Photovoltaik bis 30 kW ab sofort STEUERFREI und NULLSTEUERSATZ (0 %) ab 2023, Steuerberater Mücke

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Steuerberater Stefan Mücke

Steuerberater Stefan Mücke

Күн бұрын

Пікірлер: 421
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
*PV-Anlagen in der Einkommensteuer ab 1.1.2022 steuerfrei (30 kWp).* *Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023 (30 kWp).* VIELEN DANK allen Mitwirkenden, um eine Zielkorrektur zu erreichen. Leider bleibt uns gemeinsam nur der Stolz der hohen Wellen. Wir machen weiter! Wir bleiben am Ball! Wir beginnen nun aufzuarbeiten, was jetzt wirklich gilt. Steuer-Wissen Photovoltaik 2023 nach dem JStG 2022: www.muecke.de/steuerwissen-pv NEIN zur Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs: plattenbergmodell.de/ laufende Steuer-NEWS 2023 für PV-Betreiber, akademie.muecke.de/landings/pv-steuernews-2023 Steuer-Wissen für Solarteure, www.muecke.de/solarteure Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und wünschen allen einen schönen und guten 4. Advent StB Stefan Mücke & Team
@fabianmatt8583
@fabianmatt8583 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, danke für Ihre tollen Videos. Ich hätte eine Frage. Ich bin im August 2022 mit meiner PV Anlage mit 22,5kwp ans Netz gegangen. Ein paar Wochen später habe ich den Antrag auf Regelbesteuerung ans Finanzamt geschickt, bis heute allerdings keine Rückmeldung erhalten. Gibt es eine Möglichkeit für mich keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zu bezahlen und die Mehrwertsteuer von der Investition geltend zu machen? Kann ich Widerspruch auf mein Antrag beim Finanzamt einlegen? Für das Plattenberger Modell habe ich mich schonmal angemeldet... Würde mich um eine Rückmeldung sehr freuen.
@saschabertram8274
@saschabertram8274 2 жыл бұрын
Also muss ich keine USt-Voranmeldung und 5 Jahre land die Steuererklärung mehr machen und bin SOFORT in der alt als "Liebhaberei" bezeichneten Steuerfreien Zone... 🥳
@martinw2896
@martinw2896 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, wenn ab 2022 keine EÜR mehr für Bestandsanlagen unter 30kWp eingereicht werden kann, verfällt dann auch die Deklaration der Einnahme einer Rückerstattung von einer in 2022 vom Finanzamt rücküberwiesenen Vorsteuer aus einer regelbesteuerten Ende 2021 angeschaffen Anlage? Das wäre dann ja ein nettes Steuergeschenk in Höhe der gesamten im Vorjahr gezahlten und diesem Jahr erstatteten (aber mangels EÜR nicht mehr anzugebenden) Vorsteuer.
@rainerwidder2439
@rainerwidder2439 2 жыл бұрын
Wie sieht das in der Praxis für den Installateur/Händler aus. Muss ich als Installateur, bevor ich die Nullsteuer Rechnung mache, vom Kunden einen Nachweis verlangen, das seine Anlage unter diese Regelung fällt. Und wie bekomme ich meine 19% Umsatzsteuer, sie ist ja beim Großhandel bezahlt, vom Finanzamt zurück
@KarlGrebel
@KarlGrebel Жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für die wie immer sehr gute Darstellung! habe ein Gewerbeobjekt (Neubau) was bei Vollbelegung ca. 60kWp ermöglicht Geplant war einmal 30kWp als Überschusseinspeisung, welche ich selbst nutze und auf den zweiten Zählerplatz dann 30kWp Volleinspeisung. Aktuell gibt es zur Einkommenssteuerthematik soweit mir bekannt noch keine BMF Schreiben an die oberen Finanzbehörden mit weiteren Ausführungsbestimmungen. Aktuell sehe ich zwei Optionen: Nr. 1: 30kW Überschuss bauen -- 12 Monate warten -- 30kW Volleinspeisung bauen Hier ist so wie ich das sehe noch nicht klar ob Steuerfreiheit bestehen bleibt, wobei die Tendenz in die Richtung geht, dass durch den weiteren Zubau auf dem selben Objekt die Steuerfreiheit (Einkommenssteuer) auch nach Wartezeit von 12 Monate komplett verloren geht? Nr. 2: 30kW Überschuss bauen -- 12 Monate warten -- übrige Dachfläche wird zum marktüblichen Preis an Ehepartner oder Dritte Person verpachten und diese baut dann 30kW Volleinspeisung​​ Sollte zur Steuerfreiheit der Einkommenssteuer für alle Parteien führen? Vielen Dank für Ihre Idee zu diesem Thema.
@weissnichswelt
@weissnichswelt 2 жыл бұрын
Moin und grüsse vom Kanal Weissnichs Welt.. Herr Mücke ich hatte ihnen vor kurzem ja eine Mail gesendet die leider unbeantwortet blieb, also stell ich meine Frage hier: was ist mit umsatzsteuer auf Eigenbedarf bei Regelbesteuerung? durch die 0 Steuer ist in 2023 ja kein Vorsteuerabzug mehr möglich, also kann es eigentlich ja keine unentgeltliche wertabgabe mehr geben? und wenn das so ist wie ist es dann wenn man eine alte und eine neue anlage hat?
@martialwhite6831
@martialwhite6831 2 жыл бұрын
6:20 ?
@dieselautomatik6470
@dieselautomatik6470 2 жыл бұрын
Guten Tag Herr Mücke, herzlichen Dank für die Darlegung der Drucksache 627/22. :-) Allerdings hat sich bei mir gegen Ende ein Knoten um Hirn gebildet. Meine Anlage ist aus 2011. Bisher als Volleinspeiser zu 28,74. Sollte ich mal einen Elektriker finden der mir das Bürokratiemonster meines Netzbetreibers auflöst plane ich die Umstellung auf Überschußeinspeisung (mit oder ohne Speicher steht noch nicht fest). Spielt aber für mich noch keine Rolle. Das ich keine Einkommenssteuer mehr zahlen soll habe ich wohl verstanden. Aber müsste ich dann immer noch Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch zahlen? Das wäre ja dann so als ob ich dem FA melden müsste 50 kg Tomaten, 100 kg Gurken und 10 kg Möhren im eigenen Garten geerntet. Und wenn ich Umsatzsteuer zahlen müsste?! Warum zu 40 Cent? Ich beziehe meinen Strom bis 04/2024 zu 27,91 BRUTTO. (deshalb auch nicht unbedingt ein Speicher). Da gibt es doch im BMWK und BFM diverse Knoten in den Hirnen? Oder doch nur bei mir?
@holdinmuhl4959
@holdinmuhl4959 2 жыл бұрын
Vielen Dank an Herrn Mücke für die ausführlichen und klaren Erläuterungen. Alleine war ich am Dschungel der vielfältigen Erläuterungen und Auslegungen, u.A. auch von Stuererexperten, fast verzweifelt.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Danke für das Lob! StB Stefan Mücke
@helmutk.2583
@helmutk.2583 2 жыл бұрын
Danke für das Video, Herr Mücke. Uns hat es jetzt mehrmals getroffen. Invest in 2022, Fotovoltaik plus Speicher. Beim Speicher gab es am Anfang des Jahres auch schon Rückschläge, man denke auch an die Varianten AC oder DC geführte Batteriespeicher. Anfangs konnte der DC geführte Speicher noch mit in die Investition einbezogen werden und somit in die Sonder AfA und auch IAB. Die jetzige Streichung des IAB´s und der Sonder AfA, jetzt auch für die Fotovoltaik, lässt sowohl den ROI geschweige die Verzinsung ins bodenlose sinken. Danke an das Finanzministerium und an die Politik für die „zuverlässigen Investitionsanreize“.
@pelle7771
@pelle7771 2 жыл бұрын
Verstehe ich nicht. Sie sparen sich doch jedes Jahr die entsprechende Steuer. Der ROI müsste wegen der wegfallenden Steuer früher eintreten. Denn die Abschreibung bei der Steuer zieht sich über 20 Jahre, die Amortisationsdauer dürfte unter diesem Zeitraum liegen und an da wäre mehr Steuer angefallen als abgesetzt werden konnte. Bei allem Ärgernis, dass andere noch mehr gewonnenen haben - die Entscheidung hat in Summe die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage erhöht.
@wolfgangrunde5266
@wolfgangrunde5266 2 жыл бұрын
Guten Morgen Herr Mücke, meine 14,76 kwp Anlage ist in 2022 geliefert worden. Sie wird aber erst im Januar in Betrieb gehen. Da ich durch Abschlagzahlungen aber schon teilweise die Umsatzsteuer bezahlt habe, frage ich mich, von wem ich jetzt die Umsatzsteuer zurück erhalte. Muss der Verkäufer mir die 19% zurück erstatten??
@oldfart6938
@oldfart6938 2 жыл бұрын
DAS ist auch meine Situation! Ich werde ebenfalls nicht schlau aus der jetzigen Regelung.
@LongDPossi
@LongDPossi 2 жыл бұрын
Wäre für mich auch interessant...
@dija2655
@dija2655 2 жыл бұрын
Der Installateur zahlt die Ust mit der Schlussrechnung in 2023 zurück
@lukasg.5708
@lukasg.5708 2 жыл бұрын
Besten Dank für Ihre Videos! Kurze Frage: Ich habe in der Steuererklärung 2021 einen IAB für die Photovoltaik Anlage gemacht. Die Anlage könnte ich jetzt noch anschließen in 2022. Ich könnte es aber auch auf 2023 raus zögern. Darf ich, wenn ich die Anlage 2022 in Betrieb nehme den IAB aus 21 verwenden oder muss ich ihn nachträglich wieder auflösen.
@dija2655
@dija2655 2 жыл бұрын
Auflösen
@galaxy4046
@galaxy4046 2 жыл бұрын
Bin mir nicht sicher, aber den iab darf ich doch bis zu 3 Jahre vorher bilden?
@loves04021984
@loves04021984 2 жыл бұрын
Gibt es eine Anleitung wo ich die Daten in der steuer eintragen muss, also Die vorsteuer Umsatzsteuer AfA und IAB ?
@chrisko_ch
@chrisko_ch 2 жыл бұрын
Wiedermal ein klasse Video, hierfür vielen Dank! Wie ich sehe, gibt es doch sehr viele Leute, die in 2022 ein Teil der Anlage geliefert und montiert bekommen haben und hier eine Abschlagszahlung geleistet haben. Der Speicher kommt dann meistens jetzt im Januar 2023. So ist es auch bei mir der Fall. Interessant wäre hier, welche Möglichkeiten bleiben, da ich davon ausgehe, das nicht jeder Solateur die 19% aus der Abschlagsrechnung in der Endrechnung verrechnet. Beste Grüße
@rainerpreu4073
@rainerpreu4073 2 жыл бұрын
Dies ist bei mir auch der Fall und ich wäre um eine Antwort zu diesem Thema sehr dankbar! Vielen Dank!
@karstenbaak5229
@karstenbaak5229 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke. Wie schaut es mit der Besteuerung einer Bestandsanlage aus 2019 aus die in 2023 erweitert wird. Entfällt dann auch für diese die Umsatzsteuer? Fällt diese dann auch automatisch unter die Kleinunternehmerregelung?
