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Nach einer gefährlichen Aktion wurde gegen Ryan Olsen ein nachträgliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen DEL-Regel 75 in Verbindung mit DEL-Regel 21.1 vorliegt. Der Disziplinarausschuss hält deshalb vorliegend eine Geldstrafe für angemessen.