Nicht-Rechtzeitig-Lieferung ("Lieferungsverzug") Teil 1: Voraussetungen

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Bensch erklärt's - Wirtschaft einfach verstehen

Bensch erklärt's - Wirtschaft einfach verstehen

Күн бұрын

Пікірлер: 19
@Jaime-p4h
@Jaime-p4h Жыл бұрын
endlich mal einer, der Details erklärt
@joergbensch
@joergbensch Жыл бұрын
Danke für den netten Kommentar - hat mich sehr gefreut!
@tobiasknie6786
@tobiasknie6786 4 жыл бұрын
Sehr gut und detailliert erklärt!
@joergbensch
@joergbensch 4 жыл бұрын
Tobias Knie Danke sehr 🤗
@mailogeilo88
@mailogeilo88 Жыл бұрын
Eine wunderschönen guten Tag Sehr gute Videos. Wo finde ich denn die Übungsaufgaben? LG
@joergbensch
@joergbensch Жыл бұрын
Hi und danke für das nette Lob. Material kann bei mir angefordert werden.
@mailogeilo88
@mailogeilo88 Жыл бұрын
Ich schreibe leider morgen schon die Klausur 😮 . Zu spät deinen kanal gefunden. Ich würde aber bei meiner Abschlussprüfung auf sie zurück kommen 😊
@Aktion-Mann
@Aktion-Mann 2 жыл бұрын
hervorragend erklärt. Danke mein Lieber 👍👍👍👍
@joergbensch
@joergbensch 2 жыл бұрын
Immer gerne ☺️ Habe mich sehr gefreut!
@reginekonig9850
@reginekonig9850 2 жыл бұрын
Hallo Herr Bensch, ich bin begeistert darüber, wie klar strukturiert Sie Wirtschaftsrecht erklären können. Ich hatte Ihr Übungsbuch Vertragsrecht für Wirtschaftsfächer passend zu diesen Videos gekauft. Sie bieten darin an, die Lösungen per Email zuzusenden. Am 12. Mai hatte ich Ihnen eine Email diesbezüglich geschrieben, und leider die Lösungen nicht erhalten bis heute. Heute um 20:37 Uhr habe ich noch einmal per Email geschrieben. Hinweis: Hier heiße ich anders.
@joergbensch
@joergbensch 2 жыл бұрын
Guten Tag, Frau Arndt, ich habe Ihnen gerade per E-Mail geantwortet. Liebe Grüsse Jörg Bensch
@wischalbhatti5067
@wischalbhatti5067 Жыл бұрын
So gut so strukturiert top 😘
@joergbensch
@joergbensch Жыл бұрын
Danke ☺️
@livefootballstream9304
@livefootballstream9304 Жыл бұрын
❤❤❤❤❤
@joergbensch
@joergbensch Жыл бұрын
Hi, danke für den netten Kommentar. Übungs- und Arbeitsmaterial erhälst du kostenfrei bei mir. Schreibe mich einfach an. LG Jörg
@Jaime-p4h
@Jaime-p4h Жыл бұрын
also ist das Verschulden keine zwingende Voraussetzung für den Tatbestand des Lieferungsverzuges, sondern nur dann relevant, wenn man einen Schaden durch die nicht oder zu spät erhaltene Lieferung erlitten hat?
@joergbensch
@joergbensch Жыл бұрын
Hi, auch das mal wieder eine SEHR INTERESSANTE Frage, die zeigt, dass du dich ausführlich mit dem Thema beschäftigst! Klasse!!! Hier meine Erklärung: 1. Zunächst einmal heißt die Leistungsstörung nicht mehr "Lieferungsverzug" sondern eigentlich "Nicht-Rechtzeitige-Lieferung". Das schein zwar nur "Begriffsklauberei" und der Fachbegriff wirkt auch sehr "sperrig". Tatsächlich wurde jedoch durch die Reform des Schuldrechts im Jahr 2001 deutlich mehr Klarheit bei den Leistungsstörungen erreicht. Wenn man die Gesetzesänderungen nachvollzieht, erkennt man, dass im Grunde jede Leistungsstörung gleich geregelt ist. 2. Eine "Nicht-Rechtzeitige-Lieferung" führt beim Käufer dazu, dass er die vereinbarte Kaufsache nicht (bzw. nicht rechtzeigt) erhält. Unter Umständen kann dies sehr negative Folgen für ihn haben (also ggf. zu einem finanziellen Schaden führen). Das muss jedoch nicht grundsätzlich so sein. Der Gesetzgeber stand also vor dem Problem, dass es dem Käufer nicht zugemutet werden kann, quasi "unendlich lang" auf die Kaufsache zu warten. Also mussten entsprechende Regelungen gesetzlich festgelegt werden. 