Photovoltaik bis 30 kW ab sofort STEUERFREI und NULLSTEUERSATZ (0 %) ab 2023, Steuerberater Mücke

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Steuerberater Stefan Mücke

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Күн бұрын

Steuerwissen Photovoltaik 2023 V2 (ab 1.1.2023): www.muecke.de/steuerwissen-pv
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Stefan Mücke, Steuerberater und Partner der BVWM PartG,
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Der Bundesrat hat am 16.12.2022 dem vom Bundestag am 2.12.2022 beschlossenen Jahressteuergesetzt 2022 zugestimmt. Die Neuregelung zur Besteuerung oder Nichtbesteuerung von PV-Anlagen ist damit in "trockenen Tüchern".
Bei der Einkommensteuer werden (abweichend vom Regierungsentwurf vom 14.9.2022) nunmehr die Einnahmen aus bestimmten PV-Anlage (30kWp) rückwirkend zum 1.1.2022 steuerbefreit (statt zum 1.1.2023). Ausgaben können damit rückwirkend ab dem 1.1.2022 nicht mehr abgezogen werden. Lineare und degressive AfA oder die Sonder-AfA entfällt damit für die Investoren in 2022; dies lässt erwartete Steuerersparnisse entfallen. Es bleibt aufzuarbeiten, was jetzt mit einem Investitionsabzugsbetrag aus 2021 oder früheren Jahren passiert.
In der Umsatzsteuer gilt der Nullsteuersatz (0%) für die Lieferung der PV-Anlage ab dem 1.1.2023 vorgesehen. Der Nullsteuersatz gilt auch für Komponenten und einen Batteriespeicher. Voraussetzung ist z. B., dass die PV-Anlage in Wohnungsnähe installiert wird oder die Leistung nicht mehr als 30 kWp beträgt.
Für Anlagen, die bis zum 31.12.2022 angeschafft wurden, bleibt die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs über die Regelbesteuerung. Nachteil ist die folgende Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs für 5 oder 6 Jahre. Wir werden dazu berichten. Mit der Gestaltungsidee Plattenbergmodell wollen wir die Besteuerung des Strom-Eigenverbrauchs verhindern.
Die Entbürokratisierung war wichtig und überfällig. Gewinner sind (abgesehen von der Marktpreisentwicklung) die PV-Betreiber, die die Anlage in 2023 anschaffen. Vermeintliche Verlierer sind die PV-Betreiber, die in 2022 die PV-Anlage angeschafft haben.
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Hinweise und Haftungsausschluss
Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stelle die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
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