Ich war 18 Jahre selbständig. Kleinunternehmer. Immer. Und ich habe meine komplette Buchhaltung mit Word gemacht. Ich hatte nie Probleme. Warum Geld für ein Buchhaltungsprogramm rausschmeißen, wenn's auch kostenlos geht. Ich bin froh, dass ich heutzutage nicht mehr selbständig bin.
@kenkeiperАй бұрын
Jeder wie er mag. Ich halte ein Buchhaltungsprogramm für ein paar Euro im Monat für eine gute Investition.
@franzlpeter734628 күн бұрын
Mit Word - lol - da hast du aber kaum Rechnungen geschrieben.
@simonx.865526 күн бұрын
@@franzlpeter7346 würde ich so nicht pauschalisieren. Mein DAD hat Jahrelang seine eigene Steuerkanzlei geführt und Rechnungen auch mit Word und Excel geschrieben. Macht er heute aus seinem Rentnerdasein und die paar Firmen nebenbei auch noch. Andere Generation einfach, ich als IT´ler nun auch Unternehmer kotze dagegen im Strahl wen nicht alles voll digital automatisch abläuft oder ich noch was Handschriftliches bekomme .........
@juergenlorenz969821 күн бұрын
Wenn, dann machst Du das in Excel und uebertraegst die Bilanz dann in einen Word-file
@patrickholder778411 күн бұрын
18 Jahre Kleinunternehmer spricht für sich 😅
@marenlass438529 күн бұрын
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Ich bin seit vielen Jahren Kleinunternehmerin und glücklich damit. In einem Jahr bin ich leicht über die Grenze gekommen, musste Steuern nachzahlen, aber wurde für das Folgejahr nicht regelbesteuert, da ich dem Finanzamt mitgeteilt habe, dass für die Zukunft wieder geringere Umsätze auflaufen werden.
@TheRetiredrummer20 күн бұрын
Dieser Beitrag hat mir einiges an Stress abgenommen. Danke.
@tomholzheu877Ай бұрын
Danke, das beste Video was ich zu dem Thema der neuen Regelung 2025 gehört habe 👍🏻
@JanetteSmith-l1nАй бұрын
Sehr gut erkärter kleinunternehmer Beitrag. Wäre schön diesen Beitrag der kleinunternehmer Regelung führ frührentner zu erfahren.
@TheFamilyOffice18 күн бұрын
Hallo Ken. Danke für diesen Beitrag. Du berätst genauso wie ich es bei meinen Kunden mache. Top erklärt. Danke Dir.
@DanielHillwig29 күн бұрын
Danke, sehr gut erklärt!
@vildaanaa29 күн бұрын
Danke für die tolle Erklärung!
@Corny_official27 күн бұрын
Schön zusammengefasst
@kenkeiper27 күн бұрын
Danke für das Feedback!
@John_FritzTheCat_DoeАй бұрын
Ich würd im Leben kein Unternehmen mehr in Deutschland gründen. Viel zu viel Bürokratie, Verwaltungsaufwand und Abgaben. Dazu noch schlechte Wirtschaftliche Aussichten. Dieses Land ist fertig.
@kenkeiperАй бұрын
Das kann man so sehen. Wobei es auch jetzt immer noch viele Selbstständige & Unternehmer gibt, die selbst in diesem Marktumfeld sehr gutes Geld verdienen. Ich gehe sogar soweit und behaupte: das Marktumfeld ist fast schon egal. Denn als Unternehmer lässt sich überall dort Geld verdienen, wo es Probleme zu lösen gibt. Und im Zweifel gibt es in einer kriselnden Wirtschaft/Gesellschaft mehr Probleme zu lösen als überall anders. Aber ich wurde auch in meinem unternehmerischen Dasein von Corona und der Ahrtaler Flutkatastrophe geprägt, daher kenne ich es gar nicht anders.
@Fauli081529 күн бұрын
Es mag nicht leicht sein, aber dieses ganze KI gedöns bietet ja die Chance den Bürokratie wahn möglichst automatisiert zu erfassen.
@renovusica29 күн бұрын
Ich finde, dass es gar nicht so schlimm ist, wie häufig beschrieben mit der Bürokratie. Gerade am Anfang gibt es viele Bürokratische Erleichterungen. Außerdem gibt es Beratung und mittlerweile viele Tools, die einem das meiste abnehmen oder zumindest erheblich erleichtern. Erst durch neue Probleme oder Krisen - sprich Veränderung - hat man sich erst eine Chance, es mit den "großen" aufzunehmen😅
@John_FritzTheCat_Doe28 күн бұрын
@@renovusica Naja, im internationalen Vergleich schneidet Deutschland am schlechtesten ab. Wenn ich ein haftungsbeschraenktes Unternehmen gruenden will oder muss, komme ich an einer GmbH nicht vorbei. Das bedeutet (lassen wir mal die UG aussen vor), 25.000 Einlage, Anmeldung bei zig Registern, doppelte Buchfuehrung und Bilanz, Buchpruefungen und und und... Klar, wenn ich nur einen Nebenverdienst haben will, komme ich mit nem Einzelunternehmen am schnellsten weg. Trage aber auch das komplette Risiko.
@denkenhilft160728 күн бұрын
@@Fauli0815 Dazu braucht man keine KI, da reichen althergebrachte Algorithmen aus. Die kleinen, lokalen Verwaltungskönige werden deren Einsatz weiterhin zu verhindern wissen.
@GuidoBeeАй бұрын
Für mein Verständnis richtet sich die Kleinunternehmerregelung nicht nach den „Word“ geschriebenen Rechnungen, sondern nach dem Geldeingang, da Kleinunternehmer kaum freiwillig bilanzieren werden. Außerdem zählen nicht alle Umsätze dazu, was gerne übersehen wird. Zum Beispiel der Verkauf des FirmenPKW. Was auch gerne übersehen wird, ist die Sichtweise auf den einheitlichen umsatzsteuerlichen Unternehmer. Wer zum Beispiel ein paar Zimmer vermietet sollte wissen, dass auch diese Umsätze zu den Umsätzen im Sinne der Kleinunternehmermittlung gehören, denn auch steuerfreie Umsätze gehören dazu.
