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Für EU-ETS-Anlagenbetreiber sowie für Importeure ausgewählter Produkte aus den Sektoren Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Wasserstoff sowie Aluminium ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) von hoher praktischer Relevanz. Durch den CBAM sollen mittels eines "CO2-Zolls" Produktionsverlagerungen ins außereuropäische Ausland verhindert werden.
Die zum 1. Oktober in Kraft tretende Meldepflicht für Importeure betroffener Sektoren stellt Importeure vor eine große Herausforderung. Unter anderem müssen direkte wie indirekte Emissionen, die während des Produktionsprozesses der betroffenen Güter entstanden sind, bilanziert und in einem Quartalsbericht dokumentiert werden - erstmalig bis zum 31. Januar 2024.
Wir präsentieren Ihnen in unserem Webinar, was Sie konkret in der Praxis unternehmen müssen, um sich auf die in Kürze einsetzenden Pflichten vorzubereiten.
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