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Sendung vom 14.12.2012
Nur ein Reförmchen
Tierschutz-Gesetz passiert deutschen Bundestag
Gegen die Proteste von Tierschützern hat der deutsche Bundestag ein Tierschutzgesetz verabschiedet, das an der Kastration von Ferkeln und den Brandzeichen bei Pferden festhält.
Das Parlament billigte die umstrittene Reform am 13. Dezember 2012 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP, die den ursprünglichen Gesetzentwurf im Vorfeld deutlich entschärft hatten. Eigentlich wollte Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) den Schenkelbrand abschaffen, bei dem Züchter ihre Pferde mit glühend heißen Brandeisen markieren. Doch das jetzt verabschiedete Gesetz erlaubt diese Praxis weiterhin. Selbst eine örtliche Betäubung ist erst ab 2019 vorgeschrieben.
Auch bei der Kastration junger Ferkel sollte ursprünglich ab 2017 eine Betäubung vorgeschrieben sein. Diese Vorschrift wurde vom Bundestag ebenfalls auf 2019 vertagt. Deutschlandweit werden jährlich 20 Millionen Ferkel kurz nach der Geburt kastriert, damit ihr Fleisch später nicht streng riecht oder unangenehm schmeckt.
Haltungsbedingungen wilder Tiere im Zirkus stehen seit langem in der Kritik. So forderte auch der Bundesrat ein Verbot von Affen, Elefanten, Bären, Giraffen, Nashörnern und Flusspferden in der Manege: Wegen häufiger Ortswechsel komme es in Transportwagen zwangsläufig zu Tierschutzproblemen. Konkrete Verbote werden nun nicht vorgeschrieben. Es soll aber eine vorsorgliche Ermächtigung geben, dass bestimmte Wildtierarten per Verordnung verboten werden können. Für Zootiere ändert sich nichts.
Quälerische Zuchtmethoden wie bizarr kleinwüchsige oder haarlose Hunde sollen unattraktiver werden. Dabei legten die schwarz-gelben Fachpolitiker aber fest, dass dies nicht pauschal nach Rassen, sondern je nach konkretem Einzelfall beurteilt werden soll. Können Missstände durch bessere Zuchtpraktiken behoben werden, müssten Ausstellungen mit solchen Tieren nicht extra untersagt werden. Nach einem Vorstoß des Bundesrats wird das Verbot sexueller Handlungen an Tieren künftig rechtlich klarer verankert. Tiere dürfen in der Regel auch nicht mehr als Gewinn bei Preisausschreiben oder Wettbewerben angeboten werden.
SPD sieht Regierung als Handlanger von Lobbyisten
Aus Sicht der Opposition ist Aigner durch Druck aus den eigenen Reihen eingeknickt. "Schwarz-Gelb macht sich weiterhin zum Sprecher der Agrar-Lobby", schimpfte SPD-Tierschutzexperte Heinz Paula. Grünen- Fraktionsvize Bärbel Höhn monierte: "Aigner wird wie ein Zirkuspferd vorgeführt." CDU und FDP hätten Angst vor der Züchterlobby im großen Pferdeland Niedersachsen gehabt, wo im Januar Landtagswahlen stattfinden. Der Tierschutzbund beklagte einen "Huftritt gegen den Tierschutz". Die Koalition verteidigte das Gesetz als praktikabel und wissenschaftlich fundiert. Der Agrarausschuss-Vorsitzende Hans-Michael Goldmann (FDP) meinte, in vielen Punkten müsse aber noch weitergearbeitet werden.
Der CDU-Abgeordnete Dieter Stier verteidigte die Änderungen im ursprünglichen Gesetzentwurf. Strengere Tierschutzstandards als in anderen EU-Staaten führten zum Verlust von Arbeitsplätzen in der deutschen Landwirtschaft, warnte Stier. Massive Kritik äußerte hingegen die Opposition. Die frühere Landwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) warf der Koalition vor: "Ihr Tierschutzgesetz ist der Kniefall vor der Agrarindustrie und den Pferdezüchtern."