@kenkeiperАй бұрын
Das ist korrekt. M.E. ist aber die Kleinunternehmerregelung aufgrund der vielen Ausnahmen (z.B. Ermittlung des Gesamtumsatzes - welche Umsätze müssen rein, welche nicht?; KLU international mit Bezügen nach Reverse-Charge usw.) so kompliziert, dass man wohl kaum von einer Vereinfachung sprechen kann. Die Regelung bietet für manche Unternehmer einen kleinen temporären Vorteil (Umsätze > Eingangsleistungen + B2C Kunden). Aber die Regelung trügt auch in ihrem Schein, weil die meisten Anwender der Regelung davon ausgehen, dass sie keine Steuern zahlen müssten (was sowohl im Hinblick auf § 13b UStG als auch im Hinblick auf die Einkommensteuer nicht stimmt), obgleich die Regelung doch einige Tücken bietet. Es ist daher - wie so immer im Steuerrecht - auch hier wichtig, sich aktiv mit den Vor- und Nachteilen sowie den wesentlichen Punkten der Regelung zu beschäftigten.
@GuidoBeeАй бұрын
@ das komplizierte ist wohl irgendwie an mir vorbeigegangen. Da steht doch direkt am Anfang des 19 UStG Umsätze nach 1(1) Nr.1… die Fälle des 13a, 13b, 14c und 25b betreffen den Kleinunternehmer kaum. Ich persönlich würde sowieso niemals auf Kleinunternehmer machen, weil ich von allen den Kampf mitbekomme, dass sie verzweifelt auf Umsatz verzichten, um unterhalb der Grenze zu bleiben. Wenn ich dann jedem sage: Pass mal auf, mach mal 50- 60.000 Umsatz und vergiss den ganzen Quatsch, dann machen die zwar große Augen, verstehen aber, dass sie eigentlich einem Phantom hinterher gelaufen sind, nämlich einem nicht expandierenden Unternehmen.
@Final-TaxmanАй бұрын
Was auch praktisch immer übersehen wird ist, wenn ein deutscher Unternehmer im Ausland beim Privaturlaub einen Wohnwagen z.B. in den USA mietet für einen Zeitraum von beispielsweise mehr als 1 Monat. Dann schuldet er nämlich in Deutschland deutsche Umsatzsteuer dafür. Verrückt, oder? Aber wahr!
@kenkeiper29 күн бұрын
@@GuidoBee Stimmt nicht so ganz. Ein Beispiel, wo es problematisch wird und das relativ häufig vorkommt: Kleinunternehmer kauft bei Microsoft ein 365 Abo (kann auch Google oder Meta Ads oder irgendwas anderes sein). Microsoft, Google, Meta & Co sitzen in Irland. Jetzt erbringt also ein irischer Unternehmer eine nach § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland steuerbare Leistungen an einen anderen (Klein-)Unternehmer. Das ist ein klassischer Fall von § 13b Abs. 1 und Abs. 5 UStG. Diese Vorschrift gilt auch für den Kleinunternehmer, denn § 19 Abs. 1 S. 3 UStG sagt ja ausdrücklich, dass die Ausnahme der Kleinunternehmerregelung gerade nicht für § 13b Abs. 5 UStG gelten soll - sprich das der § 13b Abs. 5 UStG eben auch bei Kleinunternehmern gelten soll. Microsoft schreibt jetzt also eine Rechnung über 10 € brutto wie netto ohne gesonderten Steuerausweis. Der Kleinunternehmer muss jetzt aber auf dem Schirm haben, dass er noch 19 % v. 10 € monatlich an das FA zahlen muss. D auch kein Vorsteuerabzug gegeben ist, kommt es auch zu einer Zahllast. D.h. gerade bei Softwareabos und digitalen Leistungen, die von Unternehmern im Ausland bezogen werden (was eben durch Microsoft, Google, Meta, Dropbbox & Co. sehr häufig vorkommt), wird die Kleinunternehmerregelung durchbrochen. Da das kaum ein Kleinunternehmer auf dem Schirm hat, halte ich die Regelung eben für nicht ganz unkompliziert, weil der Teufel doch im Detail steckt.
@Snowden-b4u16 күн бұрын
Sehr ausführlich und verständlich erklärt. Ich hab die ein oder andere Lücke füllen können, danke! 👌🏼
@DijaVlogsGames29 күн бұрын
Danke für die super Erklärung. Muss ab nässten Jahr Umsatzsteuer erheben, was bei einem selbstständigen Lehrer leider verwirrender ist als man denken würde. Umsatzsteuerbefreiungen gibt es, aber durchblicken wofür die gilt und wofür nicht und wie man die beantragt ist wenigertransparent.
@kenkeiper29 күн бұрын
Das kann ich verstehen. Allerdings ist die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 lit. b) UStG) derzeit so ausgestaltet, dass es zwingend einer Bescheinigung der Bildungseinrichtung bedarf, um tatsächlich steuerfrei abzurechnen. D.h. wenn Sie eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung haben, können Sie steuerfrei abrechnen - liegt keine Bescheinigung für den jeweiligen Kurs vor, bleibt nur eine steuerpflichtige Abrechnung. Insofern lässt sich die Abrechnung über das Vorliegen der Bescheinigung ganz gut steuern.
@nachhilfemuenster931620 күн бұрын
Man kann sich für Bildungsdienstleistungen auch befreien lassen- entweder als Dozent oder selbst als eigenes Bildungsinstitut, wenn man z.B. noch eigene Dozenten beschäftigt. Am besten bei der Bezirksregierung dann beantragen, mit einem genauen Ablaufplan und Vorlage der Zeugnisse (Abschlusszeugnisse AEVO...), damit man nachweisen kann, dass man ordnungsgemäß auf staatliche Prüfungen vorbereiten kann. Das hatte ne Weile gedauert, und ich brauchte damals auch fachkundige Beratung dafür. Kann sein, dass hier auch was verschärft wurde, aber denke ich es lohnt sich, hier nachzuhaken. Mein Tip ist, hier schnellstmöglich in Schwung zu kommen, der Antrag dauert "recht lang". Und wer mag schon schon Krankenkasse, Rentenversicherung und Mehrwertsteuer gleichzeitig als freiberuflicher Dozent bezahlen ?
