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Informationsveranstaltung für ausländische Ärzte aus Nicht-EU-Ländern
Im Verfahren zur Anerkennung der medizinischen Ausbildung eines Arztes aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) wird in der Regel die Gleichwertigkeit der Ausbildungsinhalte geprüft. Häufig jedoch wird bei Ärzten aus einem Drittstaat festgestellt, dass die Inhalte ihrer Ausbildung nicht den deutschen Anforderungen entsprechen. Diese Ärzte müssen dann eine Kenntnisprüfung in der Medizin ablegen.
Die Sächsische Landesärztekammer führt zu dieser Kenntnisprüfung eine Informationsveranstaltung durch.
Ausländische Ärzte erhalten dort Informationen über den Ablauf der Prüfung, die Beurteilung und die Vorbereitung.
Zwei Prüfer werden über ihre Erfahrungen und die Erwartungen an die Prüfungsteilnehmer sprechen.
Und Ärzte, die diese Prüfung bereits erfolgreich bestanden haben, berichten von ihren Erfahrungen.