Du hast einen CUt bei ca. 4:30 drin gelassen; ich weiß nicht, ob es Absicht war. Vielen Dank für die Aufbereitung und die sehr verständliche Vermittlung / Analyse des Urteils! 🙂 (Ja, wir freuen uns darüber; wir haben einige Kunden, die Online-Coaches sind und sich nicht unbedingt über das Gesetz gefreut hatten.)
@Max.Greger11 ай бұрын
Ich glaube, das war keine Absicht. :-) sehe ich mir an! Vielen Dank für das Feedback. [Edit: alles klar ... richtig was übersehen ;)]
@nexTabDE11 ай бұрын
@@Max.Greger Mach dir keinen Kopf; keine Imperfektionen können so ein Video auch mal etwas sympathischer machen! 🙂
@ConanCrypto11 ай бұрын
Lieber Max, interessantes Urteil, nachfolgend zu dem des LG Hamburg - sehr gut erklärt! Eine kurze Frage zum Wiederrufsrecht bei online Coachings. (gern auch zu einem deiner Videos verweisen) Ich möchte ein Angebot wahrnehmen, welches 2 mal wöchentlich live für 6 Monate angeboten wird. Im Vertrage steht, dass das Wiederrufsrecht ab kauf beginnt, aber spätestens 14Tage vor dem ersten Online meeting erlischt. Ich als Käufer fühle mich dadurch nicht richtig geschützt, denn ich kann ja im Vorhinein nicht wissen, ob mir das "gelieferte" zusagt. D.h. ob Qualität, Art und Weise der Lehrvermittlung, etc. stimmig ist. Ist das rechtens? Theoretisch sollte es doch die Möglichkeit geben 14 Tage ( in meinem Fall 4 Sitzungen wahr zu nehmen) und bei nicht gefallen das prozentual zurück gezahlt werden, wass man nicht in Anspruch genommen hat. Gibt es dazu irgendow Statments -bzw. hast du ein Video dazu? Vielen Dank schon mal.
@Max.Greger11 ай бұрын
Sinn des Widerrufsrechts ist es nicht, dass du die Leistung antesten kannst. Bei Dienstleistungen, beispielsweise live Besprechungen, hast du in der Regel (!) ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss.Wenn der Vertrag sehr frühzeitig geschlossen wird, kannst du nur innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Auch wenn die Leistung noch gar nicht begonnen hat.§ 356 und 357 BGB. Wird die Dienstleistung vor Ablauf der Frist vollständig erbracht entfällt das Recht zum Widerruf. das ganze natürlich nur mit der entsprechenden rechtlichen Belehrung und Kenntnisbestaetigung
@forschenlernen11 ай бұрын
Die Aussage bei 4:53 ist m. E. nicht richtig: Coaching-Anbieter und Anbieter von Onlinekursen könnten sich nun freuen...: Ja gilt für: Coaching-Anbieter, die ihre Kursmaterialien gemäß den Bedarfen der Kunden und im Kontext ihrer Kommunikation mit ihnen zusammenstellen / zum Einsatz bringen; Nein jedoch für: die Anbieter von Onlinekursen (Selbstlernkursen), denn sie sind genau die andere Seite, sie haben auf Lernziele hin angeboten und verkaufen so ihre Kurse, dabei benötigen und haben sie als Voraussetzung dafür gar keinen persönlichen Kontakt mit den Kunden. Hier gelten die FernUSG-Maßstäbe also sehr wohl. Dies dürfte übrigens auch für alle Kurse bei Udemy und LinkedIn Learn etc. gelten... (Themenvorschlag).
@Max.Greger11 ай бұрын
Warum sollte das FernUSG für Selbstlernkurse gelten? Wo ist da die Lernerfolgskontrolle?