@RieslingspahnАй бұрын
Hallo Herr Keiper, vielen Dank für das gute Video. Sie haben hier sehr gut und verständlich die Thematik erklärt. Meine Fragen: Wie verhält es sich im Fall eines Kassenbuchs? und gibt es eine Buchhaltunssoftware, die genau das kombiniert? Ich freue mich über eine Antwort. Viele Grüße Benjamin Spahn
@kenkeiper29 күн бұрын
Das ist sehr individuell. Generell gibt es die Möglichkeit, eine sog. "offene Ladenkasse" zu führen (also eine Geldkassette + Kassenbuch) oder ein elektronisches Kassensystem zu verwenden. Die Anforderungen zwischen den beiden Welten sind aber sehr unterschiedlich und auch das Führen eines Kassenbuchs im Falle der offenen Ladenkasse beinhaltet viele Fallstricke im konkreten Einzelfall. Ich würde da auf jeden Fall empfehlen, mal mit einem Steuerberater zu sprechen, der auf Kassensysteme spezialisiert ist, weil Sie da doch recht viel falsch machen können und Kassen häufig zu unschönen Diskussionen bei Betriebsprüfungen führen.
@Rieslingspahn28 күн бұрын
@ vielen Dank für die Antwort!
@maximilianwallau179226 күн бұрын
Danke für die tolle zusammenfassung der Beispiele ❤ Ich bin Unternehmer im Parkett-Handwerk ich hatte Privatkunden und Großprojekte und mein BWA hat gezeigt stätiges Wachstum aber meine Aufträge waren vom Volumen immer sehr durchwachsen ! Die ersten Jahre hat man ja kaum überblick und man hat ja keine Glaskugel im Handwerk wieviel rein kommt
@kenkeiper25 күн бұрын
Danke für den Support!
@annal44369 күн бұрын
Die meisten Buchhaltungsprogramme sind dafür nicht vorbereitet, unterjährlich vom Kleinunternehmer auf die Regelbesteuerung zu wechseln - in Lexoffice leider nicht möglich, auch nicht ab dem 1.1. nächstes Jahres, schade! Die einzige Möglichkeit - einen weiteren Account bestellen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
@kenkeiper6 күн бұрын
Das stimmt. Mal abwarten, was die Softwareanbieter machen, um die Änderung zu implementieren. Wird aber auch nicht viele Fälle betreffen.
@erik_140228 күн бұрын
Interessant wäre ein Video bei rückläufigen Umsätzen, was derzeit wohl üblicher ist. Danke 😊
@kenkeiper28 күн бұрын
Ob rückläufige Umsätze üblich sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich werde in den kommenden Tagen aber vermutlich noch 2-3 Videos zur Kleinunternehmerregelung aufnehmen und versuche dort die Frage zu integrieren.
@carenfee28 күн бұрын
10:29 beginnt der Teil des Titels… fyi
@kenkeiper28 күн бұрын
Danke für die Info! Ich hatte vergessen, dem Video Timestamps hinzuzufügen, was aber gerade bei den Podcastfolgen wichtig ist, da ich dort häufig weiter aushole. Ich habe gerade Timestamps nachgetragen, so weiß jeder, in welche Schritte das Video unterteilt ist. Danke für die Inspiration.
@leksandrh.3577Ай бұрын
Also wenn ich im Textilveredelung tätig werde, dann bekomme ich doch kein Zutritt zum BtoB Großhändler als Kleinunternehmer und bleibe auf den ganzen MwSt sitzen, welche mein erstes Jahresumsatz höchstwahrscheinlich übersteigen wird ? 🤔 Weil z.B. Metro es gar nicht vorsieht von Anmeldeformular her den Zutritt für Kleinunternehmer zu gewähren, da man wie eine Privatperson behandelt wird und private dürfen nicht rein...
@leksandrh.3577Ай бұрын
* es geht um Gründung eine Modemarke
@kenkeiperАй бұрын
Das kann ich nicht beurteilen. Bei der Metro ist es z.B. auch als Kleinunternehmer möglich, eine Kundenkarte zu erhalten, weil es dort nur auf die Gewerbeanmeldung, nicht aber auf den umsatzsteuerlichen Status ankommt. Trotzdem muss man sich immer gut überlegen, ob die Kleinunternehmerregelung das Richtige ist.
@helmutklopfer994715 күн бұрын
Sehr gute und umfassende Information. Beim Rechnungseingang werde ich als Kleinunternehmer von Firmen nicht als solcher erkannt. Muss ich beim Bezug von Waren fann rine E-Rechnung nachfordern? Wie ist das bei einem Bareinkauf, z.B. bei Kauf von Druckerpapier in einem Einzelhandelsgeschäft? Viele Grüße Helmut
@kenkeiper14 күн бұрын
Hallo Helmut, bis zum 01.01.2027/2028 (abhängig vom Umsatz des Lieferanten) müssen Deine Lieferanten noch nicht zwingend die E-Rechnung ausstellen. Erst ab 01.01.2027/2028 besteht die Pflicht, im B2B per E-Rechnung abzurechnen, d.h. ab dann solltest Du auch eine E-Rechnung verlangen. Bis dahin sind aber Papierrechnungen oder andere Formate kein Problem. Auch ab 01.01.2027/2028 gibt es für Beträge bis 250 € keine E-Rechnungspflicht, da es sich dann um sog. Kleinbetragsrechnungen handelt, d.h. Barbelege bis zu diesem Betrag wären auch danach möglich. Schau gerne mal auf dem Kanal vorbei, ich habe noch viel mehr Videos zur E-Rechnung aufgenommen, wo ich noch detaillierter darauf eingehe. Liebe Grüße, Ken
@helmutklopfer994714 күн бұрын
Hallo Ken, danke für deine prompte Antwort! Ich werde deinem Kanal gerne weiter folgen! Viele Grüße Helmut
@wolfgangbuchner333629 күн бұрын
Kann man auch wieder zurück, wenn die Grenze wieder nach unten fällt?
@kenkeiper29 күн бұрын
Ja, das wäre sogar der Standard, wenn man nicht freiwillig auf die Grenze verzichtet hat. Dann würdest Du im Folgejahr des Überschreitens in die Regelbesteuerung wechseln und sobald Du die Vorjahresgrenze wieder unterschreitest, im Folgejahr wieder Kleinunternehmer sein. Ich empfehle allerdings nicht das ständige Wechseln der Besteuerungsformen.
@JuliaW-z1qАй бұрын
Habe ich es richtig verstanden, dass man auf jeden fall eine Software benötigt um die E-Rechnungen verarbeiten zu können, auch wenn man selbst (noch Kleinunternehmer) keine E-Rechmungen erstellen muss?
