So vermeidest du das FernUSG mit deinem Online-Kurs

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RA Dr. Max Greger

RA Dr. Max Greger

Күн бұрын

Пікірлер: 95
@A.B.-cu1bi
@A.B.-cu1bi 7 ай бұрын
Danke für die Aufklärung. Ich bin sprachlos😮. Warum wird das Leben in D so schwer gemacht, die Regeln sind nötig, nur irgendwann kann man sich kaum bewegen… Als Selbstständiger hat man einfach viel zu viel zu achten. Daraus ist klar, warum die Leute mit tollen Ideen irgendwann aufgeben oder auswandern.
@Max.Greger
@Max.Greger 7 ай бұрын
FernUSG ist wirklich 🤯
@baderjungk
@baderjungk 5 күн бұрын
Sehr nützliches Video! Vielen Dank für diese Aufklärung. Ohne Dich wäre uns das nicht bewusst gewesen!
@barbarasabitzer
@barbarasabitzer 2 ай бұрын
🎯 Key points for quick navigation: 00:00 *📜 Das FernUSG betrifft die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten.* 53:00 *💼 Ohne Zulassung können Verträge nichtig sein und Teilnehmende könnten Vergütungen zurückfordern.* 02:05:00 *🚫 Vermeide das Gesetz durch räumliche Trennung von Lehrenden und Lernenden.* 05:17:00 *📚 Lernerfolgskontrolle vermeiden, um nicht unter das Gesetz zu fallen.* 08:42:00 *🔄 Mischformen mit Live-Calls können die räumliche Trennung reduzieren und das Gesetz umgehen.* Made with HARPA AI
@GroenInternetExperience
@GroenInternetExperience Жыл бұрын
Aloha 🌺 aus Schleswig-Holstein, vielen Dank für den Hinweis. Ich bin gerade dabei mich auf das Erstellen von Profi-Onlinekursen als Dienstleistung zu spezialisieren. Das Thema war mir noch garnicht bekannt. Da hat der Gesetzgeber ja mal wieder einen riesen Blödsinn verzapft... KEIN Fernunterrricht, wenn es LIVE ist und der Teilnehmer ein paar hundert Kilometer weg ist... ??? Schon faszinierend... Auf jeden Fall hast du die Zusammenhänge sehr gut verständlich erklärt und auch gleich konkrete Lösungsansaätze geliefert! Super! 🥰🙏
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Gerne ☺️
@HewalGuenes
@HewalGuenes 4 ай бұрын
Schön aufgearbeitet das Thema, vielen Dank für die rechtliche Einordnung
@Max.Greger
@Max.Greger 4 ай бұрын
Sehr gerne!
@VeikkoBartel
@VeikkoBartel 10 ай бұрын
Exzellent aufbereitet, Herr Kollege. Kompliment.
@Max.Greger
@Max.Greger 10 ай бұрын
Danke für das kollegiale Lob ☺️
@Rockhopper07
@Rockhopper07 12 күн бұрын
Super erklärt - herzlichen Dank dafür.
@RoswithaUhde_CanvaCanvassador
@RoswithaUhde_CanvaCanvassador 5 ай бұрын
Danke für die detaillierte Aufklärung. Das hat mir sehr geholfen.
@jypiter8546
@jypiter8546 Жыл бұрын
Danke für das Videos! Sehr hilfreich. Was ich mich frage: was ist wenn die live calls auch aufgezeichnet werden?
@inesfestini3391
@inesfestini3391 Жыл бұрын
Ja, das würde mich auch interessieren. Was passiert wenn ich die live calls anschließend hoch lade und den TeilnehmerInnen zur Verfügung stelle?
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Dazu gibt es keine Urteil oder Entscheidungen. Ich behaupte: aufgezeichnete live Calls für diejenigen, die auch live hätten mitmachen können, zählen nicht zur asynchronen Zeit. anders bei früheren Aufzeichnung.
@addtwofinancial2586
@addtwofinancial2586 Жыл бұрын
Lohnt es sich da nicht sogar schon, eine Tochtergesellschaft in z.B. der Schweiz zu gründen, die diese Kurse dann anbietet, um das FernUSG zu umgehen?
