Sehr interessant. Ab welchem Unternehmenswert bei 50% Anteile macht dieses Modell Sinn? Und wann ist es noch besser einfach die Steuer zu bezahlen? Weil wie sie gesagt haben, es ist sehr aufwendig und bestimmt nicht billig...
@sebastianfuchs36202 жыл бұрын
Absolut mega Typ!
@qibster53074 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Professor Dr. Juhn, herzlichen Dank für Ihre tollen Ausführungen zum wiederholten Male. Mir ist ein nicht ganz uneigennütziger Gedanke gekommen - ich kenne viele, kleinere (und teilweise auch mittlere) Unternehmen und StartUps, die keine Zeit und wenig Geld haben, sich wirklicj professionell daraufhin analysieren zu lassen, wo denn wirklich Steuern optimiert werden können. In der Juristerei gibt es „Pro-Bono-Fälle“, wäre es denkbar, dass Sie sich (zumindest für eine Anfangsanalyse) auch auf so etwas einlassen und dann im Rahmen eines (evtl. auch anonymisierten) KZbin Videos darüber berichten, was denn praktisch bzw. tatsächlich an Vorteilen generiert wurde. Ich denke, das wäre ein interessantes Format und generell, würde ich mich selbstverständlich auch dann ganz im Sinne der Informationsverbreitung selbst als Exempel empfehlen. Spaß bei Seite, es wäre doch toll, auch mal reale Erfolgsgeschichten zu hören! Herzlichen Dank für Ihre tollen Videos und weiterhin viel Erfolg!
@fabianscheiner46653 жыл бұрын
Hallo Herr Prof. Dr. Juhn. Vielen Dank für die tollen Videos. Eine Frage zu diesem: Ist es nicht auch eine Möglichkeit, dass beide 50%-Beteiligten jeweils eine private Holding gründen (Holding A / Holding B), mit diesen beiden Holdings dann eine gemeinsame Holding gründen (Holding AB) und hiermit steuerneutral die operative Gesellschaft übernehmen? Dann würde die übernehmende Holding ja ebenfalls über 50% liegen.
@timolemke24774 жыл бұрын
Hallo Herr Dr. Juhn, theoretisch könnte ich auch § 21 anwenden, wenn ich vorab 0,004 % der Anteile (1,00 von 25.000,00 Euro Stammkapital) meines Geschäftspartners kaufe. Dann hatte ich 50,004 % der Stimmrechte (12.501 von 25.000 Euro). Der Kauf der 0,004 % wäre natürlich nicht steuerneutral, aber die Einbringung nach § 21. Anschließend könnte ich die 0,004 % wieder zurückverkaufen, was nicht schädlich im Sinne von § 21 sein dürfte, da ich diese Anteile regelär vorab gekauft habe. Geht natürlich nur, wenn der Geschäftspartner die Anteile bereits in einer Holding hatte, sie nicht in einer Holding haben möchte oder man sieben Jahre später das ganze andersherum wiederholt. Sehe ich das richtig?
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
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@alexandersommer88214 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Juhn, ich hätte eine Frage bzgl. der atypisch stillen Gesellschaft. Welcher Zeitraum sollte eingehalten werden zwischen der Begründung der atypisch stillen Gesellschaft an der GmbH bei welcher ich beteiligt bin und dem Zeitpunkt zu dem ich die Anteile mittels Mitunternehmeranteil in meine Holding einbringe? Gibt es hier einen zwingenden zeitlichen Rahmen oder kann dies im selben Moment passieren. Vielen Dank für die sehr guten Videos.
@maxshunpo88904 жыл бұрын
Vielen Dank erst einmal für dieses Video. Ich hätte eine Frage hinsichtlich der genauen Ausgestaltung der atypisch stillen Gesellschaft. Wie kommt der 1 % genau zustande? Muss der Gesellschafter hierfür einfach noch etwas Geld in die GmbH stecken oder wodurch begründet sich dann dieser eine Prozent? Und wird dann nicht zunächst auch das Kapital der operativen GmbH erhöht durch eine zusätzliche Beteiligung? Beste Grüße!