@kenkeiperАй бұрын
Jein. Du bräuchtest zum Empfangen einer E-Rechnung nur eine E-Mail-Adresse. Zum "Verarbeiten" einer E-Rechnung bräuchtest Du idealerweise einen XRechnungs-Viewer, der Dir eine XRechnung ordentlich darstellen kann. Es macht aber auch Sinn, dann direkt eine Software wie lexware Office, sevDesk oder ähnliches zu nutzen, da die entsprechende Visualisierungen drin haben und viele weitere Funktionen bieten, um die Buchhaltung eigenständig vorzubereiten oder sogar komplett zu erstellen. Auf meinem Kanal findest Du viele Videos zur E-Rechnung (sogar ein Webinar-Mitschnitt), da wird alles nochmal ausführlich erklärt.
@KitchenWonka18 күн бұрын
Hallo Herr Keiper, ist Nachhilfe geben umsatzsteuerfrei (wenn man die Umsatzgrenze überstiegen hat)?
@kenkeiper14 күн бұрын
Kommt auf die Nachhilfe an. Könnte aber durchaus unter § 4 Nr. 21 lit. c) UStG n.F. (ab 01.01.2025) fallen.
@linusg.23827 күн бұрын
Mich würde es interessieren wie man als Kleinunternehmen Rechnungen für PV erstellt, da die ja MwSt frei sind.
@kenkeiper27 күн бұрын
Naja, wenn Sie Kleinunternehmer sind, schreiben Sie einfach eine Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis über den Strom.
@linusg.23817 күн бұрын
@@kenkeiper Hallo danke für die schnelle Rückmeldung. Ich denke ich habe mich bisschen falsch ausgedrückt. Wenn ich PV Material einkaufe muß ich als Kleinunternehmer die MwSt. auf das Material zahlen. Der Kunden bei dem ich das PV Material verbaue und in Betrieb nehme, braucht aber eine Rechnung ohne MwSt, da PV befreit ist. Wie bekomme ich jetzt die 19% zurück?
@waiit35914 күн бұрын
@@linusg.238 Überhaupt nicht. Als Kleinunternehmer kann man sich die Umsatzsteuer nicht "zurückholen".
@detlefzimmermann670028 күн бұрын
Mich würde interessieren, ob ich durch den Wechsel zum Kleinunternehmer aus der PKV herauskomme.
@kenkeiper28 күн бұрын
Die pKV hat mit dem umsatzsteuerlichen Status gar nichts zu tun. Wenn Sie in der Vollzeit selbstständig sind und sich für die pKV entschieden haben, ist ein Wechsel nicht ohne Weiteres möglich. Wenn Sie sich (wieder) ausschließlich anstellen lassen würden und Ihr Verdienst unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen würde, käme ein Rückwechsel in die gKV in Betracht. Wenn Sie sowohl ein Anstellungsverhältnis als auch eine Selbstständigkeit betreiben, kommt es darauf an, ob Sie hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig sind. Diese Abgrenzung erfolgt durch die Krankenkasse. Im Falle der hauptberuflichen Selbstständigkeit wären Sie dann weiterhin in der pKV, im Falle der nebenberuflichen Selbstständigkeit könnten Sie bei Verdienst unter Beitragsbemessungsgrenze m.E. wieder in die gKV. Ich bin aber kein Experte im SV-Recht. Sie finden aber weitergehende Infos zur haupt- und nebenberuflichen Selbstständigkeit im Sinne der Sozialversicherung im folgenden Dokument: www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/200319-Hauptberuflich-Selbstst%C3%A4ndig.pdf
@bsszzzz177925 күн бұрын
Super Video..wie sieht's aus wenn ich eingestellt bin aber nebenher auch Kleinunternehmer ab 2025 mache und eine digitale Leistung anbiete. Wie trenn ich diese zwei? Muss ich die trennen oder sollte ich einfach unter 25k im ganzen Jahr machen und Rechnung als privat Person schreiben?... frohes Fest.🎉
@kenkeiper25 күн бұрын
Das Anstellungsverhältnis hat mit der Selbstständigkeit nichts zu tun. Für das Anstellungsverhältnis schreiben Sie keine Rechnung. Sie schreiben nur eine Rechnung für die digitale Dienstleistung. Nur diese fließt dann auch in die 25k Umsatzgrenze ein.
@Dirk_SchroederАй бұрын
Ich hätte gerne gewusst, wie das genau mit der Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn für die EU-Kleinunternehmerregelung abläuft. Meldet man dort nach der Anmeldung einmal jährlich die Umsätze mit anderen EU-Ländern in Summe oder für jedes Land (mit Ausnahme des Heimatlandes) einzeln oder sogar jede einzelne Rechnung? Muss man dort zusätzlich irgendwelche Gebühren oder Steuern abführen? Ich war bisher davon ausgegangen, dass die Umsätze/Gewinne von Kleinunternehmern im Heimatland zu versteuern seien. Jedenfalls werde ich mit Sicherheit nicht über 10000 Euro Umsatz in andere EU-Länder kommen.
@kenkeiperАй бұрын
Das genaue Verfahren beim BZSt ist noch nicht bekannt: www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/EU-KU-Regelung/eu_ku_regelung_node.html Da wird noch dran gearbeitet. Vermutlich wird es dann ab dem 01.01.2025 einsatzbereit sein, sodass sich dann die entsprechenden Nummern beantragen lassen. Bei Anwendung der neuen internationalen Kleinunternehmerregelung fallen im EU-Ausland keine Steuern an. Nach der bisherigen Fassung eigentlich schon - insofern bringt die Neuregelung eine Vereinfachung. Allerdings werden Steuerbelastungen im EU-Ausland auch bisher häufig mit dem Reverse-Charge-Verfahren ausgeglichen, sodass der Leistungsempfänger die Steuer häufig abführt.
@Dirk_SchroederАй бұрын
@@kenkeiper Besten Dank für die Antwort und den Link.
@andyfratz152925 күн бұрын
Gut erklärt aber Excel & Word reicht dicke ;-) PS: da hat eine Apteilung in der EU und eine Apteilung in Berlin bestimmt 1 Jahr daran gearbeitet :-)))
@kenkeiper25 күн бұрын
Jeder wie er meint. Ich halte nicht viel von Rechnungsschreibung mit Word & Excel, schon gar nicht in Zeiten der E-Rechnung.