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Wenn man‘s rechtlich richtig macht, ja.
@ChristlichePsychotherapie
@ChristlichePsychotherapie Жыл бұрын
Vielen Dank für die Hilfe! Nennen wir das Kind beim Namen, was hier passiert ist die Unterwanderung des passiven Einkommens. "Vater" Staat gefällt es nicht, dass Menschen sich von ihm abnabeln. Ich könnte gerade in die Tischkante beißen und plane meine Auswanderung... Scherz beiseite (oder auch nicht). Was ist denn eigentlich im psychologischen Bereich, wenn ich Menschen per Onlinekurs Hilfe zur Selbsthilfe anbiete? Ich bin obendrauf noch Exlehrerin, die ihren Beamtenstatus an den Nagel gehängt hat und arbeite nun selbständig als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Wenn ich Menschen nun Onlinekurse anbiete, die ihnen zum Beispiel helfen ihren Selbstwert zu stärken, dann gilt genauso die "51% Regel" nehme ich an?
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Ist die Psychotherapie eine Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten? Oder eine Heilbehandlung? Ich denke das wäre etwas für eine Einzelfallbetrachtung, denn es gibt da Nuancen. Wem es hier nicht gefällt, der/die sollte gerne auswandern. Das FernUSG sollte dafür nicht streitentscheidend sein.
@ChristlichePsychotherapie
@ChristlichePsychotherapie Жыл бұрын
​@@Max.Greger Die Psychotherapie ist selbstverständlich vornehmlich eine Heilbehandlung, die auch nur 1:1 bzw. in Gruppen stattfindet und nichts für Onlinekurse im Selbststudium ist. Eine Unterkategorie ist jedoch auch die Psychoedukation, worin es inhaltlich um die Vermittlung von Kenntnissen (über die Erkrankung) geht, sowie um das Trainieren von Fähigkeiten im Umgang damit. Es ist also beides. Ein Onlinekurs darf natürlich nicht als Heilbehandlung verstanden werden, sondern lediglich als Aufklärung, Information und Hilfe zur Selbsthilfe, um Ressourcen und Fähigkeiten zu trainieren und zu stärken, solange keine Therapie benötigt wird bzw. als Begleitung zu einer Therapie. Die Anmerkung bezüglich der Auswanderung war wie beschrieben nicht ganz ernst zu nehmen. Es bedarf schon mehrerer Gründe für eine Auswanderung.
@uweriebling5662
@uweriebling5662 Жыл бұрын
Vielen Dank für die hilfreichen Klarstellungen👍 Was ich mich als Laie frage, ist: worauf basiert deine Aussage, dass „räumliche Trennung“ auf Live-Zooms nicht zutrifft? Gängige Rechtsprechung? Herzlichen Dank 👍
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Tatsächlich alle Beteiligten legen es (komplett gegen den Wortlaut) als asynchron aus, egal ob vor Ort oder am anderen Ende der Welt. Auch die zfu erklärt es selbst so: www.zfu.de/fernunterricht.html. Es wäre vermutlich auch nicht zeitgemäß, zwischen vor Ort und remote zu unterscheiden, solange beide Angebote zeitgleich erfolgen. Mach dir diesbezüglich keine Sorgen.
@avar.5812
@avar.5812 3 ай бұрын
Tolles Video, gut gemacht! Wenn der Onlline Kurs im Reseller Modell verkauft wird, wird doch die Plattform Vertragspartner mit dem Endkunden. Haftet dann auch der Reseller wegen der Zertifizierung oder kann der sich das zurückgeforderte Geld beim Hersteller (Erfüllungsgehilfe) wieder einholen?