@rainerschumacher3058
@rainerschumacher3058 2 жыл бұрын
Vielen Dank Herr Mücke für die vielen aufschlussreichen Videos. Können Sie evtl. einmal darauf eingehen, wie es sich verhält, wenn man als Eigentümergemeinschaft, oder ein Teil der Eigentümergemeinschaft eine Photovoltaikanlage im Jahr 2023 in Betrieb nimmt. Dieses Thema schein schwieriger zu sein, als ich mir das vorgestellt habe. Besten Dank
@dingelstein
@dingelstein 2 жыл бұрын
Vielen Dank für die immer aktuellen Infos zu PV und Steuer. Leider wurde ein Thema nie angesprochen. Was ist, wie bei uns. Anlage 2022 gekauft und Inbetriebnahme ist Januar 2023. Kann ich mir die MwSt der Anlage wiederholen? Danke.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag. Haben Sie eine Komplettanlage beauftragt? Wenn Sie eine Anlage als Komponenten gekauft haben, die Sie selbst montieren und dann in 2023 in Betrieb nehmen, dann unterliegt der Komponenteneinkauf bis 31.12.2022 dem Steuersatz von 19 %. StB Stefan Mücke
@dingelstein
@dingelstein 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für die Antwort.
@guidol.1858
@guidol.1858 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, Ich bin etwas verunsichert, ob ich in diesem Jahr noch aktiv werden muss? Hintergrund: 16,28 KWp-Anlage Mitte April in Betrieb genommen. Steuer 2021 IAB 50% angesetzt. Keine Liebhaberei. Bislang wurden aber noch keine Umsatzsteuer gezahlt, auch noch keine Einspeisevergütung erhalten. Muss ich dieses Jahr noch das Plattenbergmodell anwenden, um erst keine Umsatzsteuer zu zahlen und IAB behalten? Ich bin gerade etwas überfrachtet.
@p.w.2149
@p.w.2149 2 жыл бұрын
Vielen Dank für das Video. Das sind doch mal großartige Neuigkeiten. 😁 Auch wenn ich Umsatzsteuerrechtlich zu den "Verlierern" zähle als jemand der 2022 seine Anlage bekommen hat, bin ich sehr froh dass ich mich um diese Steuerliche Betrachtung nicht mehr wirklich kümmern muss. Ein in meinen Augen richtiger Schritt zu einem kleinen bisschen Bürokratie Abbau.
@carsteng9029
@carsteng9029 2 жыл бұрын
Vielen Dank für das sehr informative Video, Herr Mücke. Was mir bislang nicht ganz klar ist, welcher Inbetriebnahmezeitpunkt für die Nullbesteuerung anzusetzen ist. Wie würde sich das darstellen, wenn eine Anlage zwar in 2022 betriebsfertig installiert wurde, aber erst in 2023 an das öffentliche Netz angeschlossen, in 2023 erstmalig genutzt und auch in 2023 abgerechnet wird?
@michaelkern1072
@michaelkern1072 Жыл бұрын
Das würde ich auch gerne mal wissen
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Abend. Der Beginn der Einspeisung ist ohne Bedeutung. Es kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Anlage in 2022 fertiggestellt wurde und vom Auftraggeber abgenommen wurde, dann ist die Lieferung in 2022 anzunehmen (19 Prozent Umsatzsteuer). StB Stefan Mücke
@carsteng9029
@carsteng9029 Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke, vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
@michaelkern1072
@michaelkern1072 Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Die Anlage wurde noch nicht abgenommen im Jahr 2022, denn dies folgte mit der Inbetriebnahme 2023.
@j.ko.8555
@j.ko.8555 2 жыл бұрын
Vielen Dank für ein weiteres gutes Video von Ihnen Ich haben mich schon für das Plattenbergmodel bei Ihnen angemeldet und hoffe dass es alles funktioniert. Wir, die im Jahr 2022 unsere PV Anlage angeschafft haben, sind eh schon genug gestrafft! Vielen Dank nochmals für die Information die ich in diesem Jahr von ihnen erhalten habe. Ich wünsche ihnen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
@michaelschwarzfischer6747
@michaelschwarzfischer6747 2 жыл бұрын
Sehr geehrter Herr Mücke, was passiert mit Anlagen die 2009 auf einen Nebengebäude installiert (
@mrls805
@mrls805 2 жыл бұрын
Guten Tag Herr Mücke, Ich möchte meine Anlage am 21.12.2022 anschließen. Wie soll ich die steuerliche Erfassung für Einzelunternehmen ausfüllen oder die Anlage erst 2023 anmelden? VG Ralf Strubelt
@paulkarl9243
@paulkarl9243 2 жыл бұрын
Lieber Herr Mücke, zunächst vielen Dank für Ihren Einsatz. Sollten IAB 21 und Afa/SonderAfa 22 wegfallen, fehlen völlig unerwartet bis zu 5-stellige Beträge in der Finanzierungskalkulation von PV-Neubetreibern aus 22. Ergibt es aus Ihrer Sicht Sinn das Finanzministerium, z.B. die zuständigen Staatssekretäre, erneut anzuschreiben und auf eine steuerzahlerfreundliche Verfahrensanweisung des BMF zu drängen? Gerade ein FDP geführtes Ministerium sollte doch Investitionssicherheit als ein wichtiges Gut betrachten.
@Aerokruemel
@Aerokruemel 2 жыл бұрын
Kann mich hier nur anschließen. Bei mir sind es ungefähr 7.000 Euro, die durch den Wegfall des IAB, den ich in 2022 geltend machen wollte (Installation 2023), nun in der Finanzierung fehlen. Es kann doch nicht angehen, wenn man im Vertrauen auf die Steuergesetzgebung nun als PV Investor abgestraft wird.
@pelle7771
@pelle7771 2 жыл бұрын
Andererseits ist es auf die lange Zeit trotzdem eine Steuersenkung, da man sich ja die Steuer für die gesamte Laufzeit spart. Die Anlagen sind ja üblicherweise wirtschaftlich und man kann die Gewinne jetzt steuerfrei einstreichen. Man kann halt nur am Anfang jetzt keine ungerechtfertigte Sonderreinnahme verbuchen. Die Argumentation ist daher dünn, da keine Steuererhöhung vorliegt. Ich habe am Tag der Entscheidung nochmal eine geänderte Erklärung für meine Anlage aus 2021 eingereicht und versuche die Sonderabschreibung, die ich auf 2021 und 2022 verteilen wollte, komplett in 2021 abzusetzen. Mal sehen...
@christianrode2549
@christianrode2549 2 жыл бұрын
Hier sind es 11 T Euro, Steuer ist auch schon durch. Hätte eine Klage da Aussicht auf erfolg???
@pelle7771
@pelle7771 2 жыл бұрын
@@christianrode2549 Hm, wo liegt der Schaden? Wenn sich die Anlage ihrer Abschätzung nach nicht rechnet, wäre es Liebhaberei und Sie hätten die Anlage nicht absetzen dürfen. Lohnt sich die Anlage, hätten Sie's jetzt 11T wiederbekommen, aber in den nächsten 20 Jahren 20T bezahlt. Das ist die Idee des Absetzens: Sie können die Kosten absetzen, weil Sie später auf die Gewinne Steuern zahlen müssen. Sie haben durch die Entscheidung also 9T Steuern in den nächsten 20 Jahren gespart. Ich verstehe, dass Sie die 11T wollen und die 20T an Steuer nicht zahlen wollen, aber wie das der Finanzrichter sieht? Ich sehe da schwarz. In Summe wurden Sie entlastet und haben keinen Schaden.
@christianrode2549
@christianrode2549 2 жыл бұрын
@@pelle7771 Hm h, also ich darf die Anlage nicht mehr abschreiben, muss aber trotzdem meinen Eigenverbrauch versteuern. Fakt ist , man ändert das Steuergesetz zum Nachteil für 2022 in Betrieb gegangene anlagen. Und es ist komplett meine Sache ob den IAB für 21 zu Steuergestaltungsgründen in Anspruch nehme (wie vom Gesetzgeber vorgesehen war) und die Steuerlichen Möglichkeiten einer solchen Anlage ausschöpfe, wie hier auf dem Kanal ja auch sehr anschaulich erklärt. Ich hätte nichts dagegen gehabt, mit der alten Regelung zu Verfahren. Was für mich Liebhaberei ist und was nicht, brauchen Sie nicht für mich entscheiden. Hier wurden Regelungen ganz klar Nachteilig für bestimmte Steuerzahlen geändert.
@saschabornewasser8738
@saschabornewasser8738 2 жыл бұрын
PV installiert bis 02.12.22 Regelbesteuerung Frage: -Keine AfA mehr, was ist mit Handwerker kosten??? -Keine Einkommenssteuer abführung für Eingespeisten Strom? -Selbst verbrauchter Strom mit ca. 40cent /19% (Umsatzsteuer) versteuern und ans Finanzamt abführen? -19% MwSt Erstattung durch Regelbesteuerung dafür 5-6 Jahre (SteuerVor.)? Wäre super da ich neu bin in dem Bereich und noch nicht soviel Ahnung hab wenn mir jemand kurz was dazu sagen könnte. Danke
@lars353
@lars353 2 жыл бұрын
Hallo, ich habe anfang 2022 zwei 25kWp Anlagen auf getrennten wohnhäusern installiert und dafür in 2021 den IAB mit 50% gezogen. Bescheid habe ich noch nicht zurück. Kann ich darauf hoffen dass der IAB in 2021 gültig bleibt? MFG Lars
@stefanv2622
@stefanv2622 2 жыл бұрын
Hoffen ja... nachträgliche Auflösung durchaus denkbar...
@ri.baba9528
@ri.baba9528 2 жыл бұрын
Ich habe 2022 Module und Batterie Speicher bestellt, die Module sind im Jahr 2022 angekommen und der bateriespeicher kommt erst im mai 2023. wie sieht es da mit der Umst aus? Sowohl Module als auch batteriespeicher wurden 2022 voll bezahlt.
@berndbraun80
@berndbraun80 2 жыл бұрын
Zunächst vielen Dank für das Video und die Excel Tabelle. Zwei Frage hätte ich, wir haben unsere Anlage im Nov erhalten, bislang noch nicht angeschlossen. Final wird dies im Januar geschehen, wo wir dann auch die Endrechnung erhalten werden. 1. Wird die MwSt. dann auf die komplette Rechnung (inkl. Handwerker Kosten) oder nur auf das Material abgezogen? 2. Wie muss die Rechnung des Handwerksbetriebes aussehen, der die Installation vorgenommen hat? Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, bleiben Sie und Ihre Familie gesund.
@jurgenbinning5974
@jurgenbinning5974 2 жыл бұрын
Was ist mit Balkonkraftwerken mit Powerstation?
@gerimaliz
@gerimaliz 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, Ich habe 2022 eine Photovoltaikanlage in Betrieb genommen und dabei das Kleinunternehmermodell beantragt. Muß ich nun trotzdem für 5 Jahre die Umsatzsteuer auf meinem Eigenverbrauch zahlen, oder gilt das nur für die Regelbesteuerung?