@werkstaat658811 күн бұрын
Bin jetzt im 3ten Jahr Kleinunternehmer.. und ich beschäftige mich hier am 5ten des neuen Jahres mit scheiß steuern .. nur um .. um was eigentlich .. ? Zu realisieren das ich versuche mit meinen 22.000 nicht in schwierigkeiten zu kommen weil wir Angst vor dem Finanzamt haben .. und riesen Firmen wie IKEA, Apple, Microsoft, Starbucks, Subway und Co. schreiben jedes Jahr ihre Gewinne einfach Tochterunternehmen zu die nicht in Deutschland sitzen .. ich versteh langsam nicht mehr warum ich meine Firma nicht auch im Ausland anmelden soll. Steuern sind schon lange nicht mehr fair und nicht mehr verhältnissmäßig reguliert.. schon ein Witz irgendwie ..
@kenkeiper9 күн бұрын
Das vermag ich nicht zu beurteilen.
@Marco-yu4bx28 күн бұрын
Hallo Herr Keiper, danke für das Video. Mich würde eine Sache interessieren: Vor allem bei der 22.000€ bzw. ab 2025 die 25.000€ Grenze: Sind dies Netto oder Brutto-Grenzen? Damit meine ich: Wenn ich keine Umsatzsteuer ausweise, darf ich dann bis zu 22.000€ verdienen oder muss ich auf die Summe die ich verdienen darf die potenzielle Umsatzsteuer im Kopf draufrechnen und lande somit bei einer Grenze von ca. 18.000€?
@kenkeiper28 күн бұрын
Die bisherigen 22.000 € sind so zu verstehen, dass Sie beim Vorjahresumsatz nicht "fiktiv" eine Umsatzsteuer draufrechnen müssen. D.h. wenn Sie im Vorjahr Kleinunternehmer waren, würden sie im Folgejahr schauen, ob sie brutto wie netto über den 22.000 € waren oder eben nicht. Aber Sie müssen nicht fiktiv eine USt addieren. Die Formulierung in der bisherigen Fassung im Gesetz ist da etwas missverständlich ("zuzüglich der darauf entfallenden USt") und gilt nur für die Fälle, in denen Sie im Vorjahr in der Regelbesteuerung waren und jetzt in die Kleinunternehmerregelung zurück möchten.
@tom12-128Ай бұрын
Super erklärt. Eine Frage wäre noch bzgl. OSS: Es gibt ja die Umsatzschwelle von 10 Tsd€. Zählt die auch komplett wenn ich im Juli begonnen habe mit der Neugründung oder ist das anteilig aufs Jahr zu sehen, also im Juli begonnen, wäre dann weniger als die Hälfte, d.h. unter 5.000€? Ich wende die Differenzbesteuerung nach 25a UStG an, zählt nur die Marge zum Umsatz oder der Verkaufsbetrag? Liebe Grüße
@GuidoBeeАй бұрын
Für die Kleinunternehmerregelung gelten grundsätzlich die Bruttoumsätze incl. USt., siehe 19 (1) S. 2 UStG.
@GuidoBeeАй бұрын
Die OSSgrenzen haben nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun, völlig anderes Thema. Ich hätte auch noch Fragen zu Erbschaftsteuer, aber die gehören hier auch nicht hin.
@tom12-128Ай бұрын
@@GuidoBee Wer hat behauotet, dass die OSS Grenzen etwas mit der Kleinunternehmerregelung zu tun haben? Wohl eher du selbst, da du überhaupt auf den Gedanken gekommen bist, diese zu verknüpfen.
@GuidoBeeАй бұрын
@ lies mal den Titel des Videos und hör es dir an. Wenn man zu dem Video OSS Fragen stellt hat schlicht man das Thema verfehlt.
@GuidoBeeАй бұрын
@@tom12-128 Bei Differenzbesteuerung nach §§ 3c Abs. 5, 25a UStG bleibst du im Inland steuerpflichtig. Die neuen Regelungen der Umsatzsteuerreform und das OSS-Verfahren finden daher keine Anwendung darauf und es gibt keine Auswirkungen. Wenn jedoch die Lieferschwelle für Verkäufe an Privatpersonen in anderen EU-Ländern überschritten wird, greifen die Regelungen zur Besteuerung im Zielland. Dabei wird nicht die Differenzbesteuerung angewendet, sondern die regulären Umsatzsteuersätze des Ziellandes. Dies bedeutet, dass du als Händler nach Erreichen der Lieferschwelle deine Verkäufe an Privatpersonen in den jeweiligen Zielländern zu den dort geltenden Umsatzsteuersätzen versteuern musst. Hierbei kann das OSS-Verfahren genutzt werden, um die Abwicklung zu vereinfachen.
@FCJanableАй бұрын
Vielen Dank für das Video und die Erklärung, meine Frage wäre da ich es nicht ganz raushören konnte, welche Umsatzgrenze gilt für Kleinunternehmer die Im Jahr 2024 gegründet wurden und die 22.000€ Grenze nicht überschritten haben im Folge Jahr 50.000€ oder 100.000€? Vielen Dank im voraus und Beste Grüße
@simo8xd380Ай бұрын
Gute frage, Das würde mich auch interessieren
@kenkeiperАй бұрын
Da die neue Fassung ab dem 01.01.2025 gilt und sich die neue 25.000 € Grenze auf den Vorjahresumsatz bezieht, gelten die 25.000 € m.E. schon für den 2024er Jahresumsatz.
@simo8xd380Ай бұрын
@@kenkeiper also hat ein kleinunternehmer der im Jahr 2024 20tausend umsatz gemacht hat, im Jahr 2025 ein Spielraum bis 100tausend Umsatz richtig? Vg
@ListeCards13 күн бұрын
Lohnt sich die Regelungen beim einem nebengewerbe ( online verkauf ) bei unter 4000 - 10000 € umsatz im jahr (B2C ) wen ich größtenteils deutsche kunden hab aber auch ins ausland verschickt werden kann ? 😅 ich steh mit der frage noch auf den Schlauch ja oder nein ( ich tendiere aber zu ja für den anfang) Schönes video schau mir gleich noch den podcast an 😊
@kenkeiper9 күн бұрын
Lässt sich schwer aus der Ferne beurteilen. Hängt auch davon ab, wo das Business mal hinsoll, wer die Kunden sind und von welchen Waren wir sprechen.
@oetue28 күн бұрын
1. Wenn ich im Gründungsjahr 2024 unterhalb der Umsatzgrenze bleibe und im Folgejahr weniger als 100.000€ Umsatz erziele, bin ich ab 2026 wieder Kleinunternehmer? 2. Wenn ich die Grenze in 2025 überschreite, muss ich auch E-Rechnung ab Zeitpunkt der Überschreitung empfangen können oder gilt es ab 2026?