@Max.Greger
@Max.Greger 3 ай бұрын
Ganz richtig erkannt: der Reseller haftet nach außen, wird aber jeglichen Streit vermeiden und sich dann das Geld vom eigentlichen Coach zurückholen
@avar.5812
@avar.5812 3 ай бұрын
@@Max.Greger Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich habe Sie schon vor längerem abonniert, weil Sie komplizierte Sachverhalte mit einfachen Worten erklären können. Danke dafür! Noch eine Überlegung: Könnte der Hersteller nicht einfach sagen "Du, Reseller, Du wusstest doch, dass ich nicht zertifiziert nach FernUSG bin. Zumindest hast Du nicht danach gefragt. Ich hafte daher nicht im Innenverhältnis" Wahrscheinlich müssen das die Gerichte erst entscheiden. Dieses FernUSG aus der Steinzeit in die heutige digitale Welt zu übertragen...da werden sich die Gerichte auch schwertun. 🙂
@magra769
@magra769 Жыл бұрын
Hallo, danke für die Aufklärung! Wenn ich z.B. aufgezeichnete Yogavideos verkaufe, fallen diese dann unter Freizeit? Wenn diese eben nicht den Anspruch eines Unterrichts haben, sondern lediglich Videos zum Mitmachen sind? Liebe Grüße
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Nach meinem Verständnis darf es ruhig Unterricht sein, das Thema muss aber Freizeit oder Unterhaltung dienen. Yoga: Freizeit. Außer du bildest Yoga Lehrer aus
@ozgur_mentalOS
@ozgur_mentalOS Жыл бұрын
Vielen Dank! Zählen die Livecalls im Fall 10h videomaterial + 15h Livecalls nicht gleichzeitig als Lernüberwachung? Im Livecall können ja auch Fragen gestellt werden. Lg
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Kommt drauf an ob das noch Kursinhalt (Stoffvermittung) ist oder nur Fragestunde. Damit hat sich die Rechtsprechung einfach auch noch nicht befasst.
@JanStiewe
@JanStiewe Жыл бұрын
Danke für das wertvolle Video und den darin enthaltenen Mehrwert, lieber Dr. Greger. Wie ist denn die Sachlage bei einer Community? Ich nutze die Plattform Mighty Networks und thematisiere dort alles Mögliche rund um das Human Design System (Spiritualität). Ab wann gilt das Gesetz hier? Oder ist die Frage zu wage? Danke im Voraus. Jan
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Hallo Jan, die Frage ist ehrlich gesagt zu vage, um sie hier zu beantworten. Müssten wir uns individuell ansehen :)
@JanStiewe
@JanStiewe Жыл бұрын
@@Max.Greger Das habe ich befürchtet und verstehe. Wie kann ich mir das mit dir individuell ansehen? Auf deiner Website sind keine freien Termine für Erstgespräche verfügbar. ;)
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
@@JanStiewe hi Jan, tatsächlich ist gerade bei mir Land unter und die Menschen buchen meine Erstgespräche fast ein wenig exzessiv. Schick' mir doch eine Mail an info@maxgreger.de und wir finden einen Slot! Vielen Dank für dein Interesse und viele Grüße!!
@musikerstube
@musikerstube 4 ай бұрын
Wie ist das, wenn man einen Kurs über Thema XY um angenommen 1000€ verkauft. Ich möchte meine Kursteilnehmer bei der Umsetzung z.B. im Bereich Inbound-Marketing begleiten, aber eine zusätzliche monatliche Gebühr/Abo verlangen. Fällt das dann unter digitale Dienstleistung oder als Unterricht? Im Prinzip ist es ja nicht im eigentlichen Kurs enthalten, sondern nur ein zusätzliches Add-on wo es keine Videoanleitung gibt, sondern nur beratend/unterstützend zur Seite steht?! Lg
@Max.Greger
@Max.Greger 4 ай бұрын
Solche zusätzlichen individuellen Beratungen würde ein Gericht wahrscheinlich noch zum Kurs zählen und damit als Lernerfolgskontrolle
@musikerstube
@musikerstube 4 ай бұрын
@@Max.Greger Danke für die Antwort. Dann bin ich gespannt, wie es bei uns hier in Österreich geregelt wird.
@gunterwolf9137
@gunterwolf9137 2 ай бұрын
Gilt das nur für Anbieter aus der BRD oder Europaweit???
@Max.Greger
@Max.Greger 2 ай бұрын
Das ist die große Frage. Die ZFU geht davon aus, dass sich alle daran halten müssen, wenn sie Fernunterricht in Deutschland anbieten ist aber rechtlich noch nicht von irgendeinem Gericht geklärt worden.
