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MESSERSTECHER VON WÜRZBURG: Urteil! "Verurteilte bleiben für mehrere Jahrzehnte in der Psychiatrie"
Zwei Gutachten haben festgestellt, dass der Messerstecher von Würzburg schuldunfähig ist. Er muss nicht ins Gefängnis, sondern in die Psychiatrie. Inhaltlich unterscheidet sich die Unterbringung nicht, sagt der Berliner Oberstaatsanwalt Ralph Knispel. Er sagt: "Erfahrungsgemäß bleiben Verurteilte für mehrere Jahrzehnte in der Psychiatrie."
#würzburg #messerstecher #urteil
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