@kenkeiper27 күн бұрын
1. Wenn Sie im Gründungsjahr 2024 unter der Umsatzgrenze bleiben und um Folgejahr 2025 weniger als 100.000 € Umsatz erzielen, wären Sie in 2024 und 2025 Kleinunternehmer. Ob Sie in 2026 weiterhin die Kleinunternehmerregelung anwenden können, würde sich danach entscheiden, ob Sie in 2025 über 25.000 € lagen oder nicht. Falls ja, wären Sie ab 2026 Regelbesteuerer (weil aus Sicht des Jahres 2026 der Vorjahresumsatz ja tatsächlich > 25.000 € war). Falls nein, wären Sie auch in 2026 noch Kleinunternehmer. 2. E-Rechnungen müssen alle Unternehmer ab 01.01.2025 empfangen können (auch Kleinunternehmer). Für den Rechnungsausgang gibt es hingegen eine Übergangsfrist bis 01.01.2027, wobei z.B. je nach Kundengruppe oder Art der Leistungen auch dann keine E-Rechnungen ausgestellt werden müssten. Rechnungsein- und Rechnungsausgang müssten also für die E-Rechnung differenziert werden.
@oetue27 күн бұрын
@@kenkeiper vielen Dank. Das heißt auch als Kleinunternehmer muss man ab 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können. Können Sie ein günstiges Tool empfehlen bzw. gibt es da eine kostenlose Variante?
@derHenker8427 күн бұрын
Vielen Dank für das sehr informative Video. Ich habe tatsächlich eine Frage. Ich falle als Kindertagespflegeperson generell unter die Umsatzsteuerbefreiung (nach §4 Nr. 25 Umsatzsteuergesetz) und bin als Kleinunternehmer eingestuft. Nun habe ich zusätzlich einen online-Shop im Nebengewerbe. Das FA teilte mir mit, dass nun ALLE Umsätze beider Tätigkeiten zusammengerechnet werden würden. Damit würde ich selbst bei nur 100 Euro Umsatz im Monat schon direkt aus der Kleinunernehmerregelung fallen - ist da so richtig? Vielen Dank!!!!
@kenkeiper27 күн бұрын
Diese Frage wird von § 19 Abs. 1 und § 19 Abs. 3 UStG in der aktuellen Fassung beantwortet. Demnach darf für die Anwendung der Kleinunternehmergrenze der Gesamtumsatz nicht > 22.000 € sein (in Zukunft dann 25.000 €). Gesamtumsatz sind nach § 19 Abs. 3 UStG alle Umsätze, aber ohne die Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 - 29 UStG steuerfrei sind (vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UStG). Somit würden Ihre nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfreien Umsätze den Gesamtumsatz nicht beeinflussen und Sie müssten nach meiner Auffassung den Kleinunternehmerumsatz vollständig mit dem Online-Shop ausschöpfen können. Ich kenne natürlich Ihren Einzelfall und auch die Argumentation des Finanzamtes nicht, daher nur eine grobe unverbindliche Einschätzung.
@derHenker8427 күн бұрын
@@kenkeiper Vielen Dank für diese Einschätzung. Sie hilft mir als Argumentationshilfe für den Fall der Fälle! Dankeschön und wundervolle Festtage!
@kenkeiper27 күн бұрын
@@derHenker84 Kein Problem, sehr gerne und frohe Weihnachten!
@germanbratzer493019 күн бұрын
Also, unter 25k keine Mehrwertsteuer aber Umsatzsteuer (33%?). Uber 25k Mehrwertsteuer (19%) + Umsatzsteuer (33%?) und dann fängt das selbst versichern ja auch noch an?! Mit was muss ich da noch rechnen??? Kommen dann noch mehr besteuerungen, Sozialabgaben oder sonstige zwangsbestuerrungen??? Wenn ich jetzt schon sehe das man Mehrwertsteuer und dann Umsatzsteuer bezahlen muss finde ich es eh schon frech. Man arbeitet echt nur noch für dies drecksstaat, es bleibt einen nix.... Man muss dann Preise erhöhen und gibt sie an den Endkunden weiter damit man es ins Ausland schafft.... Gleichzeitig wundert man sich das es sich keiner mehr leisten kann und Firmen zu machen oder ins Ausland gehen. Tolle Wirtschaft..... Jetzt auch noch mehr co2 Steuer am sprit und was weiß ich was denen noch einfällt und man es kaum mitbekommt... 1x besteuern reicht doch. Nein man zahlt egal ob angestellt oder nicht mindestens 70% Steuern, der Rest bleibt einen wirklich.... Ich finde kein Video indem alles auf einmal erklärt wird. Immer nur diese Schnipsel, da kann es ja nur zu Missverständnissen kommen.
@Vladi_mir_M16 күн бұрын
Da würde ich Sie gerne fragen wie aus ihrer Sicht unterscheiden sich Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?
@FlowerPowerOnTour16 күн бұрын
Was ist die Mehrwertsteuer? Der Begriff Mehrwertsteuer ist identisch mit der Umsatzsteuer. Allerdings ist die Mehrwertsteuer eher ein umgangssprachlicher Begriff. Wenn du dich steuerrechtlich korrekt ausdrücken möchtest, solltest du daher stets von der Umsatzsteuer sprechen.
@Vladi_mir_M15 күн бұрын
@FlowerPowerOnTour das weiß ich doch, ob das der TS weiss?
@kenkeiper14 күн бұрын
MwSt und USt ist das Gleiche.
@judeautv474327 күн бұрын
Wenn ich also dieses Jahr (2024) unter Regelbesteuerung sagen wir 24.000 Euro Umsatz hatte, könnte ich schon ab nächstem Jahr (2025) in die Kleinunternehmerregelung zurückwechseln?
@kenkeiper27 күн бұрын
Grundsätzlich Ja. Vorausgesetzt, Sie haben in der Vergangenheit nicht freiwillig zur Regelbesteuerung optiert und sind noch an die 5-jährige Bindungsfrist gebunden.
@Erwinus22 күн бұрын
@@kenkeiperwenn ich mich nicht täusche, das ist schon zwingend anzugeben, dass man entweder auf Regelbesteuerung optiert oder Kleinunternehmer ist oder?..
