehr gut erklärt. Vielen Dank!
@typischlisaАй бұрын
Das heißt für mich sind meine Einkünfte von KZbin nicht steuerbare Umsätze sind ? Das gilt ja dann auch für andere Firmen wie Temu usw. da muss ich dann nicht auf die Rechnung Reverse Charge schreiben ? So hab ich das verstanden da ich ja der Leistungserbringer bin und nicht der Kunde 😅 Richtig ?
@MarcAusBayernАй бұрын
Vielen Dank für diese super Erklärungen. Eine Frage zur UStVA: mir hat das Finanzamt gesagt, ich müsse die sonstigen Leistungen (EU) nicht in Zeile 21 eintragen, sondern in der Zeile 46/47. Diese haben sogar extra bei mir angerufen und gesagt, dass ich die UStVA korrigieren muss. Dann hat mir ja das Finanzamt eine völlig falsche Aussage gegeben und muss jetzt wieder eine Korrektur von der Korrektur der UStVA machen, oder?
@paul.schumacher6 ай бұрын
In deinem Beispiel, wo eine falsche Rechnung (Brutto) ausgestellt wurde. Müsste der Leistungserbringer die bekommene Umsatzsteuer (vom österreichischen Kunden), ans Deutsche Finanzamt abführen? Und würde der Kunde aus Österreich, dann nochmal dieselbe Summe Umsatzsteuer an das österreichische Finanzamt zahlen müssen? Ich habe gerade den umgekehrten Fall. Ich bin Unternehmer in Deutschland. Habe eine Brutto Rechnung aus Zypern bekommen. Habe Umsatzsteuer nach Zypern gezahlt. Wenn die Rechnung jetzt nicht korrigiert wird, muss ich dann die Umsatzsteuer ein zweites Mal ans Deutsche Finanzamt senden (bin Kleinunternehmer - Vorsteuerabzug entfällt) ? Danke für dein Video!
@paul.schumacher6 ай бұрын
Du erwähnst hier auch den Fall: Ich bin Kunde bei einem EU-Land Unternehmen oder Drittlandunternehmen. Kannst du dazu nochmal ein Video machen? Danke!
@marcol.91252 жыл бұрын
Danke Danke Danke! 🙏🏼
@lailawaziri57673 ай бұрын
Sehr gut Erklärung
@cosmic-contact Жыл бұрын
Super tolles Video, vielen, vielen Dank dafür. Könnt ihr mal darauf eingehen wie das gehandhabt wird, wenn man in Deutschland über Gumroad etwas verkauft (digital)? Ist Gumroad dann ein Händler also gilt dann das B2B Verfahren oder wird das komplett anders gehandhabt?
@vasilepopescu6007 Жыл бұрын
Einmalig danke
@christinkirchnerart Жыл бұрын
Lieber Melchior, ich mache gerade ein Studium mit eurem Kontist Kanal 🤣. Aber eine Sache kann ich nicht so richtig finden. Ich habe als Künstlerin Onlinekurse und Waren (Kunstwerke) die ich auch ins Ausland (EU und Drittland) verkaufe, also 8 verschiedene Modelle. Wenn ich B2C einen Onlinekurs ins EU-Ausland (!) verkaufe, weiß ich nun schon, dass ich das (mit den Bildern) bis zu einem Nettowert von 10Tsd. Euro darf, bevor ich es über OSS abwickeln kann. Was ist aber mit Onlinekursen, die ich B2C ins Drittland verkaufe? Hier finde ich keine richtige Antwort. Kannst du mir helfen? 1000 Dank im Voraus. 🥰
@christine_haas_yoga Жыл бұрын
Super Video, ich danke dir! Die Regelung, dass ich gezahlte Rechnungsbeträge an mich aus dem Ausland (z.B. Ausgaben für Facebook Werbung, Programme mit Sitz in Irland...) in Zeile 46 eintragen muss und mir durch die Eintragung der MwSt. dieser Beträge in Zeile 67 wiederhole hat nichts mit B2B oder B2C zu tun, oder? Also gilt das für jeden, oder? Und heißt im Klartext, dort überall die Ust. - IdNr. eintragen um die "richtigen" Rechnungen dafür zu erhalten?
