Kurzarbeit und Krankheit

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Күн бұрын

Kurzarbeit ist für viele Unternehmen und vor allem für deren Mitarbeiter Neuland, welches sie nun aufgrund der Corona-Krise betreten müssen. Nachdem wir in unserem letzten Video die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betriebe bei Feiertagen erläutert haben, widmen wir uns diesmal dem Thema Krankheit vor und während der Kurzarbeit. Drei unterschiedliche Sachverhalte sind zu betrachten:
- Mitarbeiter im Krankengeldbezug (vor Beginn der Kurzarbeitsphase)
- Ein Mitarbeiter erkrankt im Monat vor Beginn der Kurzarbeit
- Ein Mitarbeiter erkrankt während der Kurzarbeit
Wie diese Sachverhalte in der Entgeltabrechnung zu handhaben sind, welche Erstattungsmöglichkeiten sich für den Arbeitgeber ergeben und welche finanzielle Auswirkung sich für den Arbeitnehmer ergibt zeigen wir im Video.

Пікірлер: 19
@christinreuther6411
@christinreuther6411 4 жыл бұрын
Vielen Dank! Sehr Gut Erklärt. Bleiben Sie Bitte auch Gesund.👍
@kennyrogersfan
@kennyrogersfan 4 жыл бұрын
Hallo. ich hätte Arbeiten sollen und wurde eine Woche krank. diese Woche krank wurde trotzdem als KU verbucht. Warum? Ich dachte, das geht nur, wenn man auch tatsächlich zu Hause ist? (also im Vorhinein als KU gesetzt wurde)
@francag.3422
@francag.3422 2 жыл бұрын
Und wenn in Kug eine Weiterbildung gemacht wird und der MA krank wird? Ich habe gehört, dass die Agentur für Arbeit dann nicht einmal die Lehrgangskosten zahlt ...
@miriamzimmermann6652
@miriamzimmermann6652 4 жыл бұрын
Vielen Dank. Wirklich sehr übersichtlich erklärt. Bin momentan in der Situation ( KUG + Krankheit ) und verstehe nun wie die Lohnabrechnung zu erfolgen hat. Bin schon auf die Monatsabrechnung gespannt!!! 😆
@denniswerner5909
@denniswerner5909 2 жыл бұрын
Hallo , ein Arbeitskollege ist 6 Wochen krank geschrieben vom 15.02 bis 25.03 es war kein kurz für ihn geplant , da wir genug Arbeit haben. Jetzt wurde er in der Zeit wo er krank geschrieben ist auf kurz gesetzt damit die Firma Geld spart . Ist das rechtens ?
@uptempohc8196
@uptempohc8196 3 жыл бұрын
Hallo, habe eine Frage. Ich bin vor Kurzarbeit erkrankt und war dann somit nur in der Kurzarbeit 1 Woche krank. Jetzt verlangt meine Firma das ich Stunden nachholen muss. Für die eine Kurzarbeiter Woche (40Std) muss ich 20 Std nachholen. Kurzarbeit liegt bei uns 50%. Somit arbeiten wir eine Woche und dann wieder eine Woche frei und das geht die ganze Zeit so weiter. Habe das Gefühl das da was nicht stimmt. Bitte um Hilfe.
@Steinella
@Steinella 3 жыл бұрын
Hab ich das richtig verstanden? Wenn mein AG Kurzarbeit angemeldet hat, wir aber arbeiten ( nur weniger halt) und ich bin dann krank, bekomme ich Lohnfortzahlung?
@bend.9457
@bend.9457 4 жыл бұрын
Danke. Wie sieht es eigentlich aus bei 100% Kurzarbeit mit Feiertagen und bereits genehmigtem Urlaub ???
@profibugmbh6402
@profibugmbh6402 4 жыл бұрын
Hallo, die Frage ist leider nicht einfach zu beantworten. Zu Feiertagen gibt es in unserem Channel ein passendes Video. kzbin.info/www/bejne/b32ld4Owqbd6gbs Zu Urlaub ist es eher schwierig zu antworten, da es einen Haufen Rechtsprechung dazu gibt. IdR soll bereits genehmigter Urlaub gewährt werden und mit "normalem" Entgelt vergütet werden. Eine Einzelfallberatung ist in jedem Fall etwas für den Arbeitsrechtsanwalt - nicht für uns, sorry.
