Ein zu niedriger Zins führt m.E. nicht zu einer verdeckten Einlage, da dieser Zinsvorteil kein einlagefähiger Nutzungsvorteil ist (H 8.9 "Nutzungsvorteile" KStH).
@cadenberg Жыл бұрын
Eins sehr guter Hinweis, lieber Herr Peltzer, insoweit muss man sich den Sachverhalt genau ansehen. Für Cracks (wie Herrn Petzer 😀): Die bilanziellen und steuerlichen Folgen eines zu niedrigen Zinses hängen von der konkreten Ausgestaltung der vertraglichen Vereinbarungen und der gesellschaftsrechtlichen Struktur ab. Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu gerne an. Herzliche Grüße Christian Kühner
@1La2La3La4La7 ай бұрын
In Praxis kümmert sich der Bertribesprüfer nicht darum. Zwar im Fall, wenn es klar ist, dass die Gewährung des Gesellschafterdarlehens zu wesentlichem Steuer-Sparnis führt. Der Betriebsprüfer und die Gesellschaftter essen zusammen und damit hat es sich alle Belange erledigt.
@cadenberg2 жыл бұрын
Hier der Link zu unserem Video über verdeckte Gewinnausschüttungen: kzbin.info/www/bejne/fYWTaYpjl9WZY5I