@thomthom8724 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Dr. Juhn, vielen Dank für die informativen Videos. Ich habe im Januar 2017 mein Einzelunternehmen in eine operative GmbH eingebracht. Ab welchen Zeitpunkt könnte ich eine Holding GmbH über der operativen GmbH implementieren? Gilt da auch die 7 jährige Sperrfrist? Wenn ja, gibt es
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Hallo thom thom, vermutlich wurde das Einzelunternehmen gem. § 20 Abs. 2 UmwStG eingebracht, hierdurch auch die Annahme der siebenjährigen Sperrfrist. Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen kann vermutlich die Implementierung direkt erfolgen, ohne das die Sperrfrist verletzt wird (Ketteneinbringung). Um eine eindeutige Aussage treffen zu können ist der genaue Sachverhalt notwendig. VG Das Juhn Partner Team
@neustanlogmbh23404 жыл бұрын
Hallo Herr Prof. Dr. Juhn, vll. habe ich eine interessante Frage für Sie: Wir haben uns letztes mal bezüglich einer Unternehmensnachfolge unterhalten. Hier ging es darum, dass der Sohn und Vater jeweils 50% Anteile an einer GmbH halten. Der Vater möchte aufhören und die 50% Anteile an den Sohn übertragen. Dieser würde die Unternehmensnachfolge für 5 bzw. 7 Jahre fortführen zu den gegebenen Pflicht um dies steuerfrei zu erhalten. Nun kam mir die Idee der Holdingstruktur. Wenn der Sohn nun 100% hält und innerhalb der Frist den Anteilstausch vollzieht, verstößt er dann gegen seine Pflichten und wir steuerpflicht? Oder übergeht das dann auf die Holding das diese die Voraussetzungen der Unternehmensnachfolge fortführt? Ich hoffe Sie können mir helfen. Lg. Stefan Schramm
@JoelKsn4 жыл бұрын
Sehr interessante Videos :) habe den Kanal durch Finanzfluss entdeckt. Aus persönlichem Interesse und als nächste Video Idee könnte ein Video über "Steuern, Steuervorteile, Steuerlicheabsetzung von Ausgaben" als KZbinr, Influencer (Einzelunternehmer) mit Einnahmen aus Affiliate Marketing, Placements, Google Einnahmen...kommen.
@thomthom8724 жыл бұрын
Wenn ja gibt es eine andere Lösung? Vielen Dank im Voraus.
@felixw2052 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Juhn, ist die Gestaltung mit der Gründung einer deutschen Holding und der Einbringung des MU-Anteils (atypisch stille Gesellschaft) auch möglich, wenn die operative Gesellschaft eine belgische Kapitalgesellschaft ist? Gem. meiner Einschätzung sollte das möglich sein. Vielen Dank vorab für eine kurze Rückmeldung. VG Felix W
@MarkoHerz4 жыл бұрын
Danke Herr Juhn für die immer wieder erhellenden Videos und Anregungen. Eine kleine Frage habe ich zu diesem Lösungsansatz. Meiner Meinung nach, darf ein Gesellschafter nicht gleichzeitig atypisch still beteiligt sein oder liege ich da falsch? Danke vorab und herzliche Grüße
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Hallo Marko Herz, eine Beteiligung ist grundsätzlich möglich und anerkannt (vgl. BFH 8.8.79, BStBl II, 768). Jedoch ist die gesamte Umsetzung nicht ganz trivial und benötigt im Vorfeld eine ordentliche Prüfung. VG Das Juhn Partner Team
@feder243 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Dr. Juhn, meine Frau und ich sind bei der Gründung eines GmbHs. Ist es sinnvoll, 49 und 51% der Anteile zu teilen? und auch, dass nur einer von uns als GF fungiert, anstatt beide? Vielen Dank im Voraus Freundliche Grüße aus Osnabrück FD
@jansales31293 жыл бұрын
Das würde mich auch interessieren @juhn
@maadman1173 жыл бұрын
Aufpassen muss man dann bei folgendem: der 49% geschäftsführender Gesellschafter wäre ohne Sperrminorität sozialabgabenpflichtig. In meinem persönlichen Bekanntenkreis kenne ich 2 Firmen, die nachträglich 70.000€, bzw. bei der 2ten, "im mittleren 6-stelligen Bereich" abführen mussten. Scheinbar gibt es da nicht mal eine Verjährungsfrist, der eine durfte sogar bezahlen für einen längst verstorbenen Geschäftspartner.....