@osirisdatz
@osirisdatz 4 жыл бұрын
Wie verhält es sich wenn er dann länger als 6 Wochen krank. Ist... Bekommt er dann nur 75 Prozent des Kurzarbeiter Geldes. Also nochmal weniger? Oder wie verhält sich das dann?
@profibugmbh6402
@profibugmbh6402 4 жыл бұрын
Hallo, wenn jemand 6 Wochen krank ist bekommt er danach Krankengeld - vorausgestzt es handelt sich um die gleiche Krankheit - und zwar unabhängig davon, ob Kurzarbeit ist oder nicht. Das Krankengeld bemisst sich nach den normalen Regelungen.
@osirisdatz
@osirisdatz 4 жыл бұрын
@@profibugmbh6402 also sprich das kranken Geld bemisst sich. Am regulären netto? Oder am netto aus dem Kurzarbeitsgeld
@profibugmbh6402
@profibugmbh6402 4 жыл бұрын
@@osirisdatz Hallo, Krankengeld wird nach dem normalen Entgelt bemessen.
@marshallgreen235
@marshallgreen235 4 жыл бұрын
Heftiger Typ!
@spirosgrammozis9491
@spirosgrammozis9491 4 жыл бұрын
Hallo, Wird bei Kurzarbeit Berechnung, auch die Spätschicht zulagen mit berechnet?
@rax7403
@rax7403 4 жыл бұрын
Sehr gut erklärt, vielen Dank. Wie ist abzurechnen, wenn manche Mitarbeiter KUG beziehen und manche nicht. Für diese MA war keinen Ausfall vorgesehen, hätten ganz normal arbeiten können. Erhalten diese MA dann Auch Krankengelg i.H.v. KUG ? Oder ganz normal Entgeltfortzahlung und U1 Erstattungsantrag bei der KK
@profibugmbh6402
@profibugmbh6402 4 жыл бұрын
Hallo, Krankengeld in Höhe von Kug wird nur dann gezahlt, wenn tatsächlich für den Tag / Zeitraum für diesen Mitarbeiter Kurzarbeit gewesen wäre. Falls der Mitarbeiter z. B. in einem Bereich arbeitet, der gar keine Kurzarbeit macht oder in der Vorausplanung war für ihn keine Kurzarbeit geplant, dann bekommt er im Krankheitsfall normale Entgeltfortzahlung. Die U1 Erstattung richtet sich nach der Betriebsgröße.
@stilotoni
@stilotoni 4 жыл бұрын
Das ist sehr hilfreich trotzdem werde ich nicht ganz schlau aus der Sache ich bitte um Antwort ich war in der Kurzarbeit wo wir im Betrieb 50% im Monat arbeiten mussten 3 Wochen krank wo ich auch 2 mal operiert werden musste als ich dann wieder kam um zu arbeiten und auf mein Lohnzettel geschaut habe haben die mich dierekt auf 67% gestuft bedeutet so als ob ich 6 Wochen nicht gearbeitet hätte mit der Behauptung Kurzarbeit geht nur die Hälfte des Monats und wenn mal 3 Wochen fehlt ist es mehr als die Hälfte des Monats und deshalb hat man mich auf 67% von mein netto gestuft was ich nicht verstehe noch mal als Ganzes ich habe nur 67% von meinem netto Lohn bekommen verheiratet und ein Kind dazu müsste noch gesagt werden das ich den Monat davor als ich Kurzarbeit hatte normal 2 Wochen gearbeitet habe deutlich mehr Gehalt hatte fast 80% bitte helfen sie mir keiner auch meine Krankenkasse und das arbeitsam Düsseldorf kann mit nichts dazu sagen
@profibugmbh6402
@profibugmbh6402 4 жыл бұрын
Hallo, wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, hat der Betrieb 50% des Monats Kurzarbeit gemacht. Für Tage, an denen Sie krank waren und gleichzeitig im Betrieb Kurzarbeit gemacht wurde, haben Sie tatsächlich nur Anspruch auf die 67%. An Tagen, an denen normal gearbeitet wurde und Sie krank waren, haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung in voller Höhe.
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