3. Um rechtlich nachvollziehbar zu bestimmen, WANN eine "Nicht-Rechtzeitige-Lieferung" vorliegt, musste man Voraussetzungen festlegen. Dazu gehören: a) Zeitlich eindeutig festgelegte Bestimmung des Leistungszeitpunktes (entweder aus dem Vertrag oder durch Mahnung im Fall eines nicht genau bestimmbaren Leistungszeitpunktes). b) Verschulden des Verkäufers an der verspäteten Leistung. Und genau auf b) bezieht sich ja nun deine Frage. Hier mal ein Beispiel: "Du verabredest dich mit einem Freund a) um 15 Uhr am Hauptbahnhof, b) nachmittags am Hauptbahnhof" - DU bist um 15 Uhr pünktlich dort - wann würdest DU sagen, dein Freund ist "zu spät"? Und sicher erkennst du, dass nur bei a) eindeutig feststeht: Ab 15:01 Uhr ist er zu spät. Bei b) müsstest du ihn erst anrufen und fragen, wo er bleibt ;-) Spielt es für dich im Beispiel eine Rolle, WARUM dein Freund nicht rechtzeitig am Treffpunkt erscheint? Antwort: NEIN! Zu spät ist zu spät. Und genauso so ist es auch bei der "Nicht-Rechtzeitige-Lieferung". ABER: Nun kommt hinzu, dass der Käufer ggf. Schadenersatz vom Verkäufer verlangen möchte. Dies setzt voraus, dass 1. dem, Käufer überhaupt ein Schaden entstanden ist. 2. der Verkäufer den Verzug (die verspätete Leistung) zu vertreten hat. Und jetzt erkennst du, dass das Verschulden - im Fall des Schadenersatzes - eine Rolle spielt! Es gibt aber in diesem Zusammenhang - leider - noch eine Ausnahme: Schuldet der Verkäufer eine Gattungsschuld (also vertretbare Ware, z. B. Kopierpapier der Sorte XY), dann spielt das Verschulden ebenfalls keine Rolle mehr. Denn der Verkäufer kann innerhalb angemessener Zeit IMMER leisten. Soooo, nun aber gut. Du siehst mal wieder, dass das alles nicht so einfach ist - ODER anders: Eigentlich ist es sehr einfach, wenn man die LOGIK verstanden hat ;-) Falls du noch Fragen hast, melde dich bitte.
@Jaime-p4h
@Jaime-p4h Жыл бұрын
wobei das "sofort" bei ca Minute 9 anders erklärt wird als das "sofort" im vorderen Teil des Videos. Bei Min. 9 wird gesagt, "sofort" gilt als Fälligkeitsvoraussetzung und am Anfang wird gesagt "sofort" wäre unklar....ob es jetzt sofort, in 2 Stunden oder morgen bedeuten könnte
@joergbensch
@joergbensch Жыл бұрын
Hallo, gerne gehe ich auf deine Anmerkung ein: Zunächst einmal muss bei der "Nicht-Rechtzeitig-Lieferung" (so heißt der rechtliche Tatbestand eigentlich richtig) geklärt werden, OB der Leistungsschuldner (z. B. Verkäufer) tatsächlich "zu spät leistet (= liefert)". Hierzu muss geklärt werden, OB die Leistung (Lieferung) fällig ist. Denn erst, wenn diese Fälligkeit überschritten ist, ist es "zu spät" und der Gläubiger (Käufer) kann Rechte geltend machen. Also muss im ersten Schritt geklärt werden, WANN der Schuldner leisten muss. Ist vertraglich "sofort" vereinbart, kann der Gläubiger zeitlich NICHT GENAU bestimmen, WANN "zu spät" ist. Daher muss der Gläubiger den Schuldner mit einer Mahnung "in Verzug" setzen (ihn also darauf hinweisen, dass die Leistung "in seinen Augen jetzt" zu spät ist). Problem in der Praxis: Der Gläubiger muss dem Schuldner natürlich zunächst einmal genügend Zeit geben, seine Leistung zu erbringen (und das ist natürlich abhängig davon, WELCHE Leistung vereinbart wurde - eine Spezialanfertigung kann länger dauern als eine Ware, die der Verkäufer schon auf Lager hat). Du siehst: In der Praxis ist das alles ein wenig schwieriger! Aber genau deshalb erstelle ich die Videos: So clevere Lernende wie du sollen einen Weg finden, rechtliche Probleme mit LOGIK zu lösen! Also noch einmal: Gehe am besten so vor: 1. Kläre, wann der Verkäufer leisten muss. 1.1 Zeitlich genau bestimmt: Mit Ablauf des vereinbarten Termins ist es "zu spät" und der Käufer kann logischerweise OHNE Mahnung seine Rechte aus der verspäteten Lieferung geltend machen. 1.2 Zeitlich keine genaue terminliche Festlegung: Der Käufer muss - nach einer angemessenen Zeit - den Käufer durch eine Mahnung in Verzug setzen. 2. Kläre, welche Rechte dem Käufer zustehen. 2.1 Mit Eintritt des Verzugs (also "automatisch" mit Ablauf des vereinbarten Leistungszeitpunkts) oder 2.2 mit Erhalt der Mahnung (siehe 1.2) Nun kann der Käufer die "vorrangigen Rechte" geltend machen. Ich hoffe, ich konnte dir das einigermaßen logisch klar machen ;-) Ansonsten melde dich bitte noch einmal. Beste Grüße sendet dir Jörg Bensch
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