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In diesem Video wird ausgeführt, wie die Mietwohnung des Insolvenzschuldners nach Insolvenzeröffnung rechtlich behandelt wird.
Die Wohnung steht unter dem Schutz von Art.13 GG. Es ist ein Grundrecht jedes Bürgers.
Das Mietverhältnis bleibt bei Insolvenzeröffnung bestehen. Der Insolvenzverwalter erklärt gegenüber dem Vermieter die Enthaftung.
Bei späterer Mietvertragsbeendigung steht die Mietkaution dem Mieter zu, sofern der Vermieter darauf nicht zurückgreifen musste.
Ulrich Horrion
Rechtsanwalt
Radeberger Str.9
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