@r.w.6130
@r.w.6130 Жыл бұрын
Ich habe eine Photovoltaik Anlage im Jahr 2023 beim Energieversorger angemeldet. Jetzt habe ich ein Anschreiben des Energieversorgers bekommen mit der Bitte eine USt Nummer anzugeben. Ich möchte aber die Kleinunternehmer Regelung wählen. Sie meinten aber zum Verkauf des Überschuss Stromes (Einspeisevergütung) benötige ich eine Steuernummer. Ist dies korrekt?
@RM-zi9up
@RM-zi9up 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, ich habe meine PV Anlage 2021 bestellt, 2022 installieren lassen. Die Umsatzsteuer und den IAB in der Steuererklärung 2021 geltend und beides 2022 dann erstattet bekommen. Habe ich es richtig verstanden, dass ich in diesem Fall nichts zurückzahlen muss oder könnte es sei , dass eine Rückzahlung eingefordert wird? VG und vielen Dank!
@christianrode2549
@christianrode2549 2 жыл бұрын
So ist es bei mir auch, es bleibt spannend, I prepare for the worst 😞
@almkicker
@almkicker 2 жыл бұрын
Vielen Dank für das tolle Video. Mein Bescheid ist noch ein paar Tage offen und für mich stellt sich nun die Frage, wie ich am geschicktesten bzw. richtig Einspruch einlege und noch eine Sonderabschreibung unterbringe. Kann da jemand etwas zu sagen? Reicht ein einfacher Brief an das Finanzamt? Wie begründe ich den Einspruch, den ich ja durch eine fehlende Angabe selbst verursacht habe?
@andreasbiechele1956
@andreasbiechele1956 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihren Bericht. Bei uns ist die Einkommensteuererklärung für 2021 noch offen und wir überlegen jetzt den IAB noch gelten machen für unsere PV- Anlage, die wir allerdings erst in 2023 in Betrieb nehmen. Sind wir dann verpflichtet für durch den Verzicht der Kleinunternehmerregelgung für 5 Jahre Umsatzsteuer zu zahlen oder wird dann mit dem Systemwechsel ab 2023 automatisch steuerfrei?
@SH-yw1ul
@SH-yw1ul 2 жыл бұрын
Auf die Beantwortung der Frage mit dem IAB in einem der nächsten Videos bin ich auch sehr gespannt, ob und wie der aufzulösen ist, wenn gar keine EÜR mehr gemacht wird ab 2022.
@klausflyX
@klausflyX 2 жыл бұрын
Interessiert mich auch sehr! Gleiche r Sachverhalt hier.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, ich persönlich würde in 2021 einen IAB abziehen (Gewinnerzielung und Eröffnungsphase vorausgesetzt), auch wenn Ergebnis daraus aktuell offen ist. Auswirkungen auf die Umsatzsteuer ergeben sich keinesfalls, also keine Nachteile daraus. Bei Lieferung in 2023 gilt dann grundsätzlich der Nullsteuersatz. Als Kleinunternehmer erfolgt dann keine Besteuerung des Strom Eigenverbrauch oder der Einspeisevergütung in der Umsatzsteuer. StB Stefan Mücke
@mecorowa5642
@mecorowa5642 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMueckech habe noch die Möglichkeit einen IAB 2021 geltend zu machen. Jedoch habe ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bis jetzt nicht eingereicht. Müssen für diesen Fristen eingehalten werden, um den IAB nicht zu gefährden? Und ist die Wahl der Kleinunternehmerregelung wirklich zutreffend bei einer Gewinnerzielungs-Absicht? Hier kommen mir Zweifel. Wie ist Ihre Meinung Herr Mücke?
@matthiasf4599
@matthiasf4599 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, ich plane in meiner Erklärung '21 einen IAB abzuziehen, IBN ist 2023. In meiner stl. Totalüberschussprognose für meine Anlage würde jedoch ein Verlust entstehen, also Liebhaberei und damit kein IAB. - Kann ich den Totalüberschuss künstlich erzeugen, indem ich für den Eigenverbrauch mit 20ct anstatt der Herstellungskosten rechne? Lt. dem BayLfSt ist das möglich. Dann würde ein Totalüberschuss entstehen. - Wie verhält es sich grds. mit Totalüberschuss und der Steuerbefreiung. Ertragssteuerlich wäre der Totalgewinn wegen 3 Nr. 72 und 3c ja immer genau 0. Ist es damit überhaupt möglich dem Finanzamt einen stl. Totalüberschuss nachzuweisen oder kann das FA für alle steuerbefreiten Anlagen immer Liebhaberei unterstellen ? Vielen Dank für Ihre Arbeit.
@christophstrack998
@christophstrack998 2 жыл бұрын
Hallo, Wie verhält es sich denn bei einer 29kwp brstandsanlage wenn in 23 zusätzlich eine 100kwp Anlage angeschafft wird? Bleibt die 29kwp liebhaberei oder wird sie dann zwingend wieder gewerblich?
@FrankSeidel65
@FrankSeidel65 2 жыл бұрын
Wir haben unsere PHOTOVOLTAIK Platten im Nov.22 aufs Dach bekommen Abschlagzahlung kam Dezember .22 mit UMST Fertigstellung und in Betrieb geht die Anlage Januar .23 Wie Bekomm ich die UMST zurück Oder wie wird es dann überhaupt gerechnet
@friedelmc
@friedelmc 2 жыл бұрын
Das würde mich auch interessieren
@doktor291
@doktor291 2 жыл бұрын
Eine Frage die sich mir beim Thema Nullsteuersatz / Umsatzsteuer stellt, ist der nachfolgende Sachverhalt : Privates Einfamilienhaus 70 % privat genutzt, 30 % als Ferienzimmer bzw. Ferienwohnung vermietet. Die Vermietung erfolgt unter Ausweis der Umsatzsteuer. Anlagenbau 2023, Strom wird privat und für die Ferienwohnung genutzt. Gilt hier der Nullsteuersatz? Muss Eigenverbrauch in der Umsatzsteuer versteuert werden?
@marclorentz5288
@marclorentz5288 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, wenn ich eigenständig eine PV Anlage selbst installiere (ohne die Inbetriebnahme, dass muss ja der Elektriker ja machen). Dann kann ich ja in 2023 die Solarmodule und den Wechselrichter MwSt befreit beschaffen. Wie ist es mit dem Gerüst welches ich zur Installation der Anlage benötige. Kann ich dieses auch MwSt. befreit beim Gerüstbauer zur Solaranlageninstallation mieten?
@renefeismann4850
@renefeismann4850 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, meine Pv Anlage ist Ende September in Betrieb genommen worden. Zumindestens zum Teil, da der Speicher und der Smart Meter noch fehlten und erst im Januar kommen. Auf der Seite vom Bundesfinanzministerium steht geschrieben :"Hat der Verkäufer hingegen auch die Photovoltaikanlage zu installieren, ist entscheidend, wann die Anlage vollständig installiert ist." Meine Frage ist jetzt, ob dadurch jetzt meine Anlage auch unter die Steuerbefreiung fällt. Eine Teilrechnung wurde im Oktober gestellt und auch beglichen.
@ChristineSchmid
@ChristineSchmid 2 жыл бұрын
hallo Herr Mücke, gilt die Neuregelung auch für Leute, die schon eine gewerbliche PV Anlage betreiben? Ich hab eine Anlage aus 2010 und 2022 verkaufe den Strom aus der alten Anlage zu 100 %, die neue Anlage (2022) füttert auch meinen Geschäftswagen, den ich als selbstständige fahre. Kann ich dann nichts mehr abschreiben? Die alte Anlage ist noch nicht abgeschrieben, für die neue Anlage habe ich in 2021 noch einen IAB geltend gemacht. Danke C.Schmid
@holger712
@holger712 2 жыл бұрын
Herzlichen Dank für das wie immer informative Video! Unsere Anlage wird im Januar 2023 in Betrieb genommen, auch die Gesamtrechnung erhalten wir in 2023. Die Sache mit dem Kleinunternehmer bringt mich immer wieder ins Schleudern. Muss ich irgendwo etwas anmelden?
@g.s.7925
@g.s.7925 2 жыл бұрын
genau. Das würde mich auch interessieren. Braucht man dann für die PV-Anlage noch eine Steuernummer (wenn die Anlage unter 30KWp ist). Es ist ja steuerfrei. Also muss man noch Kleinunternehmer werden und eine Steuernummer beantragen ?
@philk9877
@philk9877 2 жыл бұрын
das würde mich auch brennend interessieren
@jurgenhill6962
@jurgenhill6962 2 жыл бұрын
​@@g.s.7925 und ​@philk9877 Vom Herrn Mücke werden Sie voraussichtlich keine Antwort bekommen. Sollten Sie allerdings einen eigenen Steuerberater haben kann er die Frage(n) beantworten. Wenn nicht, fragen Sie einfach einen Berater in der Nähe. So habe ich es auch gemacht. Ich benutze eigentlich die Videos von Hr. Mücke immer nur zur Information, wenn es wieder mal etwas Neues in Punkto PV gibt. Sonnigen Gruß
@ingowieker9725
@ingowieker9725 2 жыл бұрын
Hallo Ich habe schon einen Teil der Anlage im 12.22 bekommen und bezahlt. Die Anlage geht aber Mitte 23 in Betrieb. Kann ich die 19 % zurück bekommen?
@Luttat1
@Luttat1 2 жыл бұрын
Kann ich den IAB von 2021 behalten, wenn die Anlage 2023 geliefert wird? Viele Grüße Thomas
@martinwenzel2790
@martinwenzel2790 2 жыл бұрын
Vielen Dank für ihr Video mit den klaren und nachvollziehbaren Informationen. Für meine in 2021 angeschaffte PV Anlage konnte ich nur einmal linear abschreiben weil ich mich für die lineare Abschreibung entschieden habe. Wenigstens konnte ich die MwSt wegen Verzicht auf die Kleinunternehmer Regelung ziehen. Ich bin nun auf das Plattenbergmodell gespannt.👍
@peterjohannes3561
@peterjohannes3561 2 жыл бұрын
Lieber Herr Mücke, kann man auch bei einer erfolgten IAB in die Kleinunternehmer Regelung noch wechseln, wenn die Anlage erst 2023 errichtet wird und wie und bis wann muss die Mitteilung an das FA erfolgen.
@thomasnickel7835
@thomasnickel7835 2 жыл бұрын
In diesem Jahr 2022 habe ich mir eine PV-Anlage (16kwp) angeschafft und auch schon voll bezahlt. Die Inbetriebnahme findet im Januar 2023 statt. Eine Umsatzsteuervoranmeldung habe ich vom Finanzamt mitgeteilt bekommen und auch eingereicht, um die Mehrwertsteuer erstattet zu bekommen. Frage nun: Muss ich den Eigenverbrauch und die Einspeisung bei Inbetriebnahme in 2023 versteuern und das auf 5 Jahre? Ich habe die Regelbesteuerung gewählt.