@TheSpeedjunkie8818 күн бұрын
Hallo, noch einmal zum mitschreiben bzw Verstehen. Wenn Person X ab 2025 Kleinunternehmer wird, denn in dem Jahr vllt mal 24500€ Umsatz schafft, bleibt man in 2026 noch weiter Kleinunternehmer.Wenn in 2026 auch keine 25000€ Umsatz schaffst, bleibste weiter Kleinunternehmer. Wenn man jetzt im 3.Jahr(2027) vllt 26-99990€ Umsatz macht bleibt man denn ab 2028 noch kleinunternehmer? Diesen Sprung von 25000 auf 100000€ Umsatz ist nicht klar zu verstehen, da ja irgendwie auch wieder denn von maximal 25000€ gesprochen wurde. Ich würde mir das ganze auch sonst einmal am Telefon erklären lassen, wenn das machbar wäre, falls sie das hier nicht noch einmal erläutern mögen. Bleibt man als Kleinunternehmer nun nur bei max 25000€ Umsatz, und sonst wird man Regelbesteuerter, oder erst wenn man irgendwann mehr als100000€ im Jahr erwirtschaftet? Einkommenssteuer wird einem als Kleinunternehmer ja auch berechnet, oder bin ich falsch informiert? Welche Steuern kommen noch als Kleinunternehmer auf einen zu? Danke vorab für die Infos. MfG
@Schikoela16 күн бұрын
Hallo, Genau diese Frage stelle ich mir auch noch. Bin ich also immer Kleinunternehmer solange ich unter den 25.000 bleibe oder darf ich ab dem Folgejahr jedes Jahr Umsätze bis 100.000Euro machen ? Lg Manuela
@kenkeiper14 күн бұрын
In Ihrem Beispiel wären Sie ab 2028 Regelbesteuerer, weil Sie aus Sicht des 01.01.2028 im Vorjahr (2027) die Umsatzgrenze von 25.000 € überschritten haben. D.h. ab dem Jahr, das auf das Jahr des Überschreitens von 25.000 € folgt, wären Sie Regelbesteuerer. Die zweite Umsatzgrenze von 100.000 € ist nur relevant, wenn Sie im Vorjahr noch die 25.000 € UNTERSCHRITTEN haben (also noch zulässigerweise Kleinunternehmer sind) und dann innerhalb des Jahres schon die 25.000 € überschreiten. Dann können in diesem laufenden Jahr noch Kleinunternehmer bleiben, solange Sie die 100.000 € nicht überschreiten. Ab dem Folgejahr wären Sie dann Regelbesteuerer.
@kenkeiper14 күн бұрын
s. anbei
@Tony-tl5bq11 күн бұрын
Top Video
@chschie24 күн бұрын
Familienunternehmen reicht ohne angestellte
@schlumpf0029 күн бұрын
Die 25.000 ab 01.01.2025 sind doch auch Netto, nicht wie die 22.000 bisher brutto war.
@kenkeiper29 күн бұрын
Nicht ganz. Es wurde auch bisher schon auf Netto abgestellt, da tatsächlich keine USt beim Kleinunternehmer angefallen ist. Es stand zwar im Gesetzestext "zuzüglich der darauf entfallenden USt", das bedeutete aber nicht, dass man fiktiv Umsatzsteuer draufrechnen musste, vgl: www.kleinunternehmer.de/faq.htm Diese Formulierung in der alten Fassung war nur relevant, wenn Sie im Vorjahr regelbesteuert waren (dann wurde der Bruttoumsatz genommen) und im neuen Jahr dann in die Kleinunternehmerregelung "zurückgehen" wollten. Dann wurde auf den Bruttoumsatz abgestellt. Wer im Vorjahr schon Kleinunternehmer war, musste aber nicht die USt noch fiktiv draufrechnen.
@schlumpf0029 күн бұрын
@kenkeiper Super. Danke für die Antwort und Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
@kenkeiper29 күн бұрын
@@schlumpf00 Sehr gerne, das wünsche ich Ihnen auch 🎄
@pitvondoneАй бұрын
Ich hab mit 50 in der Garage vom Vater meine Bremsschläuche usw. gewechselt. Dann sollte ich mehrere Tausend € Krankenversicherung nachzahlen die Nummer kannten die aber nicht. Und dann hatte ich den Wagen an der Straße stehen lassen und Samstags morgen 2 Riesen Meter Beulen in den Türen das gleiche hatten wir jetzt auch schon mal in Australien gehabt und der Herr Kaiser auf dem Jobcenter konnte dich dann in Einrichtungen einweisen wo die Kindern Maschinen zur Verfügung stellten aus dem letzten Jahrhundert die nur Buddy Builder bedienen konnten. Wo muß der nun seine 3300 € eigentlich noch versteuern?
@peterruwe837Ай бұрын
Verblöderter Kommentar
@achsowas1349Ай бұрын
😂😂 hä was ?
@kenkeiperАй бұрын
😂
@ragnarok4028Ай бұрын
@@kenkeiper also bitte meine Herren, wenn das nicht klar ist! 🥸
@achsowas134929 күн бұрын
@@pitvondone Garage und Bremsschlauch . 🤣🤣🤣 ab da war ich raus 🤣🤣🤣
@huckup0127 күн бұрын
Wo fängt die internationale Tätigkeit an ? Der Blümenhändler hat seinen Sitz in Holland und fährt beim kleinen Blumenladen und verkauft. Ein interessanter Umsatz ist vollzogen .
@kenkeiper27 күн бұрын
?
@TheOrignalTRockz18 күн бұрын
Macht doch in jedem Fall Sinn, wenn man dann bis zu den ersten 100k steuerfrei ist
@kenkeiper14 күн бұрын
Bitte beachten: die 100k Grenze sind nur für das Jahr, in dem die 25k schon überschritten werden. Ab dem Folgejahr wäre auf jeden Fall Regelbesteuerung angesagt, weil im Vorjahr 25k überschritten wurden. D.h. die 100k dienen nur dem sanften Übergang von Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung. Was auch hinzu kommt: all das hier gilt nur für die USt. Einkommensteuer fällt auf den Gewinn trotzdem an.
@docmichide17 күн бұрын
Als Contentcreator müsste man sich dann für dieses internationale Steuerformat anmelden, weil KZbin, Twitch und Co im Ausland sitzen, oder? Für die kleinen Kids, die denken, sie würden was Großes auf Twitch, wo man sehr schnell Affiliate werden kann, kommt dann ja richtig was auf sie zu 😂
@kenkeiper14 күн бұрын
Ja genau. Wobei in dem Fall eben die ganz große Frage ist, warum man überhaupt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen sollte. KZbin, Twitch & Co sind ohnehin Unternehmer mit Vorsteuerabzug, d.h. für die hat Kleinunternehmerregelung keinen Vorteil - macht mir selbst als Unternehmer aber den Vorsteuerabzug kaputt. Würde ich also mal stark anzweifeln, ob das wirklich so sinnvoll ist.