@janesa50973 жыл бұрын
Der Paragraf §21 UmwStG ist aber mit Besteuerung des Anteilseigners überschrieben und die im Video beschriebene Textstelle findet sich wenn im §20 (1) 🤔
@-scorritus-25074 жыл бұрын
Hallo ich komme gerade von deiner Video Reihe bei Finanzfluss. Wo Ihr auch über die Holding Struktur geredet habt. Wie sieht es mit dem Wegzug bei einer Holding GmbH aus? Rein aus Interesse wird aus dieser dann eine GmbH und Co.KG gemacht? Würde mich einfach Mal interessieren. Echt coole und Informative Videos
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Hallo Scorritus, bei einer Beteiligung an einer Holding GmbH wird die Wegzugsteuer ausgelöst (unter gewissen Voraussetzungen wird diese zinslos gestundet). Handelt es sich um eine GmbH & Co. KG wird die Wegzugsteuer nicht ausgelöst, sodass man prüfen sollte ob eine GmbH & Co. KG in diesem Fall nicht vorteilhafter wäre. VG Das Juhn Partner Team
@eliasx8237 Жыл бұрын
Wie viel Aufwand ist das in der Praxis und von welchen kosten sprechen hier bei mindestens? Bereue es jetzt schon 50/50 gegründet zu haben und auf meinen Steuerberater gehört zu haben, dass man ohne Holding gründen soll, denn das sei was für "Große"...
@afghancoste3 жыл бұрын
Naja, das Modell hört sich auf den ersten Blick ja schön an, jedoch hakt es meiner Meinung nach an einer gewissen Stelle. Klar kann ich mit der GmbH eine sog. GmbH & Still als zivilrechtliche Innengesellschaft, die steuerlich als Mitunternehmerschaft (MU) gilt, begründen. Dies führt dazu, dass der GmbH-Anteil als SBV II bei der MU zu aktivieren ist. Und hier ist der Knackpunkt, denn mit welchem Wert erfolgt die Bewertung im SBV der MU. M.E. ist hier der § 6 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe c EStG einschlägig, der eine Bewertung mit dem Teilwert (Marktwert) vorschreibt, außer zwischen Anschaffung der GmbH-Anteile und Einlage ins SBV liegen weniger als 3 Jahre. Die Einlage führt somit bereits zu einer Besteuerung nach § 17 EStG im Rahmen des TEVs (§ 3 Nr. 40 EStG), da idR die Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung geringer als der Teilwert sind. Die nachgelagerte Einbringung nach § 20 UmwStG führt dann nur im Verhältnis der im Vorfeld versteuerten Einlage und zukünftigen Wertzuwächsen zu einer 95% Steuerbefreiung. Ferner ist hier ja auch noch die 7-Jährige Sperrfrist zu beachten... Dennoch interessante Gestaltung die vielleicht in 5 von 1000 Fällen wirklich eine gangbare Lösung sein dürfte.
@simonemuller-esche2203 жыл бұрын
Hallo Herr Juhn, wir haben bereits eine Holding, die zu 100% Mutter der GmbH ist. Nun möchten wir Fondsanteile vom GmbH-Depot in das Depot der Holding übertragen. Wie geht das steuerneutral? Asl Gewinnausschüttung an die Holding oder als unentgeltlicher Eigenübertrag? Oder wie evtl. sonst?