@sermar8157
@sermar8157 2 жыл бұрын
Habe hier eine Frage ??? Erstmal jedoch Besten Dank Herr Mücke für das sehr informative Material. im Netz findet man aktuell zu dem Thema kaum eine bessere Zusammenfassung. In diesem Zusammenhang hätte ich allerdings eine Frage an Sie: Mein Bekannter ist ein Elektrotechniker und stellt generell d.h. auch vor Einführung des Nullsteuersatzes aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19UStG an seine Endkunden die Rechnungen umsatzsteuerfrei. Er wollte aktuell also jetzt im Januar 2023 für mein Einfamilienhaus die PV-Anlagenkomponenten (Module, Wechselrichter, Speicher) für eine PV Anlage über 12,6 KW beschaffen. Nach seiner Rückmeldung möchte ihm jedoch der Großhandel unverändert weiterhin die 19% USt für die PV-Anlagenkomponenten in Rechnung stellen und zwar unabhängig davon für welchen Zweck diese seinerseits angeschafft werden. D.h. also, dass ich als Endkunde diese auf der Großhandelsstufe angefallene 19% USt gar nicht abwenden bzw. zurückholen kann, da diese auf meiner Rechnung gar nicht mehr enthalten ist, auf der Vorstufe jedoch sehr wohl angefallen und an mich auch weitergegeben wurde. Ist es den richtig, dass der Großhandel weiterhin die 19% USt weitergibt? Wenn ja, wie kann ich mir diese als Endkunde letztlich zurückholen? Danke
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag. vielen Dank für Ihren Kommentar und das Lob. Ein ganz schlechter Sachverhalt, der allerdings aufgrund der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer (22.000 EUR) nicht häufig anzutreffen ist. Es ist in der Tat so, dass ein Komponentenkauf über einen Kleinunternehmer nur schwer darstellbar ist. Der Nullsteuersatz gilt nur für die Lieferung an den Betreiber - nicht auf für den Händler. Ein Händler, der Kleinunternehmer ist, hat kein Vorsteuerabzug, so dass er den Bruttoaufwand hat. Dieser muss er mindestens weiterverrechnen, so dass es zur Verteuerung gegenüber dem Betreiber kommen muss. StB Stefan Mücke
@stasmoor289
@stasmoor289 2 жыл бұрын
Wie genau ist es mit Mieterstrom? Ist ein Zweifamilienhaus EG leben wir und 1 OG Mieter. Wir würden in Zukunft umziehen wollen bzw bauen (sobald es bezahlbar wird). Somit wäre die PV dann nur noch von Mietern im Gebrauch. Muss ich hierbei noch ein Kleingewerbe anmelden und alles ans Finanzamt melden oder entfällt das mit den neuen Gesetzen?
@DennisZ
@DennisZ 2 жыл бұрын
Wie ist das wenn ich im Jahr 2022 Kabel, Pv Module und Gestell gekauft und geliefert bekommen habe? Kann ich die Umsatzsteuer noch zurückbekommen?
@markus1394
@markus1394 2 жыл бұрын
Hallo Danke für das Video Wie verhält es sich bei E.v wenn Sie auf ihren Gebäude unter oder über 30 kWp installieren
@uwep.8144
@uwep.8144 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke. Muss ich dann jetzt für meine 2022 in Betrieb genommene PV - Anlage den Solarteur bitten eine neue Rechnung mit extra ausgewiesenen Handwerkerleistungen zu schreiben um die dann steuerlich geltend machen zu können?
@fabr3943
@fabr3943 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, Vielen Dank für das Video und sehr schade dass die Korrektur auf der Zielgeraden nicht mehr geklappt hat. Heißt das nun, dass es keinerlei Chance gibt einen IAB in der Steuererklärung für 2022 anzusetzen, wenn man die Anlage in 2023 geliefert bekommt? Die Steuererklärung 2021 ist bei mir leider schon durch... Nochmals vielen Dank und beste Grüße!
@gundolf8424
@gundolf8424 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, ich habe in 2022 meine Module und den Wechselrichter erhalten mit der 1. Rechnung. In 2023 kommen die Speicher und der Anschluss mit Inbetriebnahme. Denn die 2. Rechnung. Es steht nichts von Teilzahlung oder Teilrechnung. Die Anlage wurde aber komplett bestellt. Müsste auf der 2. Rechnung die MwSt von der 1. Rechnung nun abgezogen werden? Danke für eine Antwort und geruhsame Weihnachten
@chs6224
@chs6224 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, kann man sich die Umsatzsteuer von 19% zurück holen, wenn man eine Stromspeicher-Modul-Erweiterung 2022 gekauft und samt Umsatzsteuer bezahlt hat, aber durch Lieferschwierigkeiten die Lieferung erst in 2023 erfolgt? Vielen Dank Chris Schwend
@34t
@34t 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihre spannenden Videos. Kurz eine Frage zu unserer Situation: Bei uns wurde die PV-Anlage mit Speicher im Jahr 2022 montiert und schon eine 70% Teilzahlung (inkl. Umsatzsteuer) vorgenommen. Dazu gibt es auch eine Teilrechnung. Im Januar 2023 wird die Anlage dann in Betrieb genommen und wir erhalten die Schlussrechnung. Qualifiziert sich das gesamte Projekt für den Nullsteuersatz?
@michaelgoetting-mosebach3150
@michaelgoetting-mosebach3150 2 жыл бұрын
Dazu wurden doch bereits schon Videos zur Klarstellung veröffentlicht. Sofern es sich um eine Teilzahlung für eine gesamtheitlich geschuldete Anlage handelt gilt das Datum der fertigen Lieferung, also 2023 für die gesamte Anlage. Haben Sie mit der Zahlung konkrete Teilleistungen z.B. für die Solarpanels, die Montage und den Wechselrichter bezahlt und das ist so auf der Rechnung ausgeführt, dann gilt das Datum der Lieferung, also 2022.
@34t
@34t 2 жыл бұрын
@@michaelgoetting-mosebach3150 Danke!
@xNanoLux
@xNanoLux 2 жыл бұрын
Guten Morgen, vermutlich für die meisten eine triviale Frage, aber was muss ich denn tun um die Kleinunternehmerreglung zu wählen und wann muss ich das am besten tun? Meine PV Anlage ist in 2022 bestellt und ich habe auch schon prozentuale Abschlagsrechnungen mit MwSt. bezahlt, da die Komponenten schon geliefert und die Module auf dem Dach montiert wurden. Die Fertigstellung erfolgt aber erst im Januar 2023, sodass die MwSt. dann hoffentlich in der Endabrechnung verrechnet wird. Mein Energieversorger hat mir nun auch schon die Einspeisezusage zugeschickt, in der ich zwar die "Vergütungsauszahlung ohne die gesetzliche Umsatzsteuer" wählen kann, aber außerdem eine Steuernummer angeben muss. Muss ich also nun bei ELSTER den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausfüllen um diese Steuernummer zu bekommen und gleichzeitig auch die "Kleinunternehmerreglung" zu wählen? Kann ich dabei etwas falsch machen und ist dafür jetzt der richtige Zeitpunkt (noch 2022)? Oder kann ich die Steuernummer einfach weglassen, brauche den Fragebogen nicht auszufüllen weil ab 2023 ja eh alles Steuerfrei ist? Einen schönen 4ten Advent!
@gundolf8424
@gundolf8424 2 жыл бұрын
Das würde mich auch interessieren.
@N.H.223
@N.H.223 2 жыл бұрын
In Deinem Fall, wenn die Inbetriebnahme erst in 2023 erfolgt kannst Du bereits jetzt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und ohne bedenken die Kleinunternehmenregelumg wählen. Einkommensteuerlich die Liebhaberei. Dann musst Du künftig keine UST-Voranmeldungen abgeben und auch keinen Eigenverbrauch versteuern. EÜR fällt natürlich dann auch weg. Bedeutet kein Bürokratieaufwand für Dich und bei der Schlussrechnung des Solarteurs wirst diese mit 0% UST ausgestellt erhalten und automatisch evtl bereits bezahlte UST verrechnet bekommen 👍
@gundolf8424
@gundolf8424 2 жыл бұрын
@@N.H.223 Bei mir ist es fast genauso, nur das bei mir nicht Abschlagszahlung oder Teilrechnung steht sondern 1. Rechnung und bei Wechselrichter Montage wird wohl 2. Rechnung stehen. Ist aber eine Bestellung. Wird da meine MwSt der 1. Rechnung mit der 2. Rechnung zurück berechnet? Danke
@N.H.223
@N.H.223 2 жыл бұрын
@@gundolf8424 : Dann wurde bei Dir vermutlich auch eine Werklieferung (Standard) vereinbart und solange nicht nur einzelne bereits erbrachte Teilleistungen vereinbart und abgerechnet werden, solltest Du ebenfalls bei der Schlussrechnung die bereits bezahlte Umsatzsteuer angerechnet bekommen. Im Zweifelsfall sonst gerne auch den Solateur fragen.
@petjot
@petjot 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke auf Basis der aktuellen Gesetzgebung habe ich bzgl. der Umsatzsteuer einen Gestaltungsvorschlag. Wie bewerten Sie folgende Möglichkeit: Eckdaten: PV-Anlage < 30 kW-Peak mit 20 kW Speicher Inbetriebnahme: 07.2022 MF-Haus 4 Parteien/Wohnungen = 1x Ehepaar-GbR 3x eigene Kinder Technik: jeder Partei(Wohnung hat einen eigenen Zwischenzähler zur Verrechnung der Verbrauchswerte Meine Idee: Da eine Belastung der Kinder mit den Stromkosten nicht mehr als Ertrag (für die Einkommenssteuer) erfolgen muss, möchte ich für die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs nur den Eigenbedarf der Ehepaar-GBR heranziehen. Unter welchen Voraussetzungen ist dieses Vorgehen für 2022 statthaft und/oder wäre das auch eine Lösung ab 2023?
@ralffischer1261
@ralffischer1261 2 жыл бұрын
Vielen Dank für die ausführlich Information. Trotzdem habe ich noch eine Frage. Ich habe seit 2012 eine 7 kWp PV-Anlage und habe damals wegen der MWSt-Erstattung auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und jedes Jahr meine Umsatzsteuererklärung abgegeben. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, empfehlen Sie, rückwirkend zum 1.1.2022 zur Kleinunternehmerregelung zu wechseln, um für den Eigenverbrauch im Jahr 2022 und in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr zu zahlen. Nun habe ich vom Netzbetreiber für das Jahr 2022 für den eingespeisten Strom schon ca. 160 EUR Umsatzsteuer erhalten. Wer hat jetzt Anspruch auf diesen Betrag - der Netzbetreiber oder das Finanzamt - , wenn ich zur Kleinunternehmerregelung wechsele?