@multikultihochzeitsmusik5 ай бұрын
Ein Brautpaar aus Deutschland heiratet in Kroatien. Und ich bin dort als DJ gebucht. Ich bin in Deutschland steuerpflichtig. Ich schreibe also eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, auch wenn das Brautpaar aus Deutschland kommt?
@jelleseelig86812 жыл бұрын
Guten Tag lieber Melchor, Ich stehe als neuer Kleinunternehmer vor einem Problem: ich habe bei einem Händler aus Schweden unter Verwendung meiner UstId. Ware gekauft. Daraufhin erhielt ich wie zu erwarten eine umsatzsteuerfreie Rechnung. Nun stellt sich mir die Frage, wann ich diese Steuerschuld die ja bei mir liegt dem Finanzamt bezahle? Eigentlich ja in der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung…zu dieser bin ich ja vier nicht verpflichtet… oder nun doch? Oder schulde ich diese erst in meiner jährlichen Umsatzsteuererklärung? Ich bin dankbar für Hilfe :)
@pinas.passport8 ай бұрын
Gibt es eine Antwort?
@Daniel-zv3uf Жыл бұрын
Super Video. Wo bekommt man für eine englisch LTD die deutsch UstID Nummer?
@OnlineIncomeClub7 ай бұрын
Vielen Herzlichen Dank für dieses Video es hat mir die Augen geöffnet zum Thema Revers Charge und ich habe es jetzt wirklich verstanden. Mal ein Praxis Beispiel: Ich habe eine Rechnung von einer Online Bank aus dem EU Ausland. Da ich dort noch nicht meine UST ID hinterlegt habe da ich Sie noch nicht hab wurde mir eine ganz normale Brutto Rechnung erstellt und somit kann ich diese hier auch keine Vorsteuer ziehen und muss auch keine UST abführen weil ich keine Netto Rechnung habe richtig ? Somit bleibt diese Rechnung nur als reine Betriebsausgabe da ?
@hexchen0210 Жыл бұрын
Das ist ja ganz toll erklärt. Ich wohne und lebe seit 4 Jahren in Paraguay und schreibe von hier aus Briefe, OP-berichte etc für deutsche Krankenhäuser. Ich arbeite für 2 prof. Schreibbüros die ihren Sitz ebenfalls in D haben und die diese Aufträge an mich weiterleiten. Wie sieht das da aus?
@myopinion13092 ай бұрын
Wenn ich also für ein Unternehmen in den usa für eine b2b dienstleitung 10k usd netto erhalte, was genau müsste jetzt auf der rechnung stehen, die der us kunde bekommt, so dass ich dann nicht 19% ust von den 10k abführen muss ?
@DavidStolevski9 ай бұрын
Wo muss die Umsatzsteuer (am Beispiel eines B2C-Geschäfts [& B2B-Geschäft]) abgeführt werden, wenn der Leistungsort ein Nicht-EU-Land ist?
@lilalostindata2 жыл бұрын
Ich (Unternehmer in DE, also EU) habe in diesem Jahr eine Geräteversicherung bei einem belgischen (also auch EU) Unternehmen erworben. Aufgrund eines Kommunikationsfehlers hatte ich meine vorhandene USt-IdNr. beim Bestellvorgang im Webshop vergessen anzugeben und daher logischerweise vom Lieferanten eine Rechnung mit belgischer USt erhalten. Habe ich gegenüber dem belgischen Verkäufer einen Anspruch darauf, von ihm eine korrigierte Rechnung nach Reverse-charge-Verfahren und eine Rückerstattung der von mir gezahlten belgischen USt zu verlangen (natürlich "höflich zu erbitten"), wenn ich ihm meine USt-IdNr nachliefern kann? (Mir ist natürlich bewusst, dass es meine Schusseligkeit war. Aber wie sieht es rechtlich aus? Habe ich einen Anspruch oder ist es eine Frage der Kulanz? Natürlich klar: Man soll immer freundlich zueinander sein.) Bereits geprüft: Der belgische USt-Betrag ist übrigens zu klein, um das USt-Erstattungsverfahren der belgischen FInanzverwaltung nutzen zu dürfen. #steuerfrage
@STEUERFIT.Selbststaendige2 жыл бұрын
Den Anspruch hast du tatsächlich und es sollte auch kein Problem sein die Rechnung entsprechend korrigieren zu lassen.
