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Das Bundesverfassungsgericht urteilt am Vormittag darüber, ob der Deutschen Fußball Liga (DFL) Polizeikosten für sogenannte Hochrisikospiele in Rechnung gestellt werden dürfen. Die DFL hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde als Dachorganisation der 1. und 2. Bundesliga gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen an die obersten deutschen Richterinnen und Richter in Karlsruhe gewandt.
Als Hochrisikospiele werden Spiele bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Lagern gerechnet wird. Im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz ist seit 2014 festgehalten, dass die Freie Hansestadt bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Veranstaltungen mit mehr als 5000 Menschen Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben kann. Die DFL hält die Regelung für verfassungswidrig.
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