@tomri
@tomri 2 жыл бұрын
Was bedeutet Anschaffung in 2022 bzw. 2023. Ist damit der Tag der Inbetriebnahme oder der Tag der Beauftragung gemeint? Konkret, wie verhält es sich mit einer Anlage (15kWp) die Ende 2022 beauftragt wurde, zum Teil in 2022 bezahlt, zum Teil in 2023 bezahlt wird (Abschläge der Lieferung und Montage; im Moment natürlich noch inkl. MwSt.) und in 2023 in Betrieb gehen wird?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, wenn Sie eine Komplettanlage beauftragt und diese in 2023 fertiggestellt wird, dann unterliegt die Lieferung (Verkauf der Anlage) dem Nullsteuersatz. StB Stefan Mücke
@tomri
@tomri 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Vielen Dank für die schnelle Antwort
@nilsfuhrmann1859
@nilsfuhrmann1859 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke können Sie das Inbetriebnahme Datum eventuell konkretisieren? Meine im Oktober 21 bestellte Anlage ist zwar fast fertig und wurde am 28.10.22 im MaStR registriert. Jedoch ist sie noch nicht vollständig funktionsfähig. Eine Dachseite wurde diese Woche angeschlossen, funktioniert aber nicht. Einen Termin zum Zählerwechsel habe ich noch nicht, entsprechend ist die Anlage komplett aus. Was ist wenn die Anlage dieses Jahr nicht mehr ans Netz geht? Steuer zurück von der Solarfirma oder vom FA?
@antonheiss4762
@antonheiss4762 2 жыл бұрын
Danke für die informativen Videos. Geplant waren auf einem MFH mit 21 WE
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, Herr Heiss. Danke für Ihren interessanten Kommentar. Sie sind Eigentümer des Hauses und Betreiber der PV-Anlage? Der Strom wird an Mieter verkauft und gleichzeitig für die Wärmepumpe genutzt? Wie wird denn der Strom, der von der Wärmepumpe verbraucht wird in der Abrechnung berücksichtigt (bewertet)? StB Stefan Mücke
@antonheiss4762
@antonheiss4762 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, ja ich bin alleiniger Eigentümer des Hauses. Die Anlage werde ich mit Nichte und Neffe betreiben, für die Abrechnung des Mieterstromes usw. fehlt es mir als Rentner einfach die Zeit😉 Mieterstrom wird innerhalb der gesetzlichen Vorgaben also mit 90% der Grundversorgung abgerechnet, dazu gibt es noch 3,57Cent Mieterstromzuschlag vom Staat, je nicht eingespeistes kwh. Das bringt bei meinem Grundversorger zusammen ca. 42,3Cent je Kwh steuerfrei??? Von daher große Akkus. Zukaufstrom über Tipper zu Börsenpreis über Monatsmarktwert oder stündlich. Gedeckelt durch die Strompreisbremse, So habe ich zusätzliche Erträge von 0-30 Cent je zugekauften kwh, abhängig vom Spotmarktpreis, bei 0% Risiko für mich, durch die Strompreisbremse. Vorteil für den Mieter ist, dass 100% seines Verbrauches zu 10% unter der Grundversorgertarife liegt. Ersparnis ca. so um die 100-120€ im Jahr. Bei Wärme und Warmwasser werde ich den Mieter zu 12Cent Arbeitspreis (=Gaspreisbremse)+ Nebenkosten, wie bei Contracting üblich verkaufen/abrechnen. Ansonsten würde ich für den Wärmestrom ja nur ca. 42,3 Cent geteilt durch die Jahresarbeitszahl von ca. 3-3,5 der WP bekommen = ca. 12-14Cent. Wenn die rechtliche Möglichkeit besteht, würde ich gerne die Kosten der WP und die benötigten anteiligen Kosten der PV in die Berechnung meiner Gestehungskosten für die Wärme einbeziehen. Das wären ca. 25-30 Cent/kwh Arbeitspreis, alles über der Gaspreisbremse müsste ich also vom Staat bekommen. Somit hätte ich einen ROI der PV und WP von 3 bis max. 5 Jahren. Also eine Rendite wie bei Gas und Strom üblich von 20-35%, EON und co. machen es ja auch nicht anders. Die IAB werde ich natürlich für 2022 machen, wenn es klappt super, wenn nicht auch egal.. Verbrauch in 2022: 130.000kwh Gas für Heizung und Warmwasser, davon alleine 55.000kwh für WW für die ca. 60 Personen. Das Haus hat einen Vollwärmeschutz aus 2018, Baujahr 1965 Strombedarf der 21WE sind ca. 55.000kwh im Jahr. Durch die 35kwp an Fassaden und Balkonen habe ich hohe Erträge im Winter. So kann ich min. ca. 45.000kwh Mieterstrom und ca. 90.000kwh Wärme/WW rein über den PV Strom mit den Akkus abdecken.
@andrehoener
@andrehoener 2 жыл бұрын
Vielen Dank für diese hilfreichen Informationen. Für mich stellt sich die Frage wie es laufen muss, wenn man quasi gerade in der Installationsphase ist, man schon eine Abschlagsrechnung mit Umsatzsteuer gezahlt hat, die Anlage aber erst in 2023 in Betrieb genommen wird. Die Abschlussrechnung dann auch erst im Januar 2023 erstellt wird?
@dirklieb8760
@dirklieb8760 2 жыл бұрын
das wäre für genauso von Interesse weil ich in der selben Situation bin - vor allem wie man damit umgehen muss wenn der Installateur sich ggf. dagegen wehrt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer zu erstellen - sprich die bereits zu viel bezahlte Umsatzsteuer nicht in die Schlussrate berücksichtigt
@Ben-mf4su
@Ben-mf4su 2 жыл бұрын
Dito
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Abend. Die Inbetriebnahme ist abstrakt nicht unbedingt entscheidend. Wenn Sie eine Komplettanlage beauftragt haben, dann ist die Übergabe und Abnahme der fertigen Anlage der maßgebene Zeitpunkt. Wenn der Zeitpunkt in 2023 liegt, dann gilt der Nullsteuersatz. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer aus dem Abschlag grundsätzlich angerechnet. StB Stefan Mücke
@-.mdsfbuoiohvcdfgv
@-.mdsfbuoiohvcdfgv 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke. Vielen Dank für Ihre Videos. Eine Frage stellt sich mir: Ist es richtig, dass ich als Solarteur jetzt Finanzamt "spielen" muss und erst nach einer Analyse der steuerrechtlichen Situation JEDES einzelnen Kunden entscheiden muss, ob der Null-Steuersatz gilt oder nicht? Welche Komponeten sind denn mit im Null-Steuersatz? Module, Wechselrichter, Speicher sind logisch, aber was ist mit den Komponenten die auch benötigt werden aber nicht außschließlich bei PV-Anlagen benötigt werden wie RCD, Kabel, Schrauben, Kabelkanäle? Als Solarteur steht man damit bis zu ersten Tiefenprüfung in einer prekären Umsatzsteuersituation. Aus Sicht der Solarteure ist es keine Vereinfachung. Es ist schlicht die Verlagerung von Bürokratie und Risiko bei der Umsatzsteuer vom FA zum Unternehmer.
@DanielRischer-ls4lm
@DanielRischer-ls4lm Жыл бұрын
Hallo Hr. Mücke, vielen Dank für Ihre Information. Wie sieht der Fall Teilung der Anlage in voll und überschusseinspeisung aus. Werden hier nur die Vorgaben 30kwp bzw eigenes Wohnhaus betrachtet oder wird für den Teil Volleinspeisung eine gewinnerzielungsabsicht unterstellt? Ein Video hierzu wäre klasse. Vielleicht hat ja einer hier im forum bereits eine Antwort. LG und danke
@andreafrage9649
@andreafrage9649 Жыл бұрын
Soweit ich das verstanden habe, wird alles unter 30 kwp freigestellt, ohne weitere Prüfung
@mgngie3596
@mgngie3596 2 жыл бұрын
Ich bin gespannt auf die angekündigten Ausführungen zum Plattenberg Modell
@seppsepp9776
@seppsepp9776 2 жыл бұрын
Hallo, das besagte Jahressteuergesetz für Photovoltaikanlagen wurde ja nun seitens Politik verabschiedet. Anbei einige Fakten zu meiner Anlage: - Der Anschaffungszeitraum für 14,63 kWp ereignete sich KOMPLETT in 2022 - Die generellen Anschaffungskosten beliefen sich für die Module, 2 Wechselrichter & Batteriespeicher - Die Anschaffungskosten für die gesamten Module und die 2 Wechselrichter wurde Mitte 2022 (MwSt 19%) beglichen - Nun wurde endlich der Batteriespeicher geliefert mit Rechnungsstellung Dezember 2022 (MwSt 19%). - Die Fertigstellungsanzeige soll strategisch durch das neue Gesetz ab dem 01.01.2023 erfolgen. Nun fällt mit dem neuen Gesetz die Mehrwertsteuer von 19% für die Beschaffung, auch rückwirkend für 2022, komplett weg. Da nun der Installationsbetrieb durch den Einkauf in 2022 in Vorleistung gegangen und ich bereits 4/5 der Gesamtkosten mit 19% Mehrwertsteuer gezahlt habe, wäre meine Frage wie ich weiter vorgehen soll: Variante 1: - Rechnung des Batteriespeichers (Gesamtkosten - Differenz 0%/19% Mehrwertsteuer) wir nur als Teilbetrag beglichen damit ich nur ca 81/100 als Gesamtkosten zahlen muss. - Seitens Installationsbetrieb erfolgt eine Vorsteuererstattung beim Finanzamt in 2023 mit Rückerstattung der Differenz 0%/19% Mehrwertsteuer. Variante 2: - Restlicher Betrag ca 1/5 wird an den Installationsbetrieb gezahlt und somit der Gesamtbetrag beglichen. - Ich als privater Anlagenbetreiber (ohne GbR/Gmbh) erhalte die 19% Mehrwertsteuer über die Vorsteuererstattung vom Finanzamt komplett für die gesamte PV-Anlage zurück. Laut dem Installationsbetrieb wäre die Variante 2 der richtige Ansatz, was ich persönlich nicht glaube. Ich möchte letzten Endes dass der Installationsbetrieb nicht auf den Kosten sitzen bleibt und ich als Anlagenbetreiber keine 19% Mehrwertsteuer zahlen muss. Eine WIN WIN Situation wäre optimal, wie gehe ich hier weiter vor? Danke! Gruss Sepp
@markflow8230
@markflow8230 2 жыл бұрын
wenn ich eine bestehende 9,9KWp Anlage aus 2019 um 30 KWp ergänzen möchte. Gelten dann beide zusammen als 40KWp oder gelten beide separat und damit steuerfrei?
@mkisolutions
@mkisolutions 2 жыл бұрын
Guten Morgen, es bleiben für mich zwei Fragen: 1. Die Installation Erfolg auf einem vermieteten Mehrfamilienhaus - der Strom wird vollständig eingespeist - dieser Fall fällt auch unter die Neuregelung? 2. Der Strom wird an die Mieter verkauft. Bleib es dann ebenfalls bei einer ertragssteuerfreien Einnahme und wird der Strom umsatzsteuerfrei an die Mieter berechnet. Vielen Dank (auch für den aufschlussreichen Content)
@timnissen9968
@timnissen9968 2 жыл бұрын
Ich habe 2018 eine Rückstellung gebildet und will diese jetzt auflösen..mit einer pv anlage..die ist schon seit 3 jahren geplant..aber durch corona und lieferengpässe kann ich die Anlage erst jetzt aufbauen..kann ich die rückstellung trotzdem jetzt noch auflösen???