@FuckedUpBerlin7 ай бұрын
Hallo eine kurze Frage. Ich muss eine EU Rechnung als Ausgabe buchen , Rechnung weist die Reverse charge auf. Ist das Korrekt, dass die Umsatzstuer geltend fuer mich als Unternehmer als abzufuhrende Umsatzsteuern, sowie auch gleichzeitig als Vorsteuer, sodass den eigentliche Steruzahllast fuer mich 0€ wird ?
@FuckedUpBerlin Жыл бұрын
Ist die Zusammende Fassende meldung nur relevant wenn man Rechnungen in EU ausland ERSTELLT? Oder ist es auch relevant wenn man Ausgaben fuer seine Unternehmen von EU (oder nicht EU..) BUCHEN moechte?
@lindenmeyer1111 ай бұрын
und wenn der Kunde (B2B) in den USA ansässig ist, ist es nicht erforderlich, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer einzugeben, da dieses System dort nicht verwendet wird. Soll ich nur die Adressinformationen des Unternehmens angeben?
@STEUERFIT.Selbststaendige11 ай бұрын
Ja, genau so 👍
@robinkoger5717 Жыл бұрын
Super Video, vielen Dank. Das Reverse Charge Verfahren gilt ja nur für das EU-Ausland. Umsätze daraus werden ja als "Nichtsteuerbarer Umsatz" angegeben wird. Werden Umsätze aus Nicht-EU-Ländern auch dort angegeben?
@STEUERFIT.Selbststaendige Жыл бұрын
Ja 👍
@sentag.87278 ай бұрын
Hallo, wie ist das gemeint; insofern ich bei einem EU-Auslandsunternehmen herkömmlicher Kunde bin, bekomme ich eine Bruttorechnung und führe so die Umsatzsteuer ab? Und als Kleinunternehmer muss ich meine Umsatzsteuer-ID angeben, bekomme eine Nettorechnung und führe das wo ab wenn ich keine Voranmeldung mache?
@erikkremer52052 жыл бұрын
Hey mal wieder ein super Video, könntet ihr ein video zu Arbeitgebern im Ausland machen? zb wenn es ein Unternehmen ist und dir Provision ausschüttet. möglicherweise senden sie falsche Rechnungen aber ich beziehe mein Einkommen aus diesen Provisionen. Wie Regel ich das in der Buchhaltung was hab ich zu beachten mit Umsatzsteuer und vielem mehr..? würde mich sehr über ein video zu dem Thema freuen. #Steuerfrage erik
@erikkremer52052 жыл бұрын
ps ( ich habe das video vorm schrieben des Kommentars noch nicht geguckt)
@benediktklosa11768 ай бұрын
Ich habe ein US LLC und habe deutsche Kunden, die gerne mal noch keine USt-ID haben. Wie muss ich jetzt bei der Rechnung vorgehen?
@timgraf79332 жыл бұрын
Also wenn ich als Freiberufler Dienstleistungen in der Schweiz(Drittland) durchführe von Zuhause, schreibe ich also eine Nettorechnung mit dem Vermerk "Steuerschuld liegt beim Leistungsempfänger" und trage exakt diesen Nettobetrag in das Feld 21 (nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß §18b Satz 1 Nr2 UStG) ein ? Gilt das gleiche auch für das EU-Ausland ?
@kozie928 Жыл бұрын
Nur wenn A) der Leistungsempfänger dir nachweisen kann, dass er wirklich Unternehmer ist, falls das nicht völlig offensichtlich ist (also innerhalb der EU dir seine Umsatzsteuer-ID mitteilt, oder aus dem Drittland z. B. eine Unternehmensbescheinigung vorzeigen kann) und B) das Land, aus dem der Kunde kommt, auch ein äquivalentes Gesetz zum Reverse Charge hat (innerhalb der EU stets der Fall).
@topenze5 ай бұрын
Hallo, ich hätte eine Frage zu diesem Thema. Ich habe eine Rechnung ins EU-Ausland gestellt. Es war eine Dienstleistung die am Computer bearbeitet wurde und das Dokument per E-Mail versandt wurde. Muss hier auch wie bei einer Warenversendung eine Gelangensbestätigung vom Kunden eingeholt werden?