@forschenlernen11 ай бұрын
@@Max.Greger Selbstlernkurse erfüllen als solche zwar nur eine der beiden Voraussetzungen für eine kostspielige ZFU-Begutachtung da überwiegend asynchron. Bei einer automatischen individuellen Lernüberwachung ist dann aber logischerweise bereits die zweite erfüllt! Zudem müsste qua AGB festgeschrieben sein, dass keinerlei inhaltliche Kommunikation mit "Dozenten" möglich ist. Bei Udemy ist die automatische individuelle Kontrolle ebenso wie bei LinkedIn Learning gegeben: eindeutig und nicht abstellbar. Und ebenfalls bei all der Software, die bei WordPress-PlugIn-Anbietern für Onlinekurse angeboten wird. Man kann dort en detail sehen, welcher Nutzer welche Lektionen absolviert hat, wie er welche Quizze bestanden hat... Badges und automatische Zertifikate gehören dort auch zu den Standards. (Habe es selbst jahrelang genutzt und bin daher nun umgestiegen auf nachweislich nicht vorkommende individuelle Kontrollen außerhalb von WordPress & Co.) Und bei kommerziellen Hosts in Deutschland wird vermutlich (!) auch nicht die Nutzung der Lektionen und Quizze anonymisiert durchgeführt... quod erat demonstrandum.
@forschenlernen11 ай бұрын
@@Max.Greger Ich habe das - angeregt übrigens durch Ihre wichtigen Videos zu diesem Thema, danke dafür! - auf meine Weise aufgegriffen: kzbin.info/www/bejne/rGPalXead9aijtk
@gibdirbedeutung10 ай бұрын
@@forschenlernen Es gibt einen deutlich definierbaren Unterschied zwischen einer "individuellen Lernerfolgskontrolle" und einer "Kursfortschritts-Anzeige". Eine Kursfortschrittsanzeige spielt bei der ZFU keinerlei Rolle.
@forschenlernen10 ай бұрын
@@gibdirbedeutung Die ZFU spielt jedoch nur eine untergeordnete Rolle in diesem Theaterstück! Übergeordnet ist allein das FernUSG mit der Formulierung: "...den Lernerfolg überwachen". Und wenn jemandem ein Kurs etwa bei Udemy oder bei LinkedIn nicht gefällt, kann er ruckzuck per RA und Gerichtsverfahren sein Geld zurückverlangen, da die Kurse solcher Anbieter sämtlich nicht von der ZFU zertifiziert sind, aber a) Selbstlernkurse anbieten und b) detailliert die Nutzung und somit den Lernerfolg überwachen. Gekrönt wird das ja bei 100 % Nutzung durch ein Abschlusszertifikat! Wenn dieses keine Lernerfolgsüberwachung ist... Und das Gesetz gilt nun mal auch für jeden ausländischen Anbieter, der Kunden in Deutschland beliefert.
@bnsina625711 ай бұрын
Ich wurde vom Coaching Anbieter betrogen. Was ist so schlimm daran?
@Max.Greger11 ай бұрын
Nichts. Wenn du dich betrogen fühlst kannst du ja Ansprüche geltend machen. Aber das FernUSG ist dafür das falsche Mittel. Du könntest Anzeige erstatten oder Schadenersatz fordern.
@bnsina625711 ай бұрын
Tja, vielleicht wirst auch du mal von einem tollen Coach betrogen. Da kannst die ja verteidigen. Bye
@Max.Greger11 ай бұрын
Hey, wenn ich zB 10.000 € (vorab) irgendwohin überweise sollte ich wissen, was ich dafür bekomme.
@pabl1to332 ай бұрын
@@Max.Greger Oft werden Versprechungen mündlich gemacht um solche Coachings zu verkaufen mit großen Versprechungen, jedoch sieht die Realität ganz anders aus. Vor allem wenn man realisiert, dass die Coaches 90 Minuten kostenlose "Beratungsgespräche" führen, jedoch gerade Mal 1 Stunde pro Woche ihren zahlenden Mitgliedern Live-calls anbieten.