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Die Dichtigkeitsprüfung ist für die Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen zu einem brisanten Thema geworden. Der neue § 61 a LWG NRW besagt, dass die Eigentümer bis spätestens Ende 2015 ihre eigenen Abwasserkanäle auf Dichtheit prüfen und ggf. auch reparieren lassen müssen.