@anna.antonella
@anna.antonella Жыл бұрын
Was ist, wenn man keine Fragen beantwortet aber im Anschluss an den Kurs einen Fragebogen auswertet der Teilnehmer und eine Einschätzung sendet zum ausgewerteten Fragebogen? Sollte man das einfach rausnehmen und das reine Online Material lassen ohne jegliche Beratung oder Kontaktmöglichkeit?
@anna.antonella
@anna.antonella Жыл бұрын
der Fragebogen bezieht sich auf verschiedene Firmen und welche Firma am besten zur Person passen würde
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Hier keine individuelle Rechtsberatung. Ein Fragebogen ist aber aus meiner Sicht ebenfalls eine Lernerfolgskontrolle.
@christophschumacher637
@christophschumacher637 Жыл бұрын
Super Infos, danke Max!
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Gerne!
@annesasson
@annesasson Жыл бұрын
Vielen Dank für das sehr informative Video. Wird bei der Berechnung nur die Lernvideo-Dauer herangezogen (+ etwas Bearbeitungszeit), oder muss ich noch schätzen, wie lang der Lerner für das Durcharbeiten von Workbooks usw braucht? Und wenn ja, wie schätze ich das? Vielen Dank!
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Dazu gibt es keine gesetzliche Vorgabe und auch nicht belastbare Rechtsprechung. Ich würde natürlich zur Sicherheit die Lerndauer und nicht nur die Dauer eines Videos nehmen. Leichte Kost sieht man sich vermutlich nur ein einziges Mal an. Bei höherer Mathematik mag es ganz anders sein.
@annesasson
@annesasson Жыл бұрын
@@Max.Greger vielen Dank! Ich bin ein ganz kleiner Fisch in diesem Markt und wurde geprüft. Warum ich? Das kann ich mir nicht erklären, zumal die Behörde momentan sehr überlastet sein dürfte. Bin aber bin jetzt mega vorsichtig!
@amyschuhmann1814
@amyschuhmann1814 7 ай бұрын
Wie ist das denn, wenn ich von den USA aus unterrichte?
@Max.Greger
@Max.Greger 7 ай бұрын
Dann hast du den Vorteil, dass - ungeachtet eine Anwendbarkeit des Gesetzes über Fernunterricht - ein deutsches Urteil so gut wie nicht praktikabel, in den USA vollstreckbar ist
@miraculixxs
@miraculixxs Жыл бұрын
Sind Plattformen wie Coursera und Udacity in D also illegal? Wenn ja 😅😅😅
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Die Plattformen vermutlich nicht sondern wenn dann die Angebote dort . Die Frage ist: welche Handhabe hat die ZFU gegen US-Unternehmen? Eher geringe Möglichkeiten
@miraculixxs
@miraculixxs Жыл бұрын
@@Max.Gregerdanke. ja stimmt. Sicher einfacher bei kleinen Unternehmen bzw. Einzelncoaches mit Sitz in D und einem marktfähigen Angebot. "Schönes Angebot haben Sie da, ..." 🤯
@instaboom4747
@instaboom4747 Жыл бұрын
Gilt das Gesetz auch bei digitalen Dienstleistungen wie zb. Social Media Betreuung? Also darf dazu auch kein Support angeboten werden?
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Nein, Gegenstand des Gesetzes ist nach § 1 FernUSG die Vermittlung von Kenntnissen und Wissen, nicht die Ausführung einer Leistung für andere.
@lovemails6365
@lovemails6365 Жыл бұрын
Danke für die Infos. Zwei Fragen, die offen sind. 1. Ich bin bei Digistore24, aber habe meinen Firmensitz im außereuropäischen Ausland. Falle ich überhaupt unter das Gesetz bzw. meine Angebote? 2. Betrifft das auch Webinare, die eine Strategie vorstellen, aber letztlich das Ziel haben Produkt zu bverkaufen? Danke!
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Vertragspartner von Endkunden ist Digistore. Es ist also völlig egal, wo du sitzt.
@jaiakajaajaiakakakq9914
@jaiakajaajaiakakakq9914 Жыл бұрын
Hey in meinem Fall trifft eine lern Erfolgs Überwachung nicht zu. Keine calls, Zertifikate oder irgendein weiter Kontakt nach dem Kauf des Kurses zwischen mir und dem Kunden (was auch vertraglich klar geregelt ist). Darf ich meinen Kurs dann dennoch Schulung nennen ? Oder kann das im Nachhinein eine negativen Einfluss haben, weil durch eine Schulung immer impliziert wird das eine lern Erfolgsüberwachung besteht Lg
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
📌 Noch ein Hinweis: wenn es um die Bereiche Unterhaltung und Freizeit geht (zum Beispiel Gartenarbeit), trifft dich keine Pflicht zur Zulassung, aber zumindest eine Pflicht zur Anzeige des Kurses an die Behörde. ⚠UPDATE (9.11.2023): Mittlerweile gibt es weitere Urteil zum FernUSG und der ZFU Zulassungspflicht. 🔹Das LG Hamburg betrachtet auch live Video-Calls (egal ob Einzel- oder Gruppencalls) als "räumlich getrennt". Danach sind fast alle Online-Kurse/-coachings zulassungspflichtig. Die meisten Anbieter müssten nach dieser Rechtsprechung sämtliche Kursgebühren zurückerstatten. Siehe Urteil LG Hamburg vom 19.07.2023 (Az.: 304 O 277/22): ⁠⁠www.maxgreger.de/lg-hamburg-zaehlt-auch-die-video-uebertragung-als-fernunterricht/⁠ 🔹Das LG Frankfurt a.M. hingegen hat mit Urteil vom 15. September 2023 (Aktenzeichen: Az. 2-21 O 323/21) entschieden, dass B2B Verträge (also Verträge, bei denen der Kursteilnehmer kein Verbraucher nach § 13 BGB ist, NICHT dem FernUSG unterfallen). Nach diesem Urteil wären die meisten Anbieter für Online-Kurse fein raus, weil sie ihre Angebote in der Regel an Unternehmer nach § 14 BGB richten. 🔹Das OLG Köln stellt im Urteil vom 6.12.2023 klare Anforderungen an die Lernerfolgskontrolle. Eine reine "Selbstkontrolle" durch den Teilnehmer genügt nicht. Vielmehr muss vertraglich eine Prüfung, Checkliste o. ä. geschuldet sein. Die Lernerfolgskontrolle muss also primär vom Anbieter ausgehen.
@chrissy9141
@chrissy9141 Жыл бұрын
Hallo Max, Danke für Deinen Beitrag! Wenn ich mit meinen Kursen im Freizeit Bereich liege, muss ich dann trotzdem meine Kurse anpassen? Bzw. kann ich dann trotzdem eine Misch-Form aus Coaching & Online-Kurs haben? (Wie eine Mitgliedschaft) - Digistore ist nämlich der Meinung man muss seine Kurse trotzdem anpassen, da sie der Anzeigepflicht unterliegen. Stimmt das? Danke!
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
@@chrissy9141 Hi! Das stimmt genau. Es gibt dann im Bereich Freizeit/Unterhaltung zumindest eine Anzeigepflicht, die du vermeidest, wenn das FernUSG gar nicht anwendbar ist (indem du z. B. mindestens 50% synchronen Unterricht anbietest)
@annesasson
@annesasson Жыл бұрын
Wenn ich das richtig verstehe, gelten auch dann die vertraglichen Bedingungen so wie eine Kündigung nach der Hälfte der Zeit anbieten und die Kursgebühr nicht Voraus einnehmen. Das sind gravierende Einschränkungen.
@kerstinschuster8212
@kerstinschuster8212 10 ай бұрын
Ist das heute im März 2024 immer noch so ?
@Max.Greger
@Max.Greger 10 ай бұрын
Unklar. Ich meine (Stand 16.3.) dass ich mittlerweile einen Trend in der Rechtsprechung pro Coaching und Online-Programme sehe.
@vividmaxine
@vividmaxine Жыл бұрын
Wie sieht es aus, wenn beide Prämissen zutreffen aber man seinen Kurs auf einer Kurs-Plattform (z.B. Skillshare, Udemy) außerhalb von DE und EU anbietet, nicht in deutscher Sprache und nicht um deutschsprachige Lernwillige wirbt?
@vividmaxine
@vividmaxine Жыл бұрын
Nachtrag: Vielen Dank für das hilfreiche Video!
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Dann wäre vermutlich gar nicht deutsches Recht anwendbar und damit auch nicht das FernUSG 👍 Kommt immer auf den jeweiligen Fall an.
@vividmaxine
@vividmaxine Жыл бұрын
@@Max.Greger Tausend Dank!
@levon3838
@levon3838 Жыл бұрын
Vielen Dank für die Erklärung. Eine Frage: Wenn ich z.B. Videos zum Thema Geldanlage aufnehme und diese als Informationsvermittlung verkaufe, fällt das unter Fernunterrichtsgesetzt? Der Verkauf findet über ein Online-Shop statt. Der Konsument kann die Videodateien herunterladen und konsumieren. Es besteht keinerlei Kontrolle über Lernerfolge. Die Webseite (Online-Shop) hat auch keine Assoziierung mit Academy o.ä. Vielen Dank
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
das müssten wir uns genau in deinem Einzelfall ansehen. Generell würde ich mich tendenziell nicht darauf verlassen, dass keine vertraglich geschuldete Lernerfolgskontrolle vorliegt.
@travel.insideoutside
@travel.insideoutside Жыл бұрын
Betrifft mich dieses Gesetz wenn ich eine LLC habe?
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Kommt auf das anwendbare Recht an
@i.do.it.anniway
@i.do.it.anniway 6 ай бұрын
Puh ja 😄 Also ein rein automatisierter Kurs, der sich nicht Academy nennt, sondern einfach Stoff liefert wäre okay, wie ich das sehe? Danke für diese tolle Übersicht und die Mühe, das zusammenzufassen!
@i.do.it.anniway
@i.do.it.anniway 6 ай бұрын
Weil eben der Lernerfolg so gar nicht überwacht wird...
@scantheworld7808
@scantheworld7808 Жыл бұрын
Was hier leider nicht erwähnt wird, ist die Thematik mit dem Hobbybereich. Wenn ich es bei der Behörde richtig nachgelsen habe, fällt Fernunterricht nicht in den Bereich Freizeit. Wenn ich also eine Mal-Akademie online anbiete, ist das nach meinem Verständnis kein Fernunterricht.
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Hi, richtig, danke für deinen aufmerksamen Hinweis. im Video habe ich es leider nicht erwähnt (in dem Moment vergessen). Habe es aber im angepinnten Kommentar ganz oben ergänzt 😉.
@ryderhook7068
@ryderhook7068 6 ай бұрын
Interessantes Video, kannst Du nochmals genauer Ausführen, wie deine Argumentation sich unterscheidet, gemäß der Entscheidung vom Gericht nach Az.: 304 O 277/22. Ich verstehe dieses Urteil so, dass hier zwar mehr als das doppelte an Live-Calls angeboten wird. Das Gericht das Angebot aber trotzdem als Angebot im Sinne des FernUSG wertet.
@Max.Greger
@Max.Greger 6 ай бұрын
Das spezielle Urteil hat sich in der Tat nicht für synchron oder asynchron interessiert. Es hat das coaching einfach als räumlich getrennt betrachtet. Wurde aber ein paar Monate später vom OLG Hamburg aufgehoben (dann doch wieder so wie ich es hier im Video erkläre). Aktuell is die Situation so: es gibt Urteile, die so sind wie ich es hier erkläre. Es gibt aber auch andere Urteile, die es strenger sehen. Daher stand heute (Ende Juli 2024): niemand weiß wie es sich entwickeln wird.
@Undheti05
@Undheti05 4 ай бұрын
Sagt einfach und klar. Die Abzocker.
