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🔗 Link zur EU-Durchführungsverordnung 2015/2447: bit.ly/3RwH5wk
Im neuen Video unserer Reihe zu Präferenznachweisen gehen wir heute näher auf die rechtlichen Grundlagen und formellen Voraussetzungen ein, die Sie bei Ihren (Langzeit-)Lieferantenerklärungen unbedingt beachten müssen.
Außenhandelsexpertin Julianna Straib-Lorenz erklärt Ihnen unter anderem:
✅ Wo Sie den richtigen Wortlaut für eine Lieferantenerklärung finden,
✅ Wann Sie eine Verpflichtungserklärung brauchen,
✅ Wie detailliert die Warenbezeichnung sein muss,
... und einige weitere wichtige Formalitäten, die ausschlaggebend für die Gültigkeit Ihrer Lieferantenerklärungen und auch Langzeitlieferantenerklärungen sind.
Für mehr Videos rund um die Themen Zoll, Export und Außenhandel geben Sie dem Video einen Daumen hoch und abonnieren Sie unseren Kanal, um keine Uploads zu verpassen.
Haben Sie Fragen rund um das Thema, zögern Sie nicht uns einen Kommentar zu schreiben oder Julianna Straib-Lorenz direkt zu kontaktieren unter julianna@kompass-export.de.
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