@STEUERFIT.Selbststaendige5 ай бұрын
Nein. Weil es keine Lieferung sondern eine sonstige Leistung ist
@topenze5 ай бұрын
@@STEUERFIT.Selbststaendige Vielen Dank für die schnelle Antwort und die Hilfe 😊
@dianad.45359 ай бұрын
Wenn wir videos schneiden/erstellen/ produzieren und verkaufen. Ist das dann eine Dienstleistung oder ein Güterverkauf (Videos hauptsächlich für Marketingzwecke)
@STEUERFIT.Selbststaendige9 ай бұрын
Dienstleistung
@AnnaHaferstroh Жыл бұрын
Kurz eine Frage zu dem Video :) Aber vielleicht wurde das bereits erwähnt, nur für mich wirkt es noch nicht ganz verständlich. Privatperson B2C im Drittausland bekommt also nur eine Rechnung mit Umsatzsatzsteuer 19,00%? Und die Reverse-Charge-Verfahren greifen nur bei B2B also Unternehmen, egal ob EU-Land oder Drittland? Ganz liebe Grüße und vorab ein dickes Dankeschön.
@cja272 Жыл бұрын
Würd ich auch gern wissen.
@kozie928 Жыл бұрын
Für jede Privatperson in B2C aus dem Drittausland gelten die jeweiligen Steuergesetze des Leistungsempfängers, die von Drittland zu Drittland komplett unterschiedlich sind. Also ausländische Umsatzsatzsteuer, nicht 19%. Man müsste sich dann theoretisch auch in jedem einzelnen Land registrieren und USt. zahlen, aus dem man auch nur einen einzigen Kunden hat. Wenn man kein Marketplace/Vermittler nutzt (Fiverr, App Store, etc.) scheint das für einen Kleinunternehmer unmöglich. Gibt's da ne andere, praktikable Lösung? Aus Erfahrung weiß ich auch, dass klein ausfallende Umsatzsteuerlasten von Freelancern/Einzelunternehmer oft absichtlich nicht in den Drittländern abgeführt werden und die Risiken in Kauf genommen werden.
@tizra777810 ай бұрын
Wie mache ich es, wenn mein Kunde aus Dubai KEINE Ust-ID hat?
@FuckedUpBerlin8 ай бұрын
Hallo, Kann man als deutsche Unternehmen ausländische Rechnungen in englisch geschriben werden und immer noch gültig sein? Oder müssen die auf Deutsch sein? Oder muss man die in beide sprachen erstellen? Der Grund ist, die andere Länder verstehen nicht Deutsch.
@STEUERFIT.Selbststaendige8 ай бұрын
Englische Rechnungen sind gar kein Problem 🙂
@FuckedUpBerlin8 ай бұрын
Danke fuer die Antwort. Machen Finanenzaemter oder andere Behoerde nicht Probleme , wenn die Rechnungen auf English geschriben sind?@@STEUERFIT.Selbststaendige
@tschad1000 Жыл бұрын
Danke für die Super Videos! Helfen auch mir sehr weiter. Ich habe eine weiterführende Frage: Wo/ Wie mache ich die ZM für EWR Mitglieder, in meinem Fall für Norwegen. Elster lässt mich nicht weiter, da Norwegen kein EU Mitglied. Vermutlich muss ich die ZM dafür via bportal machen, aber die Optionen sind dort vielfältig und ich weiss nicht, was da nun für EWR Länder/ Nicht EU Länder ist. Vielleicht kann mir ja irgendwer weiterhelfen :)
@Quisl Жыл бұрын
Fischereibetrieb in Wien... Marktlücke!
@STEUERFIT.Selbststaendige Жыл бұрын
😂
@kozie928 Жыл бұрын
8:05 Hast du extra €10.000,00 gennant? 😀 Ein Euro mehr im gesamten Jahr, und die Leistung wäre eben nicht in Deutschland steuerbar, sondern z. B. per OSS mit Umsatzsteuersatz von Österreich: "Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 wird die Regelung zur Bestimmung des Orts von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen (§ 3a Abs. 5 UStG) geändert. Der Leistungsort der vorgenannten sonstigen Leistungen, die von einem Unternehmer, der über eine Ansässigkeit in nur einem Mitgliedstaat verfügt, an Nichtunternehmer erbracht werden, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, liegt an dem Ort, der sich nach § 3a Abs. 1 UStG bestimmt (Ort, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder Betriebsstätte, von der die sonstige Leistung ausgeführt wird), wenn der Gesamtbetrag der Entgelte der bezeichneten sonstigen Leistungen insgesamt 10 000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet"