Ich habe schon mehrmals abends auf einer Straße, die in ein Waldgebiet führt, jeweils zwei Polizeireiter gesehen (Polizei auf Pferden). Zuerst sah ich ein Licht kommen, und habe dann gemerkt, dass es zwei Pferde sind, die vorne ein weißes und hinten ein rotes Licht an ihrem Körper hatten - ähnlich wie bei Fahrzeugen, z.B. bei Fahrrädern. Ich fand es zuerst lustig, aber natürlich macht es Sinn, gerade wenn die Tageshelligkeit in die Nacht übergeht. Auch die Polizei muss sich / hält sich an Verkehrsregeln - auch für Pferde...
@matthias42 жыл бұрын
Bin gerade nachhause gekommen und hab wieder nen großen Haufen Pferdeäpfel vorm Haus. Ich fänd's ja gut, wenn die Reiter den wegmachen müssten, ist aber meines Wissens nicht verpflichtend. Muss man entweder selbst machen oder einige Regenfälle abwarten.🤦
@blackbee_v82 жыл бұрын
Aber wehe der böse Hund scheißt bei denen auf die Wiese.
@ADAC2 жыл бұрын
Hallo Matthias, Pferdeäpfel auf der Straße sollten unbedingt entfernt werden - und zwar nicht von dir, sondern vom Reiter. Bei Missachtung droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Viele Grüße Marion
@Luckydogmam3 ай бұрын
Bester Dünger 😊
@nomennominandum5688 Жыл бұрын
Ich ergänze die Hornochsen, Affen und Blindschleichen gerne um Esel. Auf der ADAC-Webseite wird der Begriff "Reitende" verwendet. Das ist grammatikalisch wie sachlich falsch. Reitende sind es nur, solange sie auf dem Pferd sitzen. Ein Reiter hingegen kann auch jemand sein, der dies als Sport ausführt aber nicht gerade auf dem Pferd sitzt oder das Pferd gerade am Zaumzeug führt.
@marcelschuler90652 жыл бұрын
Lieber ADAC, mich würde mal interessieren was mit den Hinterlassenschaften von Pferden passiert? Ist der Halter dazu verpflichtet diese zu entsorgen? Und wie sieht das aus mit dem Pferd auf die Straße? Könnte ich theoretisch mit dem Pferd auf der donllatte in Köln spazieren gehen?
@ADAC2 жыл бұрын
Hallo Marcel, für die "Hinterlassenschaften der Pferde" - wie du so nett schreibst - ist der Reiter verantwortlich. Er muss sie entfernen, sonst droht ihm ein Verwarnungsgeld von 10 €. Ob du - warum auch immer - mit deinem Pferd durch Kölner Fußgängerzonen spazieren darfst, wissen wir ehrlich gesagt nicht. Frage doch am besten bei den zuständigen Behörden vor Ort nach. Generell gilt: Wer ein Tier führt, unterliegt sinngemäß den Regeln für den Fahrverkehr, s. § 28 Abs. 2 der StVO. In den Fußgängerzonen darf Fahrverkehr durch Zusatzzeichen zugelassen werden. Üblicherweise gilt dies jedoch nur für Fahrräder und nicht für Pferde. Viele Grüße Marion
@marcelschuler90652 жыл бұрын
@@ADAC vielen Dank für die schnelle Antwort!!! 👍🏻
@NoxmilesDe2 жыл бұрын
Also Hupen ist nicht verboten?
@ADAC2 жыл бұрын
Hallo Noxmiles, der Einsatz der Hupe ist zwar nach Straßenverkehrsordnung (StVO) in bestimmten Gefahrensituationen prinzipiell zulässig, sollte aber vor dem Hintergrund, dass sich ein Pferd erschrecken könnte, nur in absoluten Notfällen angewandt werden. Viele Grüße Marion