Wir halten an unserer Auffassung fest, dass die Rückgängigmachung unzulässig. Unzulässig einfachgesetzlich und auch verfassungsrechtlich. Wir freuen uns über die positive Richterstimmen in der Fachliteratur. Wir bleiben dran und werden weiter berichten. StB Stefan Mücke ➤ *Rückgängigmachung Investitionsabzugsbeträge:* muecke.de/7g-complex ➤ STEUERFOKUS Einzelausgaben: shop.steuerfokus.de ➤ Kostenloser Steuer FOKUS free für Unternehmer: steuerfokus.de ➤ BizzCalc der neue und smarte Tischrechner : bizzcalc.de persönliche und kostenfreie Version sichern: muecke.de/bizzcalc
@mecorowa56427 ай бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihr Update. Ich bin gespannt wie sich das Thema weiterentwickelt.
@SteuerberaterMuecke7 ай бұрын
Guten Tag. Wir werden wieder berichten, sobald sich etwas Neues ergibt. Stefan Mücke
@philippaicheler67324 ай бұрын
Hallo Herr Mücke, wann gibt es hierzu die dringend benötigten News? Ich bin Mitglied im IAB Complex und nach dem gestrichenen IAB für 2021, der Rückforderung des Geldes, eines damit verbundenen Einspruchs und einer Erstellung einer Totalgewinnprognose habe ich von meinem Finanzamt in BaWü nichts mehr gehört. Mein Sachbearbeiter meinte der Widerspruch ist angekommen aber er traut es sich nicht zu bearbeiten. Ich wiederum weiß nicht, wie ich nun meine Steuererklärungen 22 und 23 richtig abgeben soll? Herzlichen Dank für ihre Rückmeldung. Liebe Grüße
@uwehaubrichs8374 ай бұрын
Bei mir ist es ähnlich - IAB 2021 gebildet. Dieser wurde nicht anerkannt, deshalb Einspruch gegen den EKST-Bescheid gelegt und dann dieses Frühjahr gemäss IAB Complex einen Antrag auf Ruhen des Verfahrens gestellt. Bisher KEINE Reaktion vom FA. PV-Anlsge wurde letztes Jahr isntalliert und ich müsste den IAB doch in der Erklärung 2023 jetzt auflösen (?) - muss die Erklärung nach Fristverlängerung bis Ende Okt. abgeben. Die Verfahrensruhe ist ja nicht vom FA bestätigt, deshalb also unbedingt formal auflösen? Es wäre für einige Betroffeene sicher hilfreich, nach länger Zeit ein Video zur IAB-Thematik zu machen, werter Herr Mücke - ist das möglich / geplant?
@Chaos14147 ай бұрын
Mein Finanzamt im nördlichen Niedersachsen hat die IAB zurückgefordert. Nach meinem Einspruch ist jetzt seit fast einem Jahr nichts passiert. Das selbe bei meiner Steuererklärung für 2022 mit Sonder AFA etc. Es wurden nur einige Belege angefordert, seit dem ist Ruhe.
@SteuerberaterMuecke7 ай бұрын
Guten Abend. Das ist eine sehr gute Situation. In NRW oder auch in BaWü werden die PV-Betreiber unter Druck gesetzt. Es sollen sogar Anweisungen bestehen, die Steuerpflichtigen durch den Druck zur Einspruchsnahme zu drängen. Jedes so abgeschlossene Verfahren ist ein Gewinn, wenn die Finanzgerichte anders entscheiden. Ob dies unter einer fairen Besteuerung zu verstehen ist? Stefan Mücke
@pyrogamer17 ай бұрын
Vielen Dank für das Update. Ich werde in den nächsten Wochen die Steuererklärung für 23 machen müssen und den IAB aus 21 auflösen müssen. Die Inbetriebnahme war 23. Bin gespannt, wie das Finanzamt reagiert und ob sie vielleicht von sich aus den Fall ruhen lassen, wenn sie nun schon vor dem Bundesverfassungsgericht klagen oder ob man später doch Einspruch einlegen muss. Ich werde noch mal die alten Videos durchsuchen, wie man technisch den IAB auflöst. Ich meine, sie hatte auch schon mal Ei Video dazu 😀
@SteuerberaterMuecke7 ай бұрын
Guten Tag. Ja unbedingt kurzfristig die Erklärung 2023 einreichen. Es könnte sich eine Neupositionierung der Finanzverwaltung ergeben. Stefan Mücke
@alexanderh31417 ай бұрын
@@SteuerberaterMuecke Hallo Herr Mücke, warum empfehlen Sie kurzfristig die Steuererklärung einzureichen? Ich versuche gerade es in die Länge zu ziehen um Sicherheit zu haben und nicht mit dem Finanzamt „streiten“ zu müssen. Woher kommt Ihre Empfehlung?
@christianrode25497 ай бұрын
@@alexanderh3141 same hier
@kristinaarzberger83756 ай бұрын
Wie löst man denn den IAB aus 22 in der Steuererklärung 23 (Inbetriebnahme war 23) auf?
@tukuky7 ай бұрын
Danke für den Kampf! Wäre es nicht effektiver, zunächst einen Musterprozess zu führen, bei dem die Totalgewinnprognose so fest einzementiert ist, dass es direkt ran an den Speck gehen kann? Denn genau davor scheint man sich hier drücken zu wollen.
@holgerschever63217 ай бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für das gute Video! Gibt es denn schon neue Termine für das Verfahren am Finanzhof München?