@guneyyalcin33664 жыл бұрын
Ausgangsituation : Gmbh 1 gehört zu 40% Achim und zu 60% Christian. Gmbh 1 gehört aber zur Holding Gmb2 welches 100% Christian gehört. Kann Achim seine Anteile bei Gmbh 1 auch in eine eigene Holdingstrucktur unterbringen ? Lg
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Hallo Güney Yalcin, gründet Achim seine eigene Holding und möchte die 40 % Beteiligung in die Holding einbringen, funktioniert das über § 20 UmwStG. Hierzu muss zunächst eine atypisch stille Beteiligung bestehen, um eine Mitunternehmerschaft zu begründen. VG Das Juhn Partner Team
@Leonardo_A12 жыл бұрын
Hört sich schwer nach Gestsltingsmissbrauch an (bin kein StB) dennoch Gesetz ist Gesetz. Hoch interessant
@chrisiv3n4324 жыл бұрын
Fällt bei dieser Variante die 7 Jahre Sperrfrist ebenfalls weg?
@AjeeyUzumaki4 жыл бұрын
Die Sperrfrist hat man für die Anteile der Holding
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Kann ich genau so bestätigen. BG, CJ
@eliasx8237 Жыл бұрын
Funktioniert das immer noch? Ich möchte meinen Steuerberater dringend wechseln und zu ihnen kommen.
@juhnsteuerberater Жыл бұрын
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Melden Sie sich gerne einmal telefonisch bei uns. Unser Team erläutert Ihnen gerne das Vorgehen und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Sie erreichen uns unter der 0221 999 832 0. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
@JB-Ibiza3 жыл бұрын
Ist diese Methode 100% wasserdicht? Gibt es mögliche Risiken? Was wenn das FA das nicht anerkennt? Muss dann der gesamte Unternehmenswert versteuert werden?
@JB-Ibiza3 жыл бұрын
@juhn @all kennt jemand die Antwort? Vielen Dank
@enrbaum2 жыл бұрын
Mich würden hier auch Erfahrungsberichte interessieren. Unsere Steuerberater und Steuerfachanwälte haben uns definitiv davon abgeraten.
@dragoran1494 жыл бұрын
Wo kommen denn die 1% her? Wenn ich und mein Kollege jeweils 50% haben, wie kann denn ich als stiller Gesellschafter noch 1% Anteil bekommen? Oder müssen wir uns mit der Auflösung des stillen Gesellschafteranteils abwechseln?
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Wenn Sie sich mit 1% als stiller Gesellschafter beteiligen, bleibt in der GmbH nur noch der Restgewinn von 99 %. Dieser wiederum wird dann 50% zu 50% auf beide Gesellschafter aufgeteilt. BG, CJ
@dragoran1494 жыл бұрын
@@juhnsteuerberater ach stimmt, das bezieht sich auf den Gewinn. Dann verstehe ich es. Vielen Dank.
@paulberlin23804 жыл бұрын
Wie funktioniert die Einbringung in der Praxis, insb. bezüglich Kosten? Muss die GmbH (gutachterlich) bewertet werden oder kann man beispielsweise zum 31.12. einbringen auf Basis des bilanziellen Eigenkapitals? Danke.
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Hallo Paul Berlin, Die GmbH muss durch einen Steuerberater bewertet werden. Wenn das Eigenkapital aber bereits TEUR 25 ausweist, ist die Bewertung ja besonders einfach und auch sehr schnell gemacht. BG, CJ
@nurik29494 жыл бұрын
Funktioniert das auch bei einem geschäftsführenden Gesellschafter mit
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Grundsätzlich ist die Gestaltung auch dafür möglich ;-) BG, CJ
@equliguemasse63144 жыл бұрын
Sieht nach einer riskanten steuerlücke aus die einem um die Ohren fliegen könnte.
@juhnsteuerberater4 жыл бұрын
Hallo, es handelt sich um eine legale Gestaltung, die aber nur mit einer guten Kanzlei umgesetzt und später gegenüber dem Finanzamt durchgesetzt werden sollte ;-) BG, CJ
@KingsBruton4 жыл бұрын
@@juhnsteuerberater Haben Sie mal so eine verbindliche Auskunft von einem Finanzamt dazu bekommen? Wie setzt man sowas sonst risikolos um?