@Max.Greger
@Max.Greger 2 ай бұрын
Es gibt wie in allen Branchen Gute und Schlechte 😉
@restorativebreathing
@restorativebreathing Жыл бұрын
Danke Max für die Erklärung. Wenn ich im EU Ausland sitze und meine Kunde auch in Deutschland sind, gilt es dann auch für mich. Sie schließen direkt einen Vertrag mit mir ab und nicht mit der Plattform als Reseller. Wär super wenn du mir hier kurz ein Feedback geben könntest. Dank dir vielmals!
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Ich behaupte, wenn du b2b Kunden hast klappt der Ausschluss des FernUSG. Zfu sieht es wohl anders. Mach lieber mehr live
@restorativebreathing
@restorativebreathing Жыл бұрын
@@Max.Greger danke dir. Aber da ich in Österreich mein Gewerbe habe, gilt wohl für mich nicht deutsches Recht, korrekt?
@restorativebreathing
@restorativebreathing Жыл бұрын
@@Max.Greger und das FernUSG steht, wenn ich das richtig verstanden habe, im BGB, somit auch nur deutsches Recht. Korrigiere mich hier gerne
@regina.meissner
@regina.meissner Жыл бұрын
Ich werde mal kreativ: > sagen wir ich mache mehr als 50% live, also mehr Module live als on demand per Video/PDF, so dass es quasi Workshops sind (darf man das dann so nennen?!) > man darf keine Fragen stellen bzw. ich überprüfe nicht den Stand der Teilnehmer > und: ich setze eine monatliche Membership auf, die UNABHÄNGIG vom Kurs als Option gebucht werden kann, in dem wöchentlicher Live-Austausch stattfindet zu allen möglichen Themen (nicht Kurs-spezifisch) und auch andere Sachen wie Kurz-Videos und Vorlagen sowie auch PDFs, Checklisten und mehr angeboten werden. > ich biete 1:1 Einzel-Coachings an (1-2 Stunden), die unabhängig vom Kurs gebucht werden können Bin ich dann raus?! :D
@Max.Greger
@Max.Greger Жыл бұрын
Viele, viele Fragen, das wäre ein Umfang, den ich eigentlich im Rahmen eines Mandats beantworte. Generell gilt: Lernerfolgskontrolle (Kontrollfragen/Verständnisfragen) ist in Ordnung. So lange der synchrone Anteil zeitlich mehr als die Hälfte beträgt. 4 Stunden Videomaterial +5 Stunden Live call inklusive Fragen -> keine Zulassungspflicht
@regina.meissner
@regina.meissner Жыл бұрын
@@Max.Greger Ja, das wäre gegeben, da ich einige Teile live machen kann und das vermutlich sogar besser ist, da der Kunde dann echte Erfolge sieht und nicht allein vor sich hinarbeitet. Dann geh ich das mal "mit Pfuffer" an. Achja, hab eh schon einen Termin bei Dir gebucht ;) Wir sehen uns!
@Schalke0523
@Schalke0523 8 ай бұрын
wie kommt man als Jurist auf die Idee Schwachsinnsformulierungen wie "Teilnehmende" zu verwenden? Schlimm, wenn Gier jedes Restniveau frisst.
@Max.Greger
@Max.Greger 8 ай бұрын
Ich erkenne da eine große Portion Wut im Bauch. Da empfehle ich immer ausgedehnte Spaziergänge. Oder Atemübungen. Oder Meditation. Danach sieht die Welt wieder viel sonniger und entspannter aus 👍🏻😉
@Anriandor
@Anriandor 4 ай бұрын
@@Max.Greger Hätte Hr. Dr. Spendlhofer seine Einrede sachlicher formuliert, würde ich beipflichten. Insbes. im SGB finden sperrige Formulierungen und unnötige Dopplungen den Weg ins Gesetz. Das macht die Zugänglichkeit für Laien nicht gerade leichter und verkompliziert insbes. das Suchen nach Varianten/Alternativen, wenn man nicht mehr schlicht nach dem 'oder' zählen kann, weil inzwischen ständig beide* Geschlechter genannt werden. * Wobei auch hier schon str. ist, inwiefern sich andere Geschlechter durch die Nennung von nur männl./weibl. diskriminiert fühlen.
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