@SteuerberaterMuecke7 ай бұрын
Guten Tag. weitere Informationen liegen uns bisher noch nicht vor. Stefan Mücke
@alexanderh31417 ай бұрын
Gibt es eigentlich irgendwo eine Anleitung wie die Vorlage der Totalgewinnprognose auszufüllen ist? Insbesondere auch wenn ich nicht weiß welcher Teil der Kosten auf den Batteriespeicher gefallen ist? Zusätzlich: Muss ich die TGP selbständig dem Fa zukommen lassen oder lediglich auf Anfrage des Fa?
@SteuerberaterMuecke7 ай бұрын
Guten Tag. Im ersten Schritt sollten Sie bei der TGP die Kosten für den Batteriespeicher inkludieren. Wenn ein Totalverlust droht, sollten Sie die Kosten für den Batteriespeicher ausscheiden; entweder im Wege der Schätzung oder beim Lieferanten nachfragen. Die TGP ist spätestens dann an das Finanzamt zu übermitteln, wenn die Gewinnerzielungsabsicht in Frage gestellt wird. Stefan Mücke
@StarCecilia7 ай бұрын
Wenn ich Sie etwas fragen darf. Ab 2023 gilt für PV Anlagen die sog. 0% Besteuerung. Sprich, Anlagen die 2023 gebaut wurden, müssten nicht mehr über die USt besteuert werden. Wie sieht das mit alten Anlagen aus, z.B einer Anlage aus 2011? Gilt auch für diese Anlagen ab 2023 die 0% Besteuerung oder muss man auf §19UStG optieren?
@BlackCat755857 ай бұрын
Für die Anlage selbst gilt natürlich auch der 0% Steuersatz. Für den erzeugten Strom natürlich nicht. Solange man in der Regelbesteuerung ist und sich die Anlage im Unternehmensvermögen befindet, fällt für die Entnahme von Strom (Eigenverbrauch) und für den Verkauf (Einspeisung) die Mwst. von 19% an. Da aber für die PV-Anlage selbst der 0% Steuersatz gilt, könnte man die ganze PV-Anlage für 0% anstatt nur den Strom für 19% entnehmen. Die Mwst. auf die Einspeisung fällt dann weiterhin an, aber diese bekommt man ja vom Netzbetreiber ausgezahlt und leitet sie nur weiter. Die andere alternative wäre tatsächlich der Wechsel in die KUR, für den Fall das der Berichtigungszeitraum von 60 Monaten schon rum ist. Das hätte man bei einer Anlage von 2011 also schon vor Jahren machen können.
@af2000gt7 ай бұрын
Die eine Richterin wird selber eine PV-Anlage auf dem Dach haben. ^^
@SteuerberaterMuecke7 ай бұрын
Guten Tag. unabhängig von der PV-Anlage freue ich mich über die Einschätzungen der Richterin, die voll auf unserer Linie liegen. Stefan Mücke
@ralphw24717 ай бұрын
Ich bin gespannt wie und wann mein Finanzamt bei meiner EK2021 entscheidet, in der ich Abschreibungen geltend gemacht habe, weil meine Anlage Ende 2022 vertraglich an den neuen Besitzer des Immobilie übergeht und hier Restwert 1€ vereinbart wurde. Wenn Gesetze so schlecht vorbereitet werden, dass alle Beteiligten Mehraufwand haben, dann war die Zeitenwende am Werk.
@sip11777 ай бұрын
Hallo Herr Mücke, vielen Dank für Ihren Einsatz. Mich würde interessieren, wie es bei folgendem Sachverhalt aussieht: IAB in 2021 gebildet 1. PV Anlage in 2022 installiert (ohne positive Totalgewinnprognose) 2. PV Anlage in 2024 installiert (mit positiver TGP, sodass diese auch die Verluste der ersten Anlage "kompensiert") Sprich: erst die Installation der zweiten Anlage bringt eine positive Totalgewinnprognose. Muss ich im Zweifel nachweisen können, dass die Installation der zweiten Anlage in 2021 bereits geplant war? Oder ist dies nicht entscheidend?
@SteuerberaterMuecke7 ай бұрын
Guten Tag. Für die Hürde Gewinnerzielungsabsicht/Totalgewinnprognose sollten beide Anlagen von Anfang an geplant gewesen sein. Allerdings ist u. E. auch eine anlagenspezifische Betrachtung vorzunehmen (wie bei Vermietungseinkünfte eine objektbezogene Betrachtung), d. h. wenn die 1. Anlage auf dem Grundstück A immer negativ ist (z. B. Anlage mit Überschusseinspeisung auf dem Wohnhaus) und die 2. Anlage auf dem Grundstück B positiv ist (z. B. Anlage mit Mieterstrom), kann eine Gesamtbetrachtung nicht erfolgen. Stefan Mücke
@sip11777 ай бұрын
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung. Anlage 1 und 2 befinden sich auf dem selben Dach/Grundstück. Anlage 1 auf der Südseite mit Überschusseinspeisung, Anlage 2 auf Nord als Volleinspeiser. Erste Planungszeichnungen von 2021 zeigen zudem eine Belegung von Süd und Nord (Dokumente mit Zeitstempel).
@OsningOsning7 ай бұрын
👍👍👍💶💶🔋🌞💡🌞🔋💶💶👍👍👍
@racky4307 ай бұрын
ist mir alles zu kompliziert, ich investiere weiterhin in Aktien an der Börse mit 8 % Rendite im Schnitt und kauf meinen Strom zu 30 Cent und spar mir die PV Anlage. Damit fahr ich besser.
@Tobias-gt3cv7 ай бұрын
Investiere lieber in Aktien UND produziere deinen eigenen Strom...nennt sich Gewinnmaximierung ;)
@Whistleblower-z2b7 ай бұрын
Jetzt im Ernst, was hat Ihre Investitionsstrategie mit dem Sachverhalt "Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag" hier zu tun?