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, Herr Nissen. Die Investitionsfrist nach § 7g EStG beträgt (normal) 3 Jahre. Coronabedingt wurde die Fristen verlängert; für Abzugsbeträge 2018 auf 5 Jahre, d. h. es muss eine Investition und das Nullsummenspiel spätestens im Jahr 2023 erfolgen. Wir vertreten die Auffassung, dass der IAB in 2018 nicht rückgängig zu machen ist, wenn dieser bei AK einer befreiten Anlage abgesetzt werden. Wir dürfen gespannt auf die erste Stellungnahme der Finanzverwaltung erwarten. Wir hoffen, dass diese unsere Auffassung teilt, ansonsten müssen später die Finanzgerichte darüber entscheiden oder die Bundesregierung muss klarstellend eingreifen. StB Stefan Mücke
@timnissen9968
@timnissen9968 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke vielen Dank für Ihre kompetente Antwort !Ich werde versuchen die Stellung mit der Anlage aufzulösen..ich habe ja gute Gründe! schönes Wochenende
@manfredstrohmaier6818
@manfredstrohmaier6818 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, danke für das sehr informative Video. Ich wollte gerne Ihre Meinung zu unserem Fall hören. Unsere PV Anlage ist 2020 installiert worden, wir sind in der Regelbesteuerung. Die Einspruchsfrist für die Einkommensteuererklärung 2021 ist schon abgelaufen (ca 14 Tage) . Ich habe das Finanzamt angeschrieben und um Änderung der Steuererklärung gebeten. Als Grund habe ich einen Rechenfehler angegeben weshalb die Sonderabschreibung nicht angesetzt wurde. Daraufhin wurde mir vom Finanzamt telefonisch mitgeteilt dass der Bescheid nicht mehr geändert werden kann und wir die Sonderabschreibung in der Steuererklärung 2022 in Ansatz bringen könnten. Können wir uns auf diese Aussage berufen oder sehen Sie eventuell eine Möglichkeit unter Anwendung von §173 AO (Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen) die Änderung des Steuerbescheid zu erwirken?
@thomasweber1803
@thomasweber1803 Жыл бұрын
vielen Dank für die vielen Infos, ich bekommen im mai eine 9 Kwp Anlage auf mein einfamilienhaus. ich bin bereits unternehmer und somit umsatzsteuerpflichtig, sodass ich die pv-anlage beim finanzamt als regelbesteuerer anmelden muss, soweit ich das richtig verstanden habe. ändert sich für den Regelbesteuerer ab 2023 etwas an der umsatzbesteuerung des eigenverbrauchs bzw. des eingespeisten Stroms? Danke und viele Grüße Thomas
@christians.6192
@christians.6192 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, kann man für eine PV-Anlage die in2023 beschafft wird, den IAB in 2022 geltend machen? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen. Danke. Gruß CS
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, die Frage ist wirklich begründet. sachlich darf es natürlich nicht sein, dass ein IAB abgezogen werden darf. Da der IAB aber Wirtschaftsgut unabhängig ist, greif der § 3c EStG nicht direkt. Wir sind der Meinung, dass es noch zwingend einer gesetzlichen Ergänzung bedarf. Die Person im BMF, die die Vorschrift bisher "verbrochen" hat, wird sich aber bestimmt etwas dabei gedacht haben (oder auch nicht). Für die Investitionsentscheidung würde ich mal nicht mit einem Steuervorteil rechnen. Für die Erklärung 2022 bleibt mal die weitere Entwicklung abzuwarten. StB Stefan Mücke
@a.b.4344
@a.b.4344 2 жыл бұрын
Der IAB2022 für eine PV-Anschaffung fällt doch durch die Rückdatierung der Nicht-Einkommensteuerbarkeit zum 1.1.2022 weg. Lediglich die Einstellung bis zum 31.12.2021 (IAB2021) könnte doch Strittig sein ?
@christoph3203
@christoph3203 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Guten Abend Herr Mücke, zum Punkt "Wirtschaftsgut unabhängig": ich bin zwar noch mit der Frage IAB in 2021 konfrontiert, frage mich hier aber was bei "Art des Gewerbes" anzugeben ist? Kann es nachteilig sein, wenn dort "Photovoltaikanlage und Speicher" genannt wird - oder wie wäre hier vorzugehen?
@xyzzyx7273
@xyzzyx7273 2 жыл бұрын
Danke für das neue Video!! Meine Anlage kommt in 2023. Leider stehe ich völlig auf dem Schlauch hinsichtlich Investitionsabzugsbetrag und ich muss wenn dann ja noch dieses Jahr anmelden oder? Leider kennen sich die Steuerberater meines Vertrauens auch nicht wirklich aus. Mein Stand ist jetzt, Anlage beim Finanzamt anmelden noch dieses Jahr. Neue Steuernummer nötig oder nicht? Dann würde ich das zumindest machen. Besten Dank vorab!!
2 жыл бұрын
Was ist, wenn die Anlage in 2021 und 2022 selbst gebaut wurde, also fast alle Teile in 2021 gekauft und durch Solarteur in 2022 auf dem Dach installiert? Es wurde in 2021 ein zusätzlih ein IAB gebildet. Gesetzt den Fall, dass der IAB letztlich nicht genutzt werden kann, weil er später (dann auch noch mit Zinsen rückgängig gemacht würde), gibt es eine Möglichkeit die tatsächlich entstandenen Kosten 2021 geltend zu machen oder geht das nicht, weil die Anlage ja erst 2022 in Betrieb genommmen wurde?
@dodsble1
@dodsble1 Жыл бұрын
Hallo, darf ich für eine in 2022 installierte Anlage auch freiwillig für das Jahr 2022 abschreiben? Oder ist das ein Zwang dass jetzt die komplette Möglichkeit zur linearen Oder degressivere Afa auch Anlage und Speicher entfällt?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke Жыл бұрын
Guten Tag. Bei begünstigten Anlagen besteht keine Rechtswahl Möglichkeit. Die Befreiung und der Wegfall der Abschreibung sind obligatorisch. Gegen die rückwirkende Befreiung bestehen jedoch Bedenken. StB Stefan Mücke
@dodsble1
@dodsble1 Жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke vielen Dank.
@thomasbauer2789
@thomasbauer2789 2 жыл бұрын
Bei einer Anlage aus 2009.Wechsle ich da in die Kleinunternehmerregelung? Wie gehe ich das an?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, Herr Bauer. Sie sind nur Unternehmer wegen der PV-Anlage? Ohne Ihnen weh tun zu wollen - Sie hätten schon seit Jahren zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren können. Welchen Anteil des erzeugten Stroms speisen Sie ein? Ich glaube, hier wird sehr oft Geld verschenkt. Ich überlege gerade, ob wir hierzu ein Video im Januar erstellen und veröffentlichen sollten. StB Stefan Mücke
@arthurs.9623
@arthurs.9623 2 жыл бұрын
Ein Video hierzu wäre sehr interessant. Auch ich stehe vor der Überlegung mit meiner Anlage von 2009 auf die Kleinunternehmerregelung umzustellen. Bei künftigen Aufwendungen kann ich dann allerdings keine Vorsteuer mehr abziehen, das ist natürlich ein Nachteil.
@tobiasketz3852
@tobiasketz3852 2 жыл бұрын
Guten Tag, Ich habe meine Anlage fast fertig, die endgültige Lieferung und IBN wird Anfang 2023 sein. Ich habe für 2021 einen IAB eingereicht. Nun möchte das Finanzamt noch eine EÜR für 2021. da ist doch aber noch gar nichts angefallen. Ist ja nur eine Rückstellung oder liege ich falsch? Was müsste ich eintragen? Des Weiteren lohnt es sich noch einen IAB 2021 durchzusetzen oder muss ich es eh zurückzahlen wenn ich 2023 in Betrieb gehe und somit Steuerbefreit bin? Danke für ihre Rückmeldung
@tobiasketz3852
@tobiasketz3852 2 жыл бұрын
ich muss leider heute noch eine Entscheidung treffen ob ich eine EÜR nachreiche und den IAB 2021 bilde oder den IAB aus der Steuererklärung 2021 wieder rausnehme. Bisher habe ich leider noch keine Infos dazu im Internet gefunden...was ist Ihre Empfehlung?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, ich persönlich würde einen IAB in 2021 abziehen. Das Finanzamt wird sicherlich die Frage der Liebhaberei aufgreifen. Dazu gibt es Möglichkeiten. Zinsrisiko kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. StB Stefan Mücke
@rudolfswaldgefluster8728
@rudolfswaldgefluster8728 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, in Bezug auf die Umsatzsteuer verwenden Sie zwei Termini. Zum Einen den Begriff "Anschaffung" und sonst den Begriff "Inbetriebnahme". Was ist nun entscheidend für die Umsatzsteuer bzw. den Zeitpunkt: Die Anschaffung (Kauf mit Abschlagzahlung) ODER der Zeitpunkt des ersten Einschaltens (Inbetriebnahme), sowie der Schlussrechnung?
@SH-yw1ul
@SH-yw1ul 2 жыл бұрын
Lieferung, bei Komplettauftrag der letzten Komponenten, ansonsten jeder einzelnen Komponente für sich betrachtet. Meist geht es beim Komplettauftrag mit der IBN einher, weil der Solateur erst mit der IBN den letzten Handschlag macht bzw. das letzte notwendige Kabel liefert und montiert. Ist aber kein Muss, hängt vom Vertragswerk und ggf. der Abstimmung mit dem Solateur ab...
@dirkg.
@dirkg. 2 жыл бұрын
Vielen Dank für Ihre Videos. Leider ist das Thema so komplex, dass ich immer noch nicht ganz durchsehe. Wir haben eine PV-Anlage (9,72 kWp) installieren lassen, die jedoch erst 2023 ans Netz geht. Diese wird von uns 20 Jahre lang gepachtet/gemietet. Gilt diese Steuerfreiheit auch für uns? Die Verträge (Module/Speicher) mit Nett-/Bruttobeträgen sind ja bereits geschlossen. Würden uns dann die MWStn erstattet? Und auf die Einspeisung zahlen wir dann auch keine Steuern? Vielen Dank!
@a.b.4344
@a.b.4344 2 жыл бұрын
Die Steueränderung der Umsatzsteuer 0% Satz gild nur für den Verkauf. Miete weiterhin 19%...
@itsmedmg
@itsmedmg 2 жыл бұрын
Lieber Herr Mücke, vielen Dank für Ihre super Videos. Ich muss meine Einkommensteuererklärung 2021 nach Fristverlängerung zum 31.12.22 abgeben. Meine PV-Anlage, in 2022 bestellt, teilweise montiert, wartet noch auf den Wechselrichter, so dass die Übergabe erst in 2023 stattfindet. Das Thema Investitionsabzugsbetrag mit allen Implikationen und Besonderheiten überblicke ich noch nicht so ganz. Soll ich einen IAB angeben oder nicht? -> Ich kann nur würfeln oder auf einen Tipp von Ihnen hoffen...
@waschdl81
@waschdl81 2 жыл бұрын
Vielen lieben Dank für die tollen Updates aus der Steuerwelt Hr. Mücke! Ich bin Betreiber seit 2021 (Regelbesteuerung), habe 2020 leider keinen IAB gebildet und auch die EST 2021 noch nicht abgegeben. Gibt es hier noch einen Weg 100% Afa zu erzielen, oder bleibt es bei 20% Corona Afa + 12.5% reguläre degr. Afa (Rest verpufft dann)? Danke vorab!