@xaverio070228 күн бұрын
Ein Konzept der maximal 1 Minute dauert es zu erklären hast auf fast 22 Minuten gestreckt. Kompliment. Das ist die neue Kunst ...
@kenkeiper27 күн бұрын
1. Es handelt sich um eine Podcastfolge, die viele Zuhörer ohne Bild anhören, weshalb ich zum besseren Verständnis gerne etwas weiter aushole und mir auch die Zeit nehme, das Thema vollumfänglich zu behandeln. 2. Das Video verfügt über Time-Stamps, Sie können also direkt an die Stelle springen, die Sie interessiert und z.B. die allgemeinen Erläuterungen zur Kleinunterehmerregelung auslassen. 3. Es steht Ihnen frei, meinen KZbin Content nicht anzusehen, wenn er Ihnen nicht gefällt - es gibt genügend andere Kollegen, die zu ähnlichen Themen Content machen. 4. Wenn Sie sogar noch die Zeit gefunden haben, einen Kommentar zu verfassen, der keinerlei konstruktiven Inhalt bietet und mehr über Sie als über mich aussagt, kann Ihnen Ihre Zeit ja scheinbar selbst nicht so wichtig sein. Insofern wünsche ich Ihnen mit anderem Content und der weiteren Beschäftigung mit dem Thema viel Erfolg und lade Sie ein, meinen Content künftig zu ignorieren.
@chrisbelter383227 күн бұрын
Wer denkt sich solche Grenzen aus? Das macht kein Sinn. Wenn ich 50.000 € Umsatz mache, kann man mit 5.000 € Gewinn machen. Damit ich gerade mal am Bürgergeld. Eine Umsatzgrenze von 1 Million schaft auch eine kleine Firma mit 10 Mitarbeitern. Das wäre viel sinnvoller. Aber ein Selbstständigen als Unternehmer zu bezeichnen ist völliger Quatch.🤦🏻♂️ Ein Unternehmer hat Angestellte und lässt arbeiten. Ein Selbstständiger muß selber arbeiten.
@kenkeiper27 күн бұрын
Der Begriff des Unternehmers wird im Umsatzsteuergesetz eigenständig definiert und hat nichts mit dem allgemeingültigen Verständnis eines Unternehmers zu tun. Auch ein Vermieter ist z.B. nach UStG ein Unternehmer.
@juergenlorenz969825 күн бұрын
Genau. Diese Penny-pinscher (Politiker und Finanzamt), die solche engen Grenzen festlegen haben keine Ahnung welchen Umsatz man braucht um in eine Groessenordnng zu kommen die minimalen Lebens- und Vorkosten zu decken. Nach meiner Schätzung, je nach Branche liegt das bei mindestens 1.2-2Mio Euro und einer Anlaufzeit von drei Jahren.
@tomasway658510 күн бұрын
Zuviel Wasser zuviel Geschwätz an Thema vorbei. Es heisst Änderungen in 2025 aber erst halbe Video Geschichte und Nebengeschätz😂😂😂
@kenkeiper10 күн бұрын
Sie dürfen sich gerne anderen Content zu dem Thema ansehen und meinen Kanal in Zukunft meiden. Nach meiner Auffassung ist es für das Verständnis der Kleinunternehmerregelung und der Änderungen wichtig, zuvor die bisherigen Regelungen verstanden zu haben, weshalb ich mich dafür entscheiden habe, einen kleinen Exkurs vorwegzunehmen. Da das Video mit Sprungmarken versehen ist, hätten Sie aber natürlich auch direkt zu den Neuerungen springen können. Ehrlicherweise halte ich jedoch Kommentatoren, die sich mit der Kleinunternehmerregelung beschäftigen, zusätzlich die Zeit finden, einen unsachlichen Kommentar zu formulieren und sich dann aber gleichzeitig über den erforderlichen Zeitaufwand zur Sichtung eines Videos aufzuregen, für die viel größeren Schwätzer. Daher gebe ich das Kompliment gerne an Sie zurück und wünsche Ihnen viel Erfolg.
@tomasway658510 күн бұрын
Alles was sich ändert folgende Punkte: Anhebung der Umsatzgrenzen, E-Rechnung, Internationalisierung. Fertig darauss fast halbe Stunde Video zu machen. 😂
@kenkeiper10 күн бұрын
Wo ist denn Ihr Video zur Kleinunternehmerregelung?
@HansSteiner195729 күн бұрын
ein Steuerberater, der mich ungefragt plumpvertraulich duzt, hat den Sinn einer respektvollen Kommunikation nicht verstanden
@kenkeiper29 күн бұрын
Wenn wir uns im persönlichen Gespräch treffen würden, dann wäre meine grundlegende Kommunikationsweise erstmal das "Sie". Bei Videos - insbesondere bei Erklärungen - fällt mir aber eine direkte Ansprache leichter, zumal ich mich mit meinem Content ja auch an die Allgemeinheit richte, weshalb ich dort die Du-Form anwende. Das hat aber nichts mit der Kommunikation im konkreten Einzelfall zu tun. Falls Ihnen meine Art des Sprechens, Kommunizierens und Präsentierens nicht zusagt, dürften Sie sich aber gerne auch woanders umsehen - dafür gibt es ja verschiedene KZbin-Kanäle und auch andere Berufskollegen, die auf ihre jeweilige Art zu ähnlichen Themen Inhalte produzieren. Wenn Sie die Auffassung vertreten, dass eine respektvolle Kommunikation einzig und allein über die Frage des "Du" oder "Sie" zustande kommt, ist das dann im Zweifel eine limitierende Weltanschauung, die ich auch nicht teile und mir auch nicht zu eigen machen werde. M.E. kann man auch "per Du" immer noch einen respektvollen Umgang pflegen, das eine hat für mich mit dem anderen nichts zu tun - und würden wir uns persönlich kennenlernen, würde ich eben auch zunächst das "Sie" anwenden, bis Sie mir das Du gestatten würden. Ein Video auf KZbin ist aber jedenfalls für mich was völlig anderes.