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Der Bürokratismus scheint hier seinen Höhepunkt erreicht zu haben: Wegen einer Höhenabweichung von lediglich 66 cm droht einem 40 Jahre alten Wohn- und Geschäftshaus in Hagenbrunn der Abriss. Für die betroffene Familie bedeutet dies eine massive Existenzbedrohung.
Hier der Artikel von der Kronen Zeitung:
• Es geht um 60 Zentimet...
Hier noch ein zusätzlicher Fernsehbericht mit einer mehr als deutlichen Ansage von einem weiteren unabhängigen Anwalt. Der Bericht beginnt hier ab Minute 11:30!
www.joyn.at/pl...
"Unser Anliegen ist es, Transparenz in diese Thematik zu bringen. Durch das Teilen unseres Falles könnten sich möglicherweise weitere Betroffene melden, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Wir sind der festen Überzeugung, dass die Baubehörde nicht direkt in der Gemeinde angesiedelt sein sollte. Die Befangenheit des Bürgermeisters kann zu Fehlentscheidungen führen, und zudem fehlt es den handelnden Personen oft an der notwendigen fachlichen Expertise. Besonders besorgniserregend ist, dass auch die zweite Instanz der Baubehörde - der Gemeinderat - wieder auf Gemeindeebene angesiedelt ist.
Hier zeigt sich aus unserer Sicht ein klares strukturelles Problem. Entscheidungen, die das Schicksal von Familien maßgeblich beeinflussen, sollten ausschließlich von qualifizierten und unbefangenen Fachkräften, wie beispielsweise den Mitarbeitern des Gebietsbauamtes, getroffen werden. Hier gibt es dringend Handlungsbedarf!"
§70 der NÖ Bauordnung: Ein Gesetz, das zum Schutz dienen soll!!!
Der §70 der Niederösterreichischen Bauordnung wurde von der NÖ Landesregierung verabschiedet, um ursprünglich bewilligte Gebäude zu legalisieren, die seit über 30 Jahren unbeanstandet bestehen und Abweichungen aufweisen.
Dieses Gesetz hat einen klaren Zweck:
➡️ Schutz für betroffene Familien
➡️ Vermeidung drastischer Konsequenzen wie Abrissen
➡️ Entlastung der Gemeinden vor politisch und sozial schwierigen Entscheidungen
Insbesondere soll das Gesetz Gemeinden davor bewahren, die Abrisse von Häusern ihrer eigenen Bürger anordnen zu müssen - eine Maßnahme, die wohl kaum auf Zustimmung in der Wählerschaft stoßen würde.
Die Landesregierung hat die Anwendbarkeit des §70 erst vor Kurzem um weitere zehn Jahre verlängert.
Doch nach den jüngsten Ereignissen bleibt die Frage:
➡️ Wer traut sich unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt noch, eine Abweichung vom ursprünglichen Bauplan anzuzeigen?
Wenn die Inanspruchnahme des §70 zur härtest möglichen Konsequenz führt - etwa einem Totalabriss - wird die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers völlig verfehlt.
Es ist bemerkenswert, dass unsere Gemeinde ein Gesetz, das auf Landesebene verabschiedet wurde, in der Praxis so unterläuft.
Ein Gesetz, das eigentlich helfen soll, wird so ad absurdum geführt.
Was kommt als Nächstes?
Leider haben wir bis jetzt keinen neuen Gerichtstermin erhalten.
Wir sind gespannt, wie das Landesverwaltungsgericht die Vorgehensweise der Gemeinde in dieser Angelegenheit bewerten wird.
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/ terranigra
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