@heinerford1601
@heinerford1601 2 жыл бұрын
Einen schönen guten Morgen. Ich habe das Steuerwissen Pro (Stand September) gekauft. Wird dieses auch um die angekündigten Themen und auf die neue Gesetzgebung erweitert oder muss das Steuerwissen V2 hinzu gekauft werden? Vielen Dank
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, Sie werden dazu in der nächsten Woche eine Mail erhalten. Leider kam vieles anders und wir müssen alles neu machen. Aber wir werden hier eine faire Lösung finden. Ganz sicher und versprochen! StB Stefan Mücke
@Burny2011
@Burny2011 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, wann wird diese email Rausgehen ? mfg
@gj9705
@gj9705 2 жыл бұрын
Bedanke mich die Info und wünsche schon mal schöne und erholsame Feiertage ... Ich habe eine Privat PV Anlage mit 70% Regelung und Inbetriebnahme 2013 seit 2013 habe ich die Regelbesteuerung gewählt und jährlich EÜR und Umsatzsteuererklärung abgegeben im November 2022 wurde der Wechsel von der Regelbesteuerung zur KUR ab 2023 beantragt Verstehe ich das Video richtig? - für die EKST 2022 muss ich keine EÜR jedoch weiterhin eine Umsatzsteuererklärung einreichen ?? - für die EKST 2023 entfallen EÜR und Umsatzsteuererklärung ??
@NG-ru4ue
@NG-ru4ue 2 жыл бұрын
Wir bekommen noch einen Batteriespeicher zur Miete im Januar 2023 zu der PV die auch zur Miete ist die ist in Betrieb gegangen im Februar 2022. Ist die Miete von dem Speicher dann auch von der MwSt.. befreit ?
@a.b.4344
@a.b.4344 2 жыл бұрын
Mietverhälltnisse werden von den Änderungen zur Umsatzstuer 2023 nicht berührt! Es wird nur für den Verkauf von PV-Komponenten ein neuer 0% Steuersatz eingeführt. Für Miete muss nach wie vor 19% Mehrwertsteuer gezahlt werden.
@trollpatsch0815
@trollpatsch0815 2 жыл бұрын
Die Frage die für mich offen bleibt. Was ist wenn ich Solarmodule kaufe, diese für eine PV-Inselanlage auf meinem Haus benutze die nicht im Marktstammdatenregister angemeldet ist. ( Weil es eine Inselanlage ist) Das ist ne Anlage auf meinem Hausdach, die dementsprechend in der Nähe bzw auf einer Wohnimmobilie installiert ist. Aber bei den ganzen Angeboten steht immer bei " Der Käufer muss das nachweisen bla bli blubb " Für mich sieht das so aus als ob man als DIY´er schön die 19% zahlen darf obwohl die Anlage der gleichen Sache dient.
@uwelindheim7358
@uwelindheim7358 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, ich besitze eine 68 Kwp (Volleinspeisung) und eine 28 Kwp-Anlage (mit Eigenstromverbrauch) auf Gewerbehallen. Gilt dann auch die Steuerbefreiung, da man unter der 100 Kwp Grenze bleibt. Im voraus, herzlichen Dank Zusatz: Beide Anlagen sind nur Teileigentum. Die Gesamtanlage liegen beide bei über 100 Kwp.
@heinzmeyer4123
@heinzmeyer4123 2 жыл бұрын
Gilt diese Steuerbefreiung auch für Mietanlagen? Zum Beispiel EnPal?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, siehe Antwort in unseren FAQs www.muecke.de/faq?questionId=96a6bcc0-7c24-49f0-bf78-08dd55d559ad&appDefId=14c92d28-031e-7910-c9a8-a670011e062d StB Stefan Mücke
@andreafrage9649
@andreafrage9649 2 жыл бұрын
Hallo, Wir haben eine GbR mit 2 Gesellschaftern. Gewerbliche Grundstücks Vermietung. Die GbR hat 2 PV Anlagen darauf, 90 und 45 kwp, aus 2007. Ist die 45 kwp Anlage jetzt ESt frei, da pro Gesellschafter unter 30 ? Oder sind beide Anlagen frei da pro Gesellschafter unter 100 ? Oder welche Grenze wird zuerst angeschaut? Vielen Dank
@MrMac-kg7vy
@MrMac-kg7vy 2 жыл бұрын
Die der Anlage. Die Gesellschaftsanteile sind irrelevant.
@thorstenschroeer5523
@thorstenschroeer5523 2 жыл бұрын
So, nun ist es also endlich raus. Habe im Juli 2022 Anlage installiert und Investionsabzugsbetrag (IAB) beim Finanzamt eingereicht. Der ist dann wohl auch hinfällig, oder?
@TomO-ty9xd
@TomO-ty9xd 2 жыл бұрын
Super Video - Kanal gleich aboniert Blöde Frage: Was wenn ich im Nov. 2022 zwar die Solarmodule erhalten und auch die Abschlagszahlung in 2022 bezahlt habe, die Wechselrichter, Speicher und in Betriebnahme erst im Jan 2023 erfolgt - gilt auch dafür die 0% Umsatzsteuerregelung? Wäre super eine kurze Antwort dazu zu bekommen Besten Dank
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Abend. Wenn Sie eine Komplettanlage beauftragt haben und keine Teilleistungen (sondern Abschlagszahlungen), dann unterliegt die Lieferung dem Nullsteuersatz. StB Stefan Mücke
@dija2655
@dija2655 2 жыл бұрын
Steht auf der Abschlagsrechnung irgendwo die Angabe Leistungsdatum?
@TomO-ty9xd
@TomO-ty9xd 2 жыл бұрын
Noch gibt es ja keine Abschlußrechnung - Lieferung der restlichen Komponenten erfolgt ja erst in 2023
@TomO-ty9xd
@TomO-ty9xd 2 жыл бұрын
​@@SteuerberaterMuecke - ja - nennt sich nur 2. Abschlagsrechnung - Fertigstellung der Dacharbeiten - d.h. das wird also gut ausgehen?
@friedelmc
@friedelmc 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Wir haben vor 2 Wochen einen Ganzjahresspeicher (HPS Picea) bekommen, die PV Anlage wird aber erst in 2023 installiert und das gesamte System in Betrieb genommen. Wir haben nun für die Lieferung der Picea schon eine Rechnung mit MwSt. bekommen. Wird das dann bei der Schlussrechnung (ziemlich kleiner Betrag im Verhältnis) wieder gutgeschrieben oder profitieren wir gar nicht davon?
@ackfeldwilhelm4770
@ackfeldwilhelm4770 2 жыл бұрын
Guten Tag Herr Mücke, danke für das informative Video. Ich habe vor 12 Jahren zusammen mit einem Verwandten eine GbR zum Betrieb einer 19,2 kw/p PV-Anlage gegründet. Die Anlage ist auf meiner ehemals landwirtschaftlich genutzter Scheune installiert, Die GbR führt die Umsatzsteuer ab und ich privat zahle für meinen 50%-Anteil an der GbR für Stromertrag und Dachmiete Einkommensteuer. Fällt für die GbR ab 2023 die Umsatzsteuerpflicht weg und für mich privat ab 2022 die Einkommensteuerpflicht weg?
@stefanko65
@stefanko65 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, betrifft die Umsatzsteuerbefreiung nur reine Wohngebäude? Was ist mit einem EFH, in dem sich eine gewerbliches Büro befindet? Mit freundlichen Grüßen Stefan Koppe
@DS-cp1bn
@DS-cp1bn 2 жыл бұрын
Danke Herr Mücke! Wir haben eine pv Anlage aus 2019 (29 KWp) mit dem Modell der Regelbesteuerung. Müssen wir trotz der gesetzlichen Änderung für das Jahr 2022 noch eine Umsatzsteuererklärung machen? Oder könnten wir für 2022 einen Antrag auf „Liebhaberei“ stellen? Wir nutzen die PV Anlage zum Eigenverbrauch und zur Einspeisung. Allen einen schönen 4.Advent!
@SH-yw1ul
@SH-yw1ul 2 жыл бұрын
Du wirfst die beiden Sachen durcheinander. USt-Erklärung musst du insgesamt 5-6 Jahre machen, da hat sich nichts geändert für dich durch das neue Gesetz. USt hat nichts mit Liebhaberei zu tun, Liebhaberei betrifft die Ertragsteuer/EÜR. Und die EÜR-Rechnung entfällt jetzt auch für dich automatisch und zwar schon ab dem Veranlagungsjahr 2022.
@lutzfriedrich5796
@lutzfriedrich5796 2 жыл бұрын
Hallo Ich habe im Oktober meine Module und Wechselrichter erhalten. Diese Anlage wurde dann auch Ende Oktober in Betrieb genommen. Hierfür habe ich eine Abschlagszahlung von 70% bezahlt.inkl MwSt. Zur Zeit warte ich noch auf meinen Speicher der noch nicht verbaut wurde. Jetzt meine Frage, besteht die Möglichkeit die MwSt von der Anzahlung zurück zu bekommen, da die Leistung wie im Angebot ist über den 31.12.22 hinaus geht? Würde mich über eine Rückmeldung freuen. Mfg
@fabianhartmann8806
@fabianhartmann8806 2 жыл бұрын
Gibt es für das Problem schon eine Lösung?! Grüße F.H.
@christoph3203
@christoph3203 2 жыл бұрын
Guten Abend Herr Mücke, danke für das Video zum aktuellen Stand. Ich habe noch eine Verständnisfrage zum IAB. Angenommen eine Bildung in 2021 wäre noch möglich. Im Jahr der Anschaffung (bspw. 2023) müsste doch der zuvor als IAB abgezogene Betrag hinzugerechnet (Gewinnerhöhung) werden. Damit sich das nicht nachteilig auswirkt gab es - nach meinem Verständnis - bisher dann die Möglichkeit der Sonder-Afa. Diese fällt jetzt ja weg. Wandelt sich das Nullsummenspiel dann nicht in einen Nachteil? Führt das im Jahr der Anschaffung nicht zu einer Nachzahlung? Über eine kurze Klarstellung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße
@thomasvogele1446
@thomasvogele1446 2 жыл бұрын
Hallo Christoph3203, das sehe ich genauso. Bzw. ich bin der Meinung, da nach steuerlichen Gesichtspunkten ab 2022 gar keine begünstigte Investition mehr erfolgen kann (die PV-Anlage existiert in der Einkommensteuer bis 30 kW nicht mehr), dass der IAB rückwirkend wieder in der Veranlagung 2021 storniert wird. D.h., es gibt einen Änderungsbescheid ohne IAB, der zu einer Steuernachzahlung, ggf. mit Zinsen, führt.
@franzamerkamp724
@franzamerkamp724 2 жыл бұрын
Guten Tag Herr Mücke, vielen Dank für das Video! Eine Frage: Meine Steuererklärung für 2021 ist noch nicht fertig. Meine Solaranlage habe ich 2022 bestellt und sie wird im Januar 2023 geliefert. Kann ich in meiner Steuererklärung für 2021 den IAB für diese Anlage noch geltend machen? Er bezieht sich ja meines Verständnis nach auf die nächsten drei Jahre. Vielen Dank! Beste Grüße aus NRW
@josefzwayer836
@josefzwayer836 2 жыл бұрын
Hallo @franzamerkamp724, wenn in 2021 ein IAB für eine zukünftige Investion geltend gemacht wurde, dann kann diese Investion in 2022, 2023 oder in 2024 vorgenommen werden. Es gilt eine 3-Jahresfrist. So die Auskunft von meinem Finanzamt in Oldenburg (Niedersachsen). Habe selbst in 2021 den IAB geltend gemacht und bekomme jetzt meine PV-Anlage im Januar 2023. Viele Grüße aus NDS.
@franzamerkamp724
@franzamerkamp724 2 жыл бұрын
@@josefzwayer836 vielen Dank für die Information!
@5508827
@5508827 2 жыл бұрын
@@josefzwayer836 Das klingt interessant, mir geht es genau so. Anlage kommt im Januar. Steuer 21 noch nicht gemacht. Wie hoch kann ich den IAB dann ansetzen? Ursprünglich war mal eine Anlage für 35t€ geplant, da wir aber jetzt selber aufbauen und einkaufen komme ich wohl auf ca. 20t€ tatsächliche Kosten. 18t€ habe ich bereits in 22 angezahlt, die Rechnung wird aber erst mit Lieferung in 2023 datiert. Der Verkäufer kann mir auch noch keine Auskünfte über bereits angezahlte Mwst. machen.
@jurgenbinning5974
@jurgenbinning5974 2 жыл бұрын
Ich habe verstanden und freue mich auf weitere Videos - danke!
@karlmaucher4153
@karlmaucher4153 2 жыл бұрын
Ich habe viele PV Anlagen in Form einer GmbH auf Fremddächer oder vermieteten eigener Wohnhäuser diese unter 30 KWP. ( bei diesen bin selbst Stromzahler,weil ich warm inclusive Strom vermiete ) Kann ich diese jetzt 2023 jeweils unter 30 kw aus der GmbH an mich privat verkaufen? Um nicht mehr einkommenssteuerpfkichtig zu sein
@Martina-si9zi
@Martina-si9zi 2 жыл бұрын
Guten Morgen Herr Mücke, wir haben die Auftragsbestätigung für die Komplettlieferung und Montage der PV Anlage im August 2022 erhalten. Wie sieht es da mit derUmsatzsteuerbefreiung aus in Hinsicht langfristige Verträge? Wer erstattet die bereits durch Abschlagszahlungen in 2022 gezahlte Ust, wenn die letzte Rechnung nach Inbetriebnahme 2023 geringer wäre als die bereits gezahlte Ust in 2022, wenn der Händler sie nicht erstattet. Muss man dann einen Antrag auf Rückzahlung beim Finanzamt stellen? Was muss man dann genau tun? Vielen Dank vorab
@SH-yw1ul
@SH-yw1ul 2 жыл бұрын
Wenn es klar als Abschläge ausgewiesen ist und nicht Teillieferungen sind, muss der Solateur im Zuge der Schlussrechnung die komplette Anlage ohne MWSt. berechnen, mit den geleisteten Bruttozahlungen verrechnen und ggf. auch Überzahlungen erstatten. Er holt sich dann ggf. schon abgeführte MWSt. von den Abschlagszahlungen im Rahmen der USt-Voranmeldung vom FA wieder. Sind es allerdings Teillieferungen, dann ist die MWSt. darauf auch zu bezahlen. Dann bleibt nur die Möglichkeit, doch in die Regelbesteuerung zu gehen mit dem Nachteil der 5-6 jährigen Voranmeldung u. USt.-Erklärung incl. der fiktiven Versteuerung des Eigenverbrauchs. Ist dann ein Rechenexempel, ob sich der Aufwand lohnt je nach Preis der Anlage und Höhe des Eigenverbrauchs.
@o.zenm.663
@o.zenm.663 2 жыл бұрын
Hallo, mich interessiert, ob sich der Nullsteuersatz auch auf die Einfuhrumsatzsteuer beim Import von Waren (Speicher oder andere Teile für eine PV Anlage) aus China auswirken wird. Im Detail interessiert mich auch, ob beim Speicher von einem "Fertigen" Produkt oder auch von den einzelnen Zellen ausgegangen wird. Danke.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag. Wenn die Ware als "Händler" eingeführt wird, dann unterliegt diese der (Einfuhr)Umsatzsteuer. Der Nullsteuersatz gilt nur für den Import durch den Betreiber der PV-Anlage. StB Stefan Mücke
@andihobby
@andihobby 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Wir gewerbetreibende sind da hocherfreut über diese Anpassung, bei einem Nettowert von 100.000€ mal eben 19.000€ USt vorfinanzieren. Mit Dauerfristverlängerung, kann ich mel eben 8 Wochen auf die Erstattung warten. Klartext Marge auf mind. 25% legen. Da werden einige Kunden unused sein und Handwerker mit dem Scheiß nix mehr zu Tun haben wollen. Bin ich verrückt eine marode Regierung dieser Art zu Unterstützen, gar meine Firma in der Liquidität zu gefährden? Bleibt noch der Umweg ausschließlich im EU Ausland zu kaufen. Bin jetzt mal gespannt was die Kunden dazu sagen, wenn ich auf die Bremse trete, statt 8 Anlagen im Monat nur 1 oder 2 zu bauen.
@teufel7383
@teufel7383 2 жыл бұрын
Gilt das auch wenn ich schon bestellt habe aber kommt erst in 2023 oder muss ich doch den einfuhrsteuer bezahlen?
@andihobby
@andihobby 2 жыл бұрын
@@teufel7383 Gewerbetreibender zu 100% Einfuhrumsatzsteuer fällig, ausser Import über Rotterdamm. Privat, bin mal gespannt wie der Zoll da reagiert, von der Logik her würde ich sagen nein, keine Einfuhrumsatzsteuer. Aber unsere Regierung handelt nicht nach Logik.
@markusw.3994
@markusw.3994 2 жыл бұрын
Vielen Dank Herr Mücke für Ihre hervorragenden Beiträge! Interessant fände ich noch den Fall, wenn eine PV Anlage (bzw. deren Komponenten) bereits in 2022 erworben wurde (inkl. Steueranteil), diese aber erst in 2023 an den Kunden geliefert und montiert sowie anschließend noch von einem Elektriker in 2023 in Betrieb genommen wird. Ist in diesem Fall dann auch der Nullsteuersatz auf die Umsatzsteuer anzuwenden - d.h. gehört man dann ggf. doch nich zu den Gewinnern ;-) ? Ich denke, diese Frage könnte doch noch für einige relevant sein. Wäre klasse, wenn Sie hierzu in einem Beitrag einen Hinweis geben könnten. Vielen Dank.
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag. Danke für Ihren Kommentar. entscheidend ist der konkrete Vertrag. Wenn eine funktionsfähige Anlage beauftragt wurde und diese erst in 2023 fertiggestellt wird, dann unterliegt die Lieferung dem Nullsteuersatz. Preisanpassungpflicht kann sich aus dem Vetrag , Gesetz oder freiwillig ergeben. dann gehören Sie zu Gewinnern. Falls ich den Sachverhalt falsch interpretiert habe, bitte nochmals antworten. StB Stefan Mücke
@markusw.3994
@markusw.3994 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Vielen Dank Herr Mücke für Ihre zügige Rückmeldung. Konkret wurde ein Vertrag mit einer Solarfirma ca. Mitte Juli 2022 über die Lieferung und Montage einer PV Anlage (d.h. bestehend aus den Komponenten Solarmodule, Wechselrichter, Batteriespeicher + Montage auf dem Dach inkl. Kabelverlegung bis ins Haus) vereinbart. Ich habe den Betrag hiefür in 2022 bereits beglichen. Infolge der Lieferengpässen kann die Lieferung der Komponenten und Montage aber erst in 2023 erfolgen. Den elektrischen Anschluss, Inbetriebnahme und die Anmeldung übernimmt dann ein unabhängiger Elektriker in 2023 (d.h. hierfür zus. Rechnung in 2023 erwartet). Ich hoffe, dass damit weiterhin die erfolderlichen Bedingungen für den Nullsteuersatz erfüllt sind. Vielen Dank. Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar !
@EstherMoneke
@EstherMoneke 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen herzlichen Dank für das Video. Also muss ich, wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet habe, bis zum Ablauf der 5 Jahre meinen selbst verbrauchten und eingespeisten Strom weiterhin versteuern? Dann kann ich aber doch auch weiter abschreiben?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Abend. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer und die Abschreibung betrifft die Einkommensteuer. Beide Steuerarten sind getrennt und abstrakt zu betrachten. StB Stefan Mücke
@EstherMoneke
@EstherMoneke 2 жыл бұрын
@@SteuerberaterMuecke Danke schön! Aber das ist ja richtig unfair, wenn ich meinen produzierten Strom weiter versteuern muss, die PV Anlage aber nicht weiter abschreiben kann 🙁
@user-sq4fw6yo6q
@user-sq4fw6yo6q 2 жыл бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für ihre hilfreichen Videos zum Thema PV. Frage: Liege ich richtig, dass ich nach 18 Jahren bei meiner PV -Anlage keine Möglichkeit einer Sonder Afa mehr habe? Wie ich gelesen habe ist dies nur die ersten 5 Jahre möglich. Gibt es eine andere Möglichkeit oder verfallen die restlichen zwei Jahre afa einfach nach der Gesetzesänderung? Der erzeugte Strom wird komplett eingespeist, ist
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag. Ja richtig, die AfA der beiden letzte Jahre entfällt - dafür sind die Einnahmen steuerfrei. Die Neuregelung wirkt bei Ihnen sicherlich positiv, weil ein Gewinn nicht mehr zu besteuern ist - also steuerfrei ist. StB Stefan Mücke
@arachnida13
@arachnida13 2 жыл бұрын
Bei mir ist die Steuererklärung für 2021 noch offen. Lohnt sich ein IAB in 2021 überhaupt noch, wenn die PV Anlage erst 2022 neu aufgebaut wurde und Angebote erst in Ende 2021 /werden Anfang 2022 eingeholt wurden?
@SteuerberaterMuecke
@SteuerberaterMuecke 2 жыл бұрын
Guten Tag, Herr Schober. Ich persönlich würde den IAB in 2021 noch abziehen - trotz aller Diskussionen. Gewinnerzielungsabsicht und Eröffnungsphase wird nachzuweisen sein. StB Stefan Mücke
@mh111
@mh111 2 жыл бұрын
Das interessiert mich auch! Was passiert mit dem IAB, welcher in der Est2021 geltend gemacht wurde und eigentlich im Installationsjahr (z.B. 2022) verrechnet werden müsste?
@mh111
@mh111 2 жыл бұрын
Ich sehe gerade, dass dies bereits weiter unten von Herrn Mücke kommentiert wurde (siehe Kommentar von Buy) - es bleibt spannend.
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ISSEI / いっせい
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So Cute 🥰 who is better?
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dednahype
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KLEINUNTERNEHMERREGELUNG ab 2025 | Alles was du als KLEINUNTERNEHMER jetzt wissen solltest
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Photovoltaik, BFH zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB)
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Steuerberater Stefan Mücke
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